Schufa Auskunft: Ihr Recht per Gesetz
Was genau die Schufa Auskunft beinhaltet und wieso sie für Vermieter so wichtig ist, haben wir bereits für Sie zusammengefasst. Hinsichtlich der Kosten beziehungsweise der Ausstellung der Auskunft gibt es tatsächlich gesetzliche Regelungen (Art. 15 DS-GVO), auf die Sie sich berufen können. Denn: einmal pro Jahr haben Verbraucher per Gesetz das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft erstellt zu bekommen. In dieser Auskunft sind beispielsweise Vertragskontonummern, Namen der Vertragspartner und die Höhe des gewährten Kreditrahmens verzeichnet. Aber: Diese Auskunft heißt nicht umsonst Selbstauskunft, denn Sie ist nur für den persönlichen Gebrauch gedacht. Geben Sie eine solche Auskunft also nicht an Dritte, wie einen potenziellen Vermieter, weiter. Für diese Adressaten gibt es spezielle Auskünfte der Schufa.
Schufa Auskunft: So läuft die kostenlose Beantragung
Doch wie können Sie diese Selbstauskunft beantragen? Mittlerweile gibt es dafür eine Onlinepräsenz. Auf www.meineschufa.de können Sie eine kostenlose Auskunft beauftragen, die allerdings nur schriftlich beziehungsweise analog erfolgt. Möchten Sie Ihre Selbstauskunft digital erhalten, müssen Sie hier Mehrkosten in Kauf nehmen. Eine inhaltliche Unterscheidung zwischen analoger und digitaler Auskunft gibt es nicht, Sie zahlen nur für die von der Schufa veranschlagten „Serviceleistungen“.
Schufa Auskunft: Wieso muss ich etwas zahlen?
Wer eine Auskunft speziell für einen Vermieter beantragt oder Leistungen der Schufa in einer anderen Form in Anspruch nimmt, muss hierfür Geld bezahlen. Doch wenn ich einen rechtlichen Anspruch auf kostenlose Auskunft habe, wieso muss ich dann zahlen? Die Antwort: Die Schufa ist ein Unternehmen und keine staatliche Behörde; somit ist sie auch an Gewinnmaximierung interessiert. Einzig die Datenauskunft, die per Gesetz vorgeschrieben ist, muss sie kostenlos ausstellen und dies auch nur schriftlich. Für alle weiteren Leistungen, Sonderformen, speziellen Aufbereitungen oder anderes, müssen Sie als Antragssteller zahlen – auch für die Auskunft für den Vermieter. Denn als potenzieller Mieter sind Sie nicht verpflichtet, die Schufa Auskunft einzureichen.