Privatgespräche: Kommunikation fördert das Betriebsklima
In der Regel wird kein Arbeitgeber etwas gegen eine kurze – auch private – Unterhaltung einzuwenden haben. Schließlich fördert die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern auch das gute Betriebsklima. Problematisch wird es jedoch, wenn private Unterhaltungen außerhalb der Pausen zu viel Platz einnehmen. Schließlich werden die Mitarbeiter für ihre Arbeit und nicht für private Gespräche bezahlt.
Arbeit darf nicht unter Privatgesprächen leiden
Ein grundsätzliches Sprechverbot über private Dinge am Arbeitsplatz ist sicherlich nicht verhältnismäßig. Entscheidend ist jedoch die Frage, ob die Arbeit unter der privaten Kommunikation leidet. Erledigt der Mitarbeiter seine Aufgaben gut, ist sicherlich nichts gegen den gelegentlichen Small Talk – auch während der Arbeitszeit – einzuwenden. Nehmen Privatgespräche jedoch einen zu großen Raum ein, kann sich der Arbeitgeber auf die Gewerbeordnung berufen. Dort heißt es in § 106:
„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.“
Absprache mit Vorgesetzten kann Ärger vermeiden
Zur privaten Kommunikation am Arbeitsplatz gehören aber nicht nur Gespräche unter Kollegen, sondern auch der Kontakt zu Familienangehörigen oder Freunden, in der Regel via Telefon, E-Mail oder SMS. Ist dieser Austausch nicht durch Arbeitsvertrag, Arbeitsanweisungen oder betriebliche Vereinbarungen geregelt, ist zunächst einmal von einem generellen Verbot auszugehen. Doch ähnlich wie bei Privatgesprächen innerhalb des Betriebes gilt auch bei privaten Kontakten das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ein kurzes Telefonat, um wichtige und unaufschiebbare private Dinge zu regeln, zum Beispiel das Vereinbaren eines Arzttermins, ist in der Regel statthaft. Dauern solche Privatgespräche länger, etwa wenn die Betreuung des kurzfristig erkrankten Kindes zu organisieren ist, wäre es zur Vermeidung von Ärger sicherlich sinnvoll, den Vorgesetzten darüber in Kenntnis zu setzen. Grundsätzlich problematisch wird es, wenn dienstliche Kommunikationsmittel für Privates genutzt werden. Das gilt fürs Festnetz-Telefon ebenso wie für Dienst-Handys, -Laptops und –PCs. Ist deren private Nutzung nicht verbindlich durch den Arbeitsvertrag oder sonstige betriebliche Vereinbarungen geregelt, ist sie grundsätzlich erst mal nicht erlaubt. Schließlich sind diese Kommunikationsmittel zur Erledigung der Arbeit gedacht und nicht für private Zwecke.
Telefonprotokolle können Hinweise auf private Nutzung geben
Welche Möglichkeiten hat der Chef nun, um zu kontrollieren, ob seine Mitarbeiter dienstlich oder privat kommunizieren? Grundsätzlich verboten sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2017 sogenannte Keylogger. Sie protokollieren heimlich sämtliche Tastatureingaben und machen Fotos von den Monitorbildern. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, anhand von Telefonprotokollen und den Verlaufsdaten des Internetbrowsers zu überprüfen, ob seine Geräte für die gewünschte betriebliche Kommunikation oder für private Zwecke genutzt wurden.