Wann sollte man seinen Arbeitgeber über seine Schwangerschaft informieren?

Wann sollte man seinen Arbeitgeber über seine Schwangerschaft informieren?

Die Freude bei Ihnen und Ihrem Partner ist groß: endlich schwanger. Doch gleichzeitig macht sich Unsicherheit breit. Wie sage ich es meinem Arbeitgeber? Muss ich es ihm überhaupt sagen? Und wann? Da kommt gleich ein ganzer Katalog mit Fragen rund um Ihre Schwangerschaft und Ihren Arbeitsplatz auf Sie zu. Aber, der Reihe nach.

Rechtzeitig mitteilen

Ihre Schwangerschaft hat natürlich auch Auswirkungen auf Ihren Arbeitsplatz – in vielen Unternehmen nicht unmittelbar, aber in einigen Fällen können es Schutzbestimmungen oder bestimmte Positionen im Betrieb erforderlich machen, den Vorgesetzter recht früh über die Schwangerschaft zu informieren.

Vielleicht müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen eingeleitet werden, etwa wenn Sie mit gefährlichen Stoffen oder Krankheitserregern in Kontakt kommen, Akkord- oder Fließbandarbeit leisten, ständig stehen oder im Schicht- oder Nachtdienst arbeiten. Wenn Sie in einer leitenden Position arbeiten, muss rechtzeitig eine Vertretung eingearbeitet werden.

Laut Mutterschutzgesetz besteht allgemein keine Mitteilungspflicht über die Schwangerschaft, doch es gibt eine Soll-Vorschrift. Eine entsprechende Mitteilung ist sicherlich empfehlenswert, nicht nur, um während der Schwangerschaft das gute Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden, sondern auch, um nach der Rückkehr in den Beruf nahtlos an die Beschäftigung anknüpfen zu können, wenn auch eventuell in etwas anderer Konstellation (zum Beispiel mit reduzierter Stundenzahl, flexiblen Zeiten, im Home-Office und Ähnlichem).

Fairness und Ehrlichkeit zahlen sich aus. Viele Schwangere teilen nach etwa zwölf Wochen ihre Schwangerschaft mit, denn dann gilt diese als recht stabil.

Professionell mitdenken

Wie Sie Ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichten, bleibt Ihnen überlassen. Empfehlenswert ist immer das Gespräch. Vereinbaren Sie mit Ihrem Chef einen Termin. Ein Gespräch zwischen Tür und Angel oder an einem hektischen Montagmorgen oder kurz vor dem Wochenende am Freitagnachmittag – das ist sicherlich keine gute Idee. Informieren Sie zuerst die Vorgesetzten und nicht Ihre lieben Kollegen und Kolleginnen, auch wenn es Ihnen schwerfällt.

Gehen Sie professionell und gut vorbereitet in das Gespräch. Teilen Sie Ihre Schwangerschaft und den anvisierten Entbindungstermin mit. Im Idealfall haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie es nach der Entbindung weitergehen soll. Wie soll Ihre Elternzeit aussehen? Wie lange wollen Sie fehlen? Möchten Sie während der Elternzeit gern einige Stunden weiterarbeiten? Klären Sie möglichst rechtzeitig alle Details der Babypause und des Wiedereinstiegs. Das macht Eindruck auf den Vorgesetzten und zeigt Ihre Professionalität. Alles, was Sie mit Ihrem Vorgesetzten besprechen, sollten Sie schriftlich fixieren.

Natürlich können Sie bis zu drei Jahren aus dem Job aussteigen, aber nach wie vor gilt: Je schneller Sie zurückkehren, desto einfacher ist der Einstieg. Wenn Sie eine längere Auszeit vom Job planen, ist es ratsam, einen engen Kontakt mit dem Unternehmen zu halten: schreiben Sie E-Mails, verabreden Sie sich mit Kollegen und nehmen Sie an wichtigen Besprechungen teil oder bieten sie an, auch mal kurzfristig eine Vertretung zu übernehmen. Das wird das Unternehmen wohlwollend zur Kenntnis nehmen.

Fazit

Es ist empfehlenswert, die Schwangerschaft frühzeitig mitzuteilen, etwa rund um die zwölfte Schwangerschaftswoche. So kann der Arbeitgeber langfristig planen und, falls erforderlich, auch notwendige Schutzbestimmungen einhalten. Übrigens: Während der Schwangerschaft und Elternzeit kann Ihnen nicht gekündigt werden!

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