Vater nimmt Elternzeit: Hat das Einfluss auf den Urlaubsanspruch?

Vater nimmt Elternzeit: Hat das Einfluss auf den Urlaubsanspruch?

Endlich ist der Nachwuchs da, die schöne Zeit als Eltern kann beginnen. Aber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht das Ganze vorher mit viel Planung einher. Mittlerweile kann die Frage der Elternzeitregelung zum Glück gleichwertig von Vater und Mutter beantwortet werden. Wie schön, wenn auch der Vater Elternzeit nimmt und für den Nachwuchs sorgen kann. Doch was geschieht in diesem Fall mit dem Urlaubsanspruch? Wir haben die wichtigsten Fakten hierzu für Sie zusammengestellt.

Definition: Das versteht der Arbeitgeber unter Urlaub

Ihr Urlaub als Arbeitnehmer ist in erster Linie Erholungsurlaub. Das bedeutet: Sie nutzen die freie Zeit zur Regeneration, zum Stressabbau und zum Entspannen. So können Sie – um es vereinfacht zu sagen – mit voller Energie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die gesetzlichen Ansprüche auf Erholungsurlaub haben wir übrigens im Artikel "So hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch" für Sie zusammengetragen. Kurz gesagt: Der Urlaub als Arbeitnehmer ist untrennbar mit der eigentlichen Tätigkeit, der Arbeit, verknüpft.

Erholungsurlaubsanspruch trotz Elternzeit?

Viele Eltern werden jetzt zu Recht anführen, dass auch in der Elternzeit eine Menge Arbeit anfällt. Schließlich ist ein Neugeborenes ein 24/7-Job. Allerdings gilt diese Art der Arbeit gesetzlich nicht als Arbeit, bei der Sie Anspruch auf Erholungsurlaub haben. Das Bundeselterngeldgesetz regelt diese Tatsache mit einer sogenannten Kann-Vorschrift. Das bedeutet: Wenn Ihr Arbeitgeber dazu bereit ist, kann er Ihnen den gesamten Anspruch an Urlaub trotz Elternzeit gewähren. Meistens wird jedoch der Urlaubsanspruch entsprechend gekürzt. Diese Regelung sieht aus wie folgt: Der jährliche Anspruch auf Urlaub vermindert sich um ein Zwölftel, für jeden vollen Kalendermonat, den der Arbeitnehmer elternzeitbedingt abwesend ist. Fehlt dieser nur einen Teil des Kalendermonats, wird der Urlaubsanspruch nicht gekürzt.

Vater nimmt Elternzeit: Beispielrechnung für den Urlaubsanspruch

Wie diese theoretischen Angaben in der Praxis aussehen könnten, zeigen diese Beispiele:

Beispiel 1: Ein Vater hat einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr und nimmt seine beiden Partnermonate der Elternzeit vom 15. Mai bis 15. Juli. Somit nimmt er nur einen vollen Monat Elternzeit; die anderen beiden Monate ist er nur zum Teil abwesend. Somit wird ihm nur ein Zwölftel seines Jahresurlaubs wegen der Elternzeit abgezogen: 2,5 Tage. Demnach verbleiben ihm noch 27,5 Tage Erholungsurlaub im Jahr.

Beispiel 2: Bei einem Anspruch von 28 Tagen Urlaub pro Jahr nimmt ein Vater seine zwei Partnermonate Elternzeit vom 1. bis 31. Mai sowie vom 1. bis 30. September. Demnach ist er zwei volle Kalendermonate abwesend; sein Urlaubsanspruch wird um zwei Zwölftel gekürzt. Dies macht bei 28 Tagen Urlaubsanspruch rund 5 Tage weniger. Somit verbleiben dem Vater im Jahr noch 23 Tage Anspruch auf Erholungsurlaub. 

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