Erholungsbeihilfe: Was das ist und wie Sie sie bekommen

Erholungsbeihilfe: Was das ist und wie Sie sie bekommen

Endlich mal wieder so richtig durchatmen und sich vom Stress im Job erholen? Eine Erholungsbeihilfe könnte hierbei ein entscheidender Faktor sein. Doch was das Ganze überhaupt ist und in welchen Fällen Sie Anspruch auf die Erholungsbeihilfe haben, ist nicht immer klar. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema für Sie zusammengefasst.

Definition: Das ist die Erholungsbeihilfe

Den Urlaub nicht komplett aus eigener Tasche zu finanzieren – ein Wunschdenken? Tatsächlich können Arbeitnehmer durch die Erholungsbeihilfe bei eben jener Erholung durch den Arbeitgeber bezuschusst werden. Unter Erholungsbeihilfe sind nämlich freiwillige Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu verstehen, durch den dieser Erholungsurlaub oder eine Erholungskur durchführen kann. Darunter fallen zum Beispiel Zuschüsse mit Bargeld für eine Urlaubsreise, aber auch das Übernachten in Ferienunterkünften des Arbeitgebers. Das Besondere: Die Zuschüsse beziehungsweise Beihilfen können nicht nur dem eigentlichen Arbeitnehmer, sondern auch Ehepartnern und Kindern zur Verfügung gestellt werden.

In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Erholungsbeihilfe

Geld vom Arbeitgeber für den eigenen Urlaub klingt zu schön, um wahr zu sein? Tatsächlich liegen der Erholungsbeihilfe diverse Regelungen zugrunde. Allerdings haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich immer die Möglichkeit, Erholungsbeihilfe zu erhalten. Wie hoch diese jedoch ausfällt, kommt auf verschiedenste Voraussetzungen an: Wenn ein Arbeitgeber sich beispielsweise für eine Barauszahlung der Beihilfe entscheidet, muss er diese je nach Höhe versteuern; somit erhalten Arbeitnehmer nach Abzug der Steuern oft eine deutlich geringere Beihilfe, als es auf den ersten Blick scheint. Allerdings kann die Auszahlung auch steuerfrei erfolgen. Und zwar wenn der Arbeitnehmer maximal 156 EUR, der Ehepartner maximal 104 EUR und das Kind maximal 52 EUR pro Jahr an Zuschüssen erhalten. Eine Familie mit zwei Kindern kann so eine Erholungsbeihilfe von 364 EUR pro Jahr erhalten.

Alles, was über diesem Betrag liegt, muss versteuert werden. Wichtig ist außerdem, dass die steuerfreie Beihilfe maximal drei Monate vor beziehungsweise nach dem Erholungsurlaub durch den Arbeitgeber gezahlt wird. Andernfalls tritt auch hier die Steuerfreiheit nicht in Kraft. Außerdem ist die Erholungsbeihilfe zweckgebunden. Das bedeutet, sie darf nur für Aktivitäten ausgegeben werden, die der Erholung dienen.

Darunter fallen zum Beispiel:

  • Reisen mit dem Flugzeug, mit der Bahn oder mit dem Schiff
  • Pauschalreisenagebote
  • Wellnessreisen
  • Freizeitangebote, wie zum Beispiel der Besuch im Schwimmbad, im Zoo oder im Freizeitpark

Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können jegliche Arbeitnehmer – auch Minijobber – von der Erholungsbeihilfe profitieren. Zeitgleich ist sie für Arbeitnehmer ein wirkungsvolles Instrument der Mitarbeiterbindung und Wertschätzung. 

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