Kinderfreibetrag: Das müssen Sie dazu wissen
Spätestens bei Ihrer ersten Steuererklärung als (frisch gebackener) Elternteil stolpern Sie über den Begriff „Kinderfreibetrag“. Dahinter verstecken sich nicht nur bürokratische Richtlinien, sondern auch die Möglichkeit, Steuern einzusparen. Wir informieren Sie über alles Wissenswerte rund um das Thema Kinderfreibetrag.
Definition: Das versteht man unter dem Kinderfreibetrag
Hinter dem sperrigen Begriff „Kinderfreibetrag“ versteckt sich die Möglichkeit für steuerzahlende Eltern, ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer seinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag nicht wahrnimmt, der verschenkt einen wertvollen, oftmals vierstelligen Betrag! Der Kinderfreibetrag soll Eltern durch das Finanzamt erstattet werden, um die Aufwände, die diese für ihre Kinder tätigen, auszugleichen. Sprich: Ohne Kinder kein Kinderfreibetrag. Hierzu zählen allerdings nicht nur leibliche, sondern selbstverständlich ebenso adoptierte Kinder. Auch Pflegekinder können je nach Pflegeaufwand miteinbezogen werden. Hier lohnt sich die Rücksprache mit Ihrem Finanzberater. Wichtig: Nur Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr werden beim Kinderfreibetrag berücksichtigt. Die einzige Ausnahme: Ihr Kind ist über das 18. Lebensjahr hinaus in einer Ausbildung. Dann ist eine Rechnung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes möglich.
Wie hoch fällt der Kinderfreibetrag aus?
Die Höhe des Kinderfreibetrags verändert sich je nach Jahr. Die Entwicklung der letzten Jahre fällt allerdings positiv aus: Waren es 2015 noch knapp über 7.150 EUR pro Kind pro Jahr, so erhalten Eltern im Jahr 2019 satte 7.620 EUR Kinderfreibetrag pro Kind pro Jahr. Dieser Betrag ist nicht willkürlich gewählt, sondern setzt sich aus verschiedenen, zu Durchschnittswerten gebildeten Größen zusammen. Zum einen gibt es Aufwände für das sogenannte „sachliche Existenzminimum“ Ihres Kindes. Hierunter fallen Lebensmittel, Hygieneprodukte sowie Kleidung und weitere Alltagseinkäufe. Hierfür sieht das Finanzamt pro Kind 4.980 EUR jährliche Erstattung vor. Hinzu kommen Ausgaben für die (Weiter)Bildung Ihres Kindes sowie für Betreuung und Erziehung. Diese Punkte werden mit jährlich 2.640 EUR abgedeckt. Geht man nach der Tendenz der letzten Jahre, so ist eine weitere Erhöhung des Kinderfreibetrags in Zukunft nicht auszuschließen.
Gegenrechnen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Neben dem Kinderfreibetrag, welcher als Rückerstattung einmal pro Jahr durch das Finanzamt erfolgen kann, unterstützt der Staat die Eltern auch mit dem monatlich ausbezahlten Kindergeld. Wobei hier gilt: Entweder nutzen Eltern das ausbezahlte Kindergeld oder sie erhalten den zurückerstatteten Kinderfreibetrag. Hierbei können Sie nicht selbst wählen; das übernimmt das Finanzamt für Sie. So wird die Zahlung des Kindergeldes (wenn beantragt) einer möglichen Erstattung des Kinderfreibetrags gegenübergestellt. Die für Sie günstigere, also lohnenswertere Variante ist zu bevorzugen. Somit können Sie davon ausgehen, dass Sie stets die größtmögliche Summe an Unterstützung zu Verfügung gestellt bekommen. Lassen Sie jedoch den steuerlichen Bescheid in jedem Falle gegenprüfen.
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