Liebe im Büro: Ist das erlaubt?
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US-Unternehmen sind bei Liebe am Arbeitsplatz besonders streng
Gerade US-amerikanische Unternehmen haben in der Vergangenheit häufiger versucht, Liebeleien ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu verhindern. Auch in Deutschland wollte die Supermarktkette Walmart mittels eines in der Unternehmensgruppe weltweit geltenden Verhaltenskodex ihren Mitarbeitern Liebesbeziehungen während des Jobs untersagen. In Deutschland ist eine solche Einschränkung allerdings nicht zulässig, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Urteil unmissverständlich festlegte ((LAG Düsseldorf 14.11.05, 10 TaBV 46/05). Dort heißt es unter Punkt 8 der Urteilsbegründung:
„Eine Ethikrichtlinie, die bestimmt, dass Mitarbeiter nicht mit jemandem ausgehen oder eine Liebesbeziehung eingehen dürfen, der Einfluss auf die Arbeitsbedingungen nehmen kann oder deren Arbeitsbedingungen von der anderen Person beeinflusst werden können, verstößt gegen das Grundgesetz (Artikel 1 und 2 GG); sie ist unwirksam.“
Deutsches Grundgesetz schützt Liebende am Arbeitsplatz
Das Liebesleben am Arbeitsplatz genießt also den besonderen Schutz des deutschen Grundgesetzes. Insbesondere Artikel 2, der jedem
„… das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit …“
einräumt, steht in Widerspruch zu jedem Versuch, Liebesbeziehungen im Job in irgendeiner Form zu reglementieren oder gar zu verhindern.
Private Beziehung darf die Arbeit nicht beeinträchtigen
Natürlich gilt dieser Schutz der Liebenden nur so lange, wie berufliche Pflichten nicht verletzt werden. Das gilt gleichermaßen für das Schreiben von Liebesbriefen während der Arbeitszeit als auch für das Austauschen von Zärtlichkeiten auf dem Schreibtisch. In diesen Fällen steht jedoch nicht die Liebesbeziehung im Vordergrund, sondern die Vernachlässigung beruflicher Aufgaben oder ein Verstoß gegen Sitte und Anstand. Wird der betriebliche Frieden auf Dauer massiv beeinträchtigt, darf der Arbeitgeber natürlich handeln. Seine Möglichkeiten reichen hier von der Abmahnung bis hin zur Kündigung, wenn die Abmahnung keine Wirkung zeigt. Tauscht das Paar am Arbeitsplatz jedoch lediglich verliebte Blicke aus, unter denen der Job nicht leidet, oder geht in der Mittagspause zusammen spazieren, hat der Chef keine rechtliche Handhabe, dieses zu unterbinden.
Auch Liebe zwischen Chefs und Untergebenen ist nicht verboten
Was unter Kolleginnen und Kollegen recht und billig ist, gilt auch für private Liebesbeziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Auch diese Romanzen sind in Deutschland vom Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gedeckt. Dabei spielt das Abhängigkeitsverhältnis aufgrund der unterschiedlichen Machtpositionen keine Rolle bei der Beurteilung. Trotzdem sollte gerade eine solche Liaison möglichst diskret gehandhabt werden, damit atmosphärische Störungen im Betrieb, zum Beispiel durch Neid, vermieden werden.