Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder ist automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für unverheiratete Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte besteht in der Regel keine Pflicht. Anders sieht es aus, wenn Sie Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro beziehen. Dazu zählen Einkünfte aus Nebenjobs, Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Elterngeld, aber auch Einnahmen aus Vermietung und Kapitalerträgen. Auch für ein zusammenveranlagtes Ehepaar mit der Steuerklassenkombination III und V beziehungsweise IV mit Faktor oder von denen einer die Steuerklasse VI hat, besteht eine sogenannte Pflichtveranlagung. Gleiches gilt für diejenigen, die einen individuellen Steuerfreibetrag haben und generell für Selbstständige. Gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis, haben Sie dennoch die Möglichkeit, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen.
Wenn die Frist läuft
Für alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, galt bisher als spätestes Abgabedatum der 31. Mai. Seit 2019 haben Steuererklärungsmuffel zwei Monate länger Zeit, sich dieser meist ungeliebten Aufgabe zu widmen: Die Steuererklärung muss nun erst am 31. Juli beim Finanzamt eingegangen sein. Relevant ist dies also erstmals für die Steuererklärungen für das Jahr 2018. Für die Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine gelten aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands andere Fristen. Sie hatten bisher Zeit bis zum Jahresende. Auch hier wurde die Frist um zwei Monate verlängert, das heißt bis zum letzten Tag im Februar des folgenden Jahres. Die Steuererklärung für 2018 muss somit in diesem Fall bis Ende Februar 2020 beim Finanzamt eingegangen sein. Generell gilt: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich der letztmögliche Abgabetag auf den nächsten Werktag.
Wer zu spät kommt…
Können Sie die Frist nicht einhalten, haben Sie die Möglichkeit, das Finanzamt um eine Verlängerung zu bitten. Dazu müssen Sie allerdings eine plausible Begründung für die Verspätung, wie zum Beispiel Krankheit, liefern. Im Normalfall gilt aber: Wer zu spät kommt, wird zur Kasse gebeten. Für jeden angefangenen Monat nach Ablauf der Frist fällt ein Verspätungszuschlag in Höhe von 0,25% der festgesetzten Steuer an. Dieser liegt bei mindestens 25 EUR und höchstens 25.000 EUR. Der Zuschlag wird vom Finanzamt festgesetzt, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahrs eingegangen ist. Eine mögliche Steuerrückerstattung verringert sich dann um diesen Betrag oder er wird auf Ihre Steuerschuld aufgeschlagen.
Frist zur freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung
Sie sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Dann können Sie sich natürlich die Arbeit sparen. Aber: In den meisten Fällen können Arbeitnehmer mit einer Steuerrückerstattung rechnen. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kann sich also lohnen. In jedem Fall können Sie nur gewinnen, denn dass Sie Steuern nachzahlen müssen, brauchen Sie keinesfalls zu befürchten. Möchten Sie freiwillig eine Steuererklärung einreichen, können Sie dies innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres tun. Sind Sie zu spät dran, wird das Finanzamt Ihre Steuererklärung nicht mehr bearbeiten.