Aufhebungsvertrag: Wann ist er das Richtige?
Kündigung oder Aufhebungsvertrag – das ist hier die Frage! Wenn Sie aus Ihrem Unternehmen austreten wollen oder Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr beschäftigen möchte, gibt es verschiedene Wege, diese Trennung durchzusetzen. Nebst der Kündigung ist der Aufhebungsvertrag eine solche Möglichkeit. Doch in welchen Fällen ist er einer Kündigung vorzuziehen? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Definition: Das ist unter einem Aufhebungsvertrag zu verstehen
Worin genau besteht der Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag? Zusammengefasst kann man sagen, dass der Aufhebungsvertrag in der Regel schneller und mit dem Einhalten weniger „Regeln“ erfolgen kann. Es greift beispielsweise kein Kündigungsschutz – auch kein besonderer, wenn Arbeitnehmer beispielsweise schwanger sind. Außerdem wird der Betriebsrat nicht involviert und es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Dadurch können Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Konditionen des Arbeitsvertrags individuell verhandeln; der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, schnell aus dem Unternehmen auszutreten. Und: Kein Aufhebungsvertrag kann aufgezwungen werden. Der Arbeitnehmer muss stets zustimmen. Die konkreten Vorteile und Nachteile eines Aufhebungsvertrags haben wir übrigens hier für Sie zusammengefasst.
In diesen Situationen eignet sich ein Aufhebungsvertrag
Wie oben beschrieben kann ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis in der Regel schneller beenden, als dies eine Kündigung tun kann. Wenn Sie sich in einer schwierigen Arbeitssituation befinden, aus der Sie möglichst schnell aussteigen wollen, kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Möglichkeit sein.
Zudem sollten Arbeitnehmer in der Regel gutes Verhandlungsgeschick beweisen, da sie sich bei einem Aufhebungsvertrag nicht auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben berufen können. Ein Sicherheitsnetz gibt es somit nicht. Dies kann aber für Arbeitnehmer, die gut verhandeln können, ein enormer Vorteil sein: Ihre Abfindung können Sie somit beispielsweise höher ansetzen, als das regulär der Fall gewesen wäre. Da Sie dem Aufhebungsvertrag in jedem Falle zustimmen müssen, haben Sie so eine gute Grundlage für Ihre Verhandlungen.
Aufhebungsvertrag: Wann Sie lieber auf eine Kündigung setzen sollten
Sind Sie schwanger oder fallen unter eine andere Form des besonderen Kündigungsschutzes, sollten Sie es sich zwei Mal überlegen, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Denn im Nachhinein können Sie auch keine Kündigungsschutzklage durchsetzen. Somit können Sie auch keinen Gebrauch von der gesetzlichen Regelung und den Vorteilen dieser machen. Auch wenn Sie das Unternehmen eigentlich nicht verlassen wollten, ist ein Aufhebungsvertrag möglicherweise nicht die beste Option. Denn so verfällt die Prüfung des Betriebsrats, ob Sie beispielsweise an anderer Stelle im Unternehmen noch eine Tätigkeit ausüben könnten. Wenn Arbeitnehmer eher auf Sicherheit setzen und weniger gut in Verhandlungen sind, könnte ein Aufhebungsvertrag ebenso schwierig umzusetzen sein. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten in jedem Falle von einem Anwalt beraten.