Dienstreise versus Dienstgang: Wo ist der Unterschied?
Eine Mindestlänge oder Mindestdistanz für eine Dienstreise gibt es per se nicht. Allerdings müssen Sie außerhalb Ihrer Arbeitsstätte für eine gewisse Zeit tätig werden. Sprich: Der Gang zur Post gilt nicht als Dienstreise. Besuchen Sie allerdings einen Lieferanten für einige Stunden, kann das schon als Dienstreise gelten. Für alle anderen Besuche beziehungsweise Wege, die Sie während Ihrer Arbeitszeit im Kontext Ihrer Tätigkeit zurücklegen, gilt der sogenannte Begriff des „Dienstgangs“.
Reisezeit und Arbeitszeit: Was wird berechnet?
Jede Minute und jede Stunde, die Sie während einer Dienstreise arbeiten, müssen Ihnen vergütet werden. Sie machen Überstunden? Hier greift die Regelung in Ihrem Betrag, wie mit Überstunden umgegangen wird. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie während der Dienstreise die Ruhephase von 11 Stunden einhalten. Somit ist es nicht gesetzeskonform, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber mehrere Termine hintereinander legt, sodass Sie während der Arbeitszeit Ihrer Dienstreise diese Ruhephase nicht einhalten können. Ein wenig unklarer wird die Regelung bei der Reisezeit. Denn: Ob diese als Arbeitszeit gilt, ist individuell zu betrachten. Sie nehmen Aufgaben mit, um sie in der Reisezeit zu erledigen und sprechen das auch so mit Ihrem Chef ab? Dann gilt auch diese Reisezeit als Arbeitszeit. Grundsätzlich muss und kann Ihnen Ihr Chef diese Zeit aber auch als Ruhezeit geben. Somit wäre es theoretisch möglich, dass die An- und Abreise zu einem Termin nicht als Arbeitszeit weiterberechenbar ist. Da es hier wie erwähnt keine gesetzliche Regelung gibt, auf die Sie sich berufen können, sollten Sie vor Antritt der Reise mit Ihrem Arbeitgeber abklären, inwiefern Sie die Reisezeit auch als Arbeitszeit nutzen und weiterberechnen können.
Berechnung der Arbeitszeit bei einer Dienstreise: Tipps für Arbeitnehmer
Wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt, sollten Sie in jedem Falle darauf beharren, in Ihrem Arbeitsvertrag einen entsprechenden Passus zur Regelung von Dienstreisen zu inkludieren. Nur so können Sie sich im Vorhinein sicher sein, wie Sie mit der Situation umzugehen haben. Ist das Ganze noch nicht vertraglich geregelt, fragen Sie in der Belegschaft nach, wie normalerweise mit Dienstreisen und der Berechnung der Arbeitszeit verfahren wird. So erhalten Sie einen ersten Eindruck für Ihre Rücksprachen mit dem Chef.