So muss eine Lohnabrechnung aussehen

Lohnabrechnung muss nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden

Jeder Angestellte hat das Recht auf eine Lohnabrechnung, daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Abrechnung zu erstellen. Es gibt drei Säulen, auf denen die gesetzlichen Vorgaben klar aufbauen. Hierzu gehören:

EstG: Im Einkommensteuergesetz ist festgelegt, nach welchen Regelungen die Lohnsteuerklassen festgelegt werden.
GewO: In der Gewerbeordnung, sind die einzelnen Bestandteile der Vergütung geregelt. Hierzu hilft ein Blick in § 108 der Gewerbeordnung.
SGB: Im Sozialgesetzbuch sind die Sozialabgaben geregelt. Hierbei handelt es sich um Arbeits-, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung

Welche Inhalte sind bei einer Lohnabrechnung erforderlich?

Wer sich selbstständig gemacht hat, steht vor einigen Fragen. Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden, was ist die Umsatzsteuervoranmeldung und welche Inhalte müssen bei der Lohnabrechnung direkt an die Angestellten übertragen werden? Was genau darin vorkommen muss, regelt §108 Abs. 1 der GewO. Die folgende Unterteilung hilft dabei, eine optimale Lohnabrechnung zu erstellen:

Im Kopfbereich der Abrechnung müssen folgende Parameter vorhanden sein:

• Kompletter Name inklusive Anschrift des Arbeitgebers
• Kompletter Name, Anschrift und Geburtstag des Arbeitnehmers
• Sozialversicherungsnummer, Steuerklasse, Steuer-ID des Arbeitnehmers
• Anfang und voraussichtliches Ende (falls nicht unbefristet) der Berufstätigkeit
• Ausstellungszeitraum der Bescheinigung

Anschließend erfolgt die Erstellung des Hauptteils der Lohnabrechnung. Hier müssen einige wichtige Faktoren niedergeschrieben werden, damit der Arbeitnehmer ein komplettes Dokument für seine eigene Steuererklärung, falls erforderlich, in der Hand hat. Zu den verpflichtenden Eckdaten gehören:

• Der Bruttoarbeitslohn
• Mögliche geldwerte Vorteile durch den Arbeitgeber
• Geleisteter Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge, falls vorhanden
• Steuerfreibeträge
• Vermögenswirksame Leistungen
• Abzug der Kirchensteuer
• Sozialversicherungsbeträge, die durch den Arbeitnehmer gezahlt werden
• Persönliche und individuelle Abzüge
• Aufwandsentschädigungen
• Tatsächlich ausgezahlter Nettobetrag

Wissen kompakt – so kann die Lohnabrechnung gelesen werden

Nicht nur Arbeitgeber haben Schwierigkeiten ihre Lohnabrechnungen zu erstellen, auch für Arbeitnehmer ist das Lesen eine Herausforderung. Ein paar Fragen werden dabei besonders häufig gestellt.

Die Suche nach der Rentenversicherungsnummer verwirrt viele Arbeitnehmer. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese auf der Lohnabrechnung befindet, doch das ist schlichtweg falsch. Wer als Arbeitnehmer seine Rentenversicherungsnummer benötigt, findet diese auf dem Meldebescheid für die Sozialversicherung, der nur einmal pro Jahr ausgestellt wird. Es handelt sich um eine 12-Zeichen-lange Nummer, die aus elf Ziffern und einem Buchstaben besteht. Sie bietet hohes Verwechslungspotenzial mit der Sozialversicherungsnummer.

Auch die Suche nach der Steuer-ID ist ein häufiges Thema bei Lohnabrechnungen, doch diese wird bei der Erstellung erfasst. Sie befindet sich im Kopfteil und enthält insgesamt 11 Ziffern, die zudem Geburtstag und Ort, aber auch Vor- und Nachname erfassen.

Die Sozialversicherungsnummer, die aus Buchstaben und Ziffern besteht, ist ebenfalls im Kopfbereich zu finden. Sie enthält das Geburtsdatum sowie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen und wird in der Lohnabrechnung meist als SV-Nummer deklariert.

Lohnabrechnung vs. Jahresübersicht – was ist was?

Die Lohnabrechnung wird dem Arbeitnehmer einmal pro Monat zugestellt, hier sieht er direkt seine Bezüge und weiß, welche Beträge an die Sozialversicherung gingen und welche aufs eigene Konto. Einmal pro Jahr muss der Arbeitgeber eine Jahresmeldung erstellen, die idealerweise am 31.Dezember spätestens übergeben wird. Die späteste Frist ist der 15. April des kommenden Jahres, bis dahin muss die Jahresmeldung ausgehändigt worden sein. Der Arbeitnehmer hat hierauf ein Recht und kann dieses geltend machen. Diese Jahresabrechnung dient unter anderem zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger und wird daher auch für die Zukunft dringend benötigt. Die Zustellung kann per Post oder im Betrieb direkt erfolgen.

Tags
Nach themenverwandten Beiträgen filtern

Aktuellste news

Trotz Wirtschaftsflaute lassen sich die Deutschen den Sommerurlaub nicht nehmen

Trotz Wirtschaftsflaute lassen sich die Deutschen den Sommerurlaub nicht nehmen

In Deutschland ist die Wirtschaftslage weiterhin angespannt. Die Wachstumsprognosen wurden in der jüngeren Vergangenheit auch immer weiter nach unten korrigiert und auf der anderen Seite steigen die Verbraucherpreise immer mehr.…

Günstig unterwegs mit dem E-Auto: So geht's!

Günstig unterwegs mit dem E-Auto: So geht's!

Die Zeiten teurer Elektroautos neigen sich dem Ende zu. Während viele noch glauben, dass E-Autos nur etwas für Gutverdiener sind, zeigt die Realität ein anderes Bild. Bereits heute starten die…

Technovation KW 24 Digitale Räume, reale Wirkung

Technovation KW 24 Digitale Räume, reale Wirkung

In der Kalenderwoche 24 standen immersive Technologien, KI-Avatare und neue XR-Plattformen im Zentrum des digitalen Fortschritts. Die WWDC25 brachte spannende Einblicke in Apple Intelligence, während Unreal Engine 5.6 und Niantic…

Aktuellste Interviews

Digitale Souveränität geht uns alle an

Interview mit Tobias Mirwald, Geschäftsführer der ADITO Software GmbH

Digitale Souveränität geht uns alle an

Hinter der übermächtigen Konkurrenz von Microsoft und Co. muss man sich hier im bayerischen Geisenhausen im Landkreis Landshut beim Thema CRM-Software nicht verstecken, ganz im Gegenteil: Die ADITO Software GmbH…

Sehen, was sonst verborgen bleibt

Interview mit Dr. René Heine Geschäftsführer der Cubert GmbH

Sehen, was sonst verborgen bleibt

Chlorophyllgehalt in Pflanzen messen, Hämoglobinfluss verfolgen oder Kontaminationen erkennen – die Ulmer Firma Cubert macht mit hyperspektraler Bildgebung das Unsichtbare sichtbar. Ihre Spezialkameras führen komplette chemische Analysen in Echtzeit durch,…

Entlastung für blinde und sehbehinderte Menschen durch KI

Interview mit Klaus Knüpfer, Geschäftsführer der EV Optron GmbH

Entlastung für blinde und sehbehinderte Menschen durch KI

EV Optron ist als Hersteller von Produkten für blinde Anwender sowie von Lese- und Vorlesegeräten für Menschen mit Sehbehinderungen bekannt: eine Technologie, die nicht zuletzt aufgrund der rasend schnellen Entwicklungsmöglichkeiten…

TOP