Ist die Mittagspause Pflicht?
Sie dienen der Erholung und helfen beim Abschalten: die Pausen. Nach einer langen Konzentrationsphase geben sie neue Energie und Motivation. Insbesondere während anstrengender Arbeitstage sind sie somit unerlässlich – oder nicht? Tatsächlich passt die Mittagspause vielen Arbeitnehmern so gar nicht in den Zeitplan. Sie haben zu viel zutun und empfinden sie eher als störend. Daher verraten wir Ihnen, ob die Mittagspause tatsächlich Pflicht ist.
Mittagspause wann und wie?
Grundsätzlich versteht sich die Mittagspause als Zeit der Ruhe, die der Arbeitnehmer nach den eigenen Vorstellungen verbringen kann. Die Mittagspause wird über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert. Nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit sollten Sie mindestens 30 Minuten dafür einplanen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die halbe Stunde in zwei 15-minütige Abschnitte aufzuteilen. Die Mittagspause ist jedoch nicht immer die einzige Pause, die Sie in Ihrer Planung berücksichtigen müssen. Arbeiten Sie mehr als neun Stunden, wird aus dieser halben Stunde eine 45-minütige Pause, die Sie allerdings ebenfalls in 15-minütige Blöcke aufteilen können. Somit ist die rechtliche Lage ganz klar definiert: Eine Mittagspause dient nicht nur Ihrer Erholung und Krafttankung, sondern sie ist auch Pflicht!
Arbeitgeber kann Mittagspause erweitern
Bei diesen zeitlichen Regelungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Der Arbeitgeber kann beispielsweise im Arbeitsvertrag oder mithilfe betrieblicher Regelungen weitere Zeiten festlegen. Unabhängig davon, wie lange die Mittagspause ausfällt, gilt: Sie wird nicht vergütet und ist kein Bestandteil der Arbeitszeit. Wenn Sie sich daher fragen, ob Sie in dieser Zeit unfallversichert sind, können Sie dies in unserem Tipp nachlesen.
Mittagspause: Mitarbeiter in der Pflicht
Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass seine Arbeitnehmer ihre Pausen einhalten. Dennoch ist auch der Mitarbeiter selbst in der Pflicht, eine Mittagspause spätestens nach sechs Stunden tatsächlich einzulegen. Durcharbeiten, um dann früher in den Feierabend zu starten, ist somit nicht erlaubt. Weiter haben Sie die Aufgabe, die zeitlichen Rahmen Ihrer Pausen im Voraus festzulegen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber feste Pausenzeiten bestimmt hat.
Mittagspause, Betriebspause oder Ruhezeit?
Die Mittagspause dient der Erholung und findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Die Betriebspause hingegen entsteht, wenn aus technischen Gründen eine überraschende Arbeitszeitunterbrechung notwendig ist. Sie zählt zur Arbeitszeit und wird bezahlt. Eine weitere Pause, die Sie im Hinterkopf behalten sollten, ist die Ruhezeit. Diese beschreibt die Zeit zwischen dem Ende und Beginn zweier Arbeitstage. Das ArbZG sieht vor, dass diese Zeit im Regelfall elf Stunden ohne Unterbrechung lang sein muss. Ebenfalls geregelt ist, dass der Ruhetag eingehalten werden soll: Sonntagsarbeit ist zwar verboten – es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise für Not- und Rettungsdienste oder Gaststätten.
Gesetzliche Pausenregelung: Ausnahmen
Für bestimmte Betriebe wie Krankenhäuser bestehen Ausnahmeregelungen. So kann es möglich sein, dass sich Ihre Ruhezeit verkürzt oder Sie im Schichtbetrieb Kurzpausen am Ende jeder vollen Stunde einlegen. Eine weitere Ausnahme stellen Jugendliche dar. Ihre Mittagspause muss bei einer Arbeitszeit von über viereinhalb bis sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei längerer Zeit mindestens eine Stunde. Ebenfalls wichtig: Jugendliche dürfen nicht länger als viereinhalb Stunden ohne Pause beschäftigt werden.