Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile

Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile

Es sind Situationen, die häufig in Unternehmen vorkommen, wenn beispielsweise Umstrukturierungen oder Fusionen anstehen: Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Doch was genau ist der Unterschied? Und welche Vor- beziehungsweise Nachteile ergeben sich daraus für die beiden Seiten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.

Aufhebungsvertrag: Das ist darunter zu verstehen

Wenn Arbeitsverhältnisse auseinandergehen, ist wohl die gängigste Methode, eine Kündigung auszusprechen. Das Arbeitsverhältnis zu beenden, ist auch der Hauptzweck eines Aufhebungsvertrags. Jedoch gibt es hier im Vergleich zur Kündigung wesentliche Unterschiede: Durch einen Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis zum Beispiel sehr kurzfristig beendet werden. Der Grund: Es gilt keine Kündigungsfrist mehr. So könnten beide Parteien in der Theorie noch am selben Tag getrennte Wege gehen. Außerdem greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Somit ist es egal, ob Sie schwanger sind oder sonstige Besonderheiten bei einer regulären Kündigung greifen würden. Zu guter Letzt existiert keine Mitsprache des Betriebsrats, der ebenfalls prüfen könnte, ob beispielsweise eine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle im Unternehmen möglich wäre.

Die Vorteile eines Aufhebungsvertrags

Die oben beschriebenen Fakten mögen auf den ersten Blick wenig vorteilhaft wirken. Allerdings haben Aufhebungsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Vorteile:

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Er muss den Betriebsrat nicht anhören.
  • Der reguläre sowie der besondere Kündigungsschutz müssen nicht eingehalten werden.
  • Es gibt keine offizielle Kündigung. Somit entgeht der Arbeitgeber einem möglichen Kündigungsschutzverfahren.

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Das Arbeitsverhältnis kann schnell und problemlos beendet werden, was sich gerade in schwierigen Situationen anbietet.
  • Die genauen Inhalte des Vertrags werden von den beiden Parteien ausgehandelt. Somit sind ein Zeugnis, ausstehender Urlaub und weitere Punkte individuell geregelt.
  • Es kann – je nach Verhandlung – eine höhere Abfindung für den Arbeitnehmer ausgehandelt werden.

Somit ist der Aufhebungsvertrag grundsätzlich eine gute Möglichkeit für beide Seiten, sich, wenn nötig, möglichst schnell und reibungsfrei voneinander zu trennen. Und: Sie als Arbeitnehmer müssen einem solchen Vertrag in jedem Fall zustimmen; er kann nicht einfach so abgeschlossen werden. Somit haben Sie hier die volle Kontrolle.

Die Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Natürlich hat auch ein Aufhebungsvertrag immer zwei Seiten. Einige Aspekte einer solchen Regelung können sich negativ auswirken.

Nachteile für Arbeitgeber:

  • Der Arbeitnehmer muss dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen. Somit kann er eventuell nicht zustande kommen.
  • Aufgrund dieser Tatsache kann der Arbeitnehmer Konditionen verhandeln und hat hier mehr Handhabe.

Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Es gilt kein Kündigungsschutz. Sind Sie beispielsweise schwanger oder gelten für Sie besondere Regelungen, fallen diese bei einem Aufhebungsvertrag unter den Tisch.
  • Der Betriebsrat wird nicht miteinbezogen. Somit fallen all diese Prüfungen weg; ob Sie beispielsweise an anderer Stelle im Unternehmen weiterbeschäftigt werden könnten, wird nicht geprüft.
  • Sie riskieren eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, während der Sie zwei Wochen keinen Anspruch auf dieses haben.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein Aufhebungsvertrag immer ein gewisses Risiko mit sich bringt. Wenn Sie sich allerdings über die ausgehandelten Konditionen sicher sind und das Unternehmen schnell verlassen wollen, kann ein solcher Vertrag eine Option für Sie sein.

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