Midijob: Das bedeuten die neuen Regelungen ab 1. Juli 2019
Ab dem 1. Juli 2019 ändert sich die Midijob-Regelung für Arbeitnehmer: Die Verdienstgrenze für Midijobs steigt. Durch die neue Midijob-Regelung werden nun viele Arbeitnehmer, die bislang nicht zu ihnen zählten, zu Midijobbern. Die Arbeitnehmeranteile sowohl zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben auch im neuen Übergangsbereich reduziert.
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob liegt bezüglich der Sozialabgaben zwischen dem Minijob und einer regulären Beschäftigung. Im Gegensatz zum Minijob sind Arbeitnehmer mit einer Midijob-Regelung sozialversicherungspflichtig, jedoch mit einem geringeren Beitragssatz als regulär Angestellte. In der sogenannten Gleitzone für Midijobs steigen die anfallenden Beiträge Stück für Stück an, bis das volle Abgabenniveau erreicht ist. Dies beträgt rund 20% des Einkommens. Nicht betroffen von der Midijob-Regelung sind Auszubildende, Studenten in dualen Studiengängen sowie Praktikanten und diejenigen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Zudem gilt: Der Midijob unterscheidet sich arbeitsrechtlich nicht von Vollzeitbeschäftigungen, auch Midijobber haben Anspruch auf Urlaubstage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Was ändert sich bei der Midijob-Regelung am 1. Juli 2019?
Zunächst einmal ändern sich die Begrifflichkeiten. Die oben beschriebene Gleitzone heißt ab dem 1. Juli 2019 Übergangsbereich. Dieser Übergangsbereich wird bei der neuen Midijob-Regelung ausgeweitet. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 850 EUR im Monat, zukünftig deckt die Midijob-Regelung Einkommen von 450,01 EUR bis 1.300 Euro im Monat ab. Dadurch betrifft die neue Regelung alle Mitarbeiter, die durchschnittlich zwischen 850 und 1.300 EUR verdienen. Diese profitieren dann von verringerten Sozialversicherungsbeiträgen. Besonders Teilzeitkräfte entsprechen dann dem Übergangsbereich. Nach dem 1. Juli 2019 werden laut Prognose des Arbeitsministeriums 3,5 Millionen Beschäftigte unter die Midijob-Regelung fallen. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Jobs, werden die Gehälter aller Jobs addiert. Die Gesamtsumme entscheidet dann, ob der Arbeitnehmer unter die Midijob-Regelung fällt oder ob, wie bei einer regulären Beschäftigung, der volle Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen ist.
Betrifft die Midijob-Regelung die Rente?
Vor allem im Bereich der Rentenansprüche profitieren Arbeitnehmer von der neuen Midijob-Regelung. Bisher konnten bei einem Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze nur geringe Rentenansprüche erworben werden. Nun steigen diese deutlich an, denn, auch wenn man unter die Midijob-Regelung fällt, erwirbt man zukünftig trotz reduzierter Beiträge volle Rentenansprüche. Arbeitgeber müssen ab dem 1. Juli 2019 neben dem tatsächlichen Gehalt der angestellten Midijobber auch ein fiktives beitragspflichtiges Gehalt melden. Vor allem Frauen und Männer, die teilzeitbeschäftigt sind, werden von der neuen Midijob-Regelung profitieren.
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