Probezeit verkürzen: Unter diesen Umständen ist es möglich

Social Share
Teilen Sie diesen Artikel

Wozu überhaupt eine Probezeit?

Der Sinn einer Probezeit liegt darin, herauszufinden, ob man zueinander passt und das Arbeitsverhältnis längerfristig weiter bestehen soll. Das ist nicht unbedingt nur im Sinn des Arbeitgebers, sondern auch des Arbeitnehmers. Die Besonderheit der Probezeit ist, dass das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit deutlich einfacher und schneller beendet werden kann, als nach deren Ablauf: Zum einen greift der Kündigungsschutz noch nicht. Außerdem muss die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen gemäß § 622 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht eingehalten werden. Beide Seiten haben stattdessen nach § 622 Abs. 3 BGB das Recht, binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Die Vereinbarung einer Probezeit ist zwar die Regel. Vorgeschrieben ist sie aber nicht, es sei denn, es handelt sich um eine Berufsausbildung.

Die Probezeit zu verkürzen, ist möglich, bedeutet aber noch keine Sicherheit

Wie lange die Probezeit dauert, wird individuell vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten. Ihre Höchstdauer beträgt jedoch sechs Monate. Von vornherein eine kürzere Probezeit zu vereinbaren, ist ohne weiteres möglich.

Ist nun bereits eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart, ist eine Verkürzung auch nach Beginn des Arbeitsverhältnisses noch möglich. Gesetz dem Fall, der Arbeitgeber ist mit den Leistungen des Arbeitnehmers so zufrieden, dass er die Probezeit verkürzen möchte, kann er dies allerdings nicht einseitig bestimmen. Erforderlich ist in jedem Fall die Zustimmung des Arbeitnehmers. Schließlich kann auch er ein Interesse daran haben, das Arbeitsverhältnis kurzfristig wieder beenden zu können, etwa wenn er sich noch nicht sicher ist, ob ihm der Job zusagt. Ebenso kann natürlich der Arbeitnehmer den Wunsch äußern, die Probezeit zu verkürzen.

Aber Achtung: Oft möchte der Arbeitnehmer gerade dann auf eine Verkürzung der Probezeit hinwirken, wenn er für den neuen Job einen sicheren Arbeitsplatz mit Kündigungsschutz aufgeben muss. Dabei wird meist übersehen, dass der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in jedem Fall erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit greift. Der Arbeitnehmer ist somit auch bei einer kürzeren Probezeit erst nach dieser Zeit vor einer betriebsbedingten Kündigung geschützt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ihm der Arbeitgeber also weiterhin ohne Angabe von Gründen kündigen – nur mit längerer Kündigungsfrist, denn diese beträgt nach Ablauf der verkürzten Probezeit nicht mehr zwei, sondern entsprechend § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats.

Geschützt ist der Arbeitnehmer vor einer betriebsbedingten Kündigung nach Ablauf der verkürzten Probezeit nur dann, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich darauf verzichtet, sich auf die sechsmonatige Wartezeit zu berufen. Dieser Verzicht muss in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

Gibt es einen Anspruch auf verkürzte Probezeit?

Häufig stellen sich Arbeitnehmer die Frage, ob sie einen Anspruch auf eine verkürzte Probezeit haben, zum Beispiel, wenn sie vorher bereits im Unternehmen beschäftigt waren. Ein solcher Anspruch kann durchaus bestehen. Diese Fälle werden allerdings von den Arbeitsgerichten unterschiedlich beurteilt.

Tags
Nach themenverwandten Beiträgen filtern

Arbeitswelt

Immer die beste Lösung

Interview mit Thomas Poandl, Regional Sales Manager, Marketing & PR der ULBRICHTS GmbH

Immer die beste Lösung

„Bei ULBRICHTS wird immer weiter geforscht,“ ist Thomas Poandl überzeugt. „Auch in Krisenzeiten werden hier Produkte entwickelt, wird weiter investiert. Dahinter steht der unternehmerische Mut und die Weitsicht unseres Inhabers…

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Interview mit Thilo Fitzner Geschäftsführer der Fitzner GmbH & Co. KG

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Bereits in 3. Generation steht die Fitzner GmbH & Co. KG aus Preußisch Oldendorf für die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger und professioneller Artikel für den Arbeitsschutz. Gestartet als Hersteller…

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Interview mit Johann Schmidhofer, Inhaber und Unternehmensleitung der Goldhauben-Webe e.U.

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Seit über 100 Jahren geht der österreichische Textilhersteller Goldhauben-Webe e.U. erfolgreich seinen eigenen Weg. Der Spezialist für die industrielle Fertigung von Objekttextilien, OP-Textilien und Berufskleidung punktet bei den überwiegend aus…

Finanzen

Individuell und mit persönlicher Note

Interview mit Joachim und Stefan Nill, Geschäftsführer der LEUE & Nill GmbH + Co. KG

Individuell und mit persönlicher Note

1864 gegründet und längst Deutschlands größter familiengeführter Versicherungsmakler: LEUE & NILL blickt auf eine beeindruckende Geschichte zurück. Mit Stefan und Joachim Nill leitet heute die 3. Generation der Familie das…

Logistikimmobilien – nachhaltig und profitabel

Interview mit Bodo Hollung, Geschäftsführender Gesellschafter der LIP Invest GmbH

Logistikimmobilien – nachhaltig und profitabel

Logistik ist die Lebensader einer Volkswirtschaft. Wie wichtig sie ist, haben die letzten drei Jahre unter dem Eindruck der Pandemie und des Krieges in der Ukraine eindrucksvoll unterstrichen. In Deutschland…

Das Beste für Ihr Vermögen

Interview mit Dr. Robert Löw, Vorstandsvorsitzender der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) AG

Das Beste für Ihr Vermögen

Anleger haben es aktuell schwer. Waren lange Zeit die anhaltenden Niedrigzinsen ein Problem, so steht der Markt jetzt unter anderem durch die hohe Inflation unter Druck. Gerade in solch herausfordernden…

Genusswelten

Eat smarter!

Interview mit Lukasz Kujawa, Managing Director der Falken Trade GmbH

Eat smarter!

Zusatzstoffe in Lebensmitteln sind häufig besser als ihr Ruf. So gewinnen Lebensmittel beispielsweise durch die Anreicherung mit Vitaminen oder Antioxidantien an Nahrhaftigkeit und Geschmack. Die Falken Trade GmbH aus Lübeck…

Selbsternte mit Spaßfaktor: der Ausflugstipp

Interview mit Thomas Hofreiter, Geschäftsführer der Münchner Beeren GmbH

Selbsternte mit Spaßfaktor: der Ausflugstipp

Um als landwirtschaftlicher Familienbetrieb zu bestehen, braucht es neben Leistungsfähigkeit ein hohes Maß an Vielseitigkeit und Kreativität – Eigenschaften, die den ‘Beerenhof Hofreiter’ auszeichnen. Mit dem ersten Erdbeerfeld zum Selberpflücken…

Von der Traube bis ins Glas

Interview mit Ursula Beutler, CEO der Weinkellereien Aarau AG

Von der Traube bis ins Glas

Die Schweizer Weinhändlerin Weinkellereien Aarau AG setzt auf exklusive Beziehungen zu Spitzenproduzenten und verfügt über ein Portfolio an einheimischen und importierten Spitzenweinen, das auch den Generalimport des Champagnerhauses Bollinger auf…

TOP