Arbeitszeiten ohne Überstunden
Das Arbeitszeitgesetzt (ArbZG) hat das Höchstmaß der maximalen Arbeitszeit in Deutschland auf acht Stunden pro Werktag begrenzt. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Wenn innerhalb von sechs Monaten beziehungsweise 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers acht Stunden nicht übersteigt, kann sie auf zehn Stunden täglich angehoben werden. Manche Personengruppen, wie bestimmte leitende Angestellte oder Jugendliche, sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Freizeitausgleich: Chef redet ein Wörtchen mit
Sollte es bei Ihnen einmal später werden und Sie mit den acht Stunden täglich nicht mehr hinkommen, sammeln Sie somit in den meisten Fällen Überstunden an. Gründe hierfür können vielfältig sein. Eine gute Auftragslage und ein eiliges Projekt können zu Mehrarbeit führen. Viele Arbeitnehmer verplanen die hart erarbeiteten Stunden anschließend fleißig rund um ihre Urlaubsplanung. Doch, ist das rechtens? Tatsächlich hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, die angesammelten Überstunden zu einem von ihm selbst gewählten Zeitpunkt abzufeiern – ausgenommen, eine entsprechende Regelung steht im Arbeitsvertrag. Ist dies nicht der Fall, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) geurteilt, dass der Chef den Freizeitausgleich jederzeit festlegen kann.
Krank im Freizeitausgleich: diese Rechte haben Sie
Wichtig zu wissen: Freizeitausgleich ist kein Urlaub. Auch wenn Sie die freien Stunden dank des Freizeitausgleichs so verbringen können, wie in Ihrem Urlaub, gelten hier andere Richtlinien. Werden Sie in Ihrem Urlaub krank und reichen eine Krankschreibung ein, werden Ihnen die Tage gutgeschrieben. Anders verhält es sich in Ihrem Freizeitausgleich: Das BAG urteilte, dass dieses Vorgehen nicht dazu führt, dass Ihnen bei Krankheit die Überstunden gutgeschrieben werden.
Für welchen Zeitraum besteht Anspruch auf Freizeitausgleich?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Sie müssen also Überstunden nicht umsonst leisten. Im Hinterkopf behalten sollten Sie allerdings, dass dieser Anspruch nach drei Jahren verjährt, manchmal sogar noch eher. Es empfiehlt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Häufig lassen Arbeitgeber die Überstunden bereits nach kurzer Zeit abbauen, damit Arbeitnehmer nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen. Selten kommt es vor, dass im Arbeitsvertrag vermerkt ist, dass der Überstundenabbau durch Freizeitausgleich verboten ist. Alternativ muss der Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich erhalten. Der Arbeitgeber hat somit die Wahl. Er hat die Möglichkeit, einen Überstundenabbau durch Freizeitausgleich anzuordnen, sollte nichts anderes im Arbeitsvertrag vermerkt sein.
Überstunden ohne Vergütung oder Freizeitausgleich?
Leider ist es nicht unüblich, dass Arbeitnehmer, insbesondere leitende Angestellte, Überstunden leisten, ohne dafür entweder einen Freizeitausgleich oder eine Vergütung zu erhalten. In vielen Fällen werden diese mit dem Gehalt abgegolten. Dies ist jedoch nur rechtens, wenn das Gehalt entsprechend hoch ausfällt und wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung zu finden ist.
Wenn der Arbeitnehmer ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber fleißig Überstunden ansammelt, besteht für ihn kein Anspruch auf Freizeitausgleich oder Bezahlung. Es empfiehlt sich somit, die Mehrarbeit zu dokumentieren, um sie im Zweifelsfall nachweisen zu können.