Im richtigen Moment auffangen und fördern

Wie Transfergesellschaften Motivation und Halt geben, wenn Angestellte ihr Unternehmen verlassen müssen

Für die Entlassung zwar meist nicht belangreich, doch für die Zukunft der Betroffenen enorm entscheidend sind die persönlichen Gegebenheiten. Während junge, gut ausgebildete Fachkräfte vermutlich weniger besorgt um ihren nächsten Arbeitsplatz sind, hat es das langjährig angestellte Personal mitunter schwieriger. Sie sind in ihrem Gebiet versiert, haben eine positive Arbeitsmoral und zeichnen sich als erfahrener Teamplayer aus? Das ist wunderbar! Nun gilt es, diese Qualifikationen neuen Arbeitgebern zu vermitteln. Neben einer gezielten Suchstrategie nach Stellen und cleverem Selbstmarketing beim Bewerbungsprozess braucht es dazu bestenfalls auch eine Auseinandersetzung mit aktuellen Standards in puncto digitale Kompetenz, Nachhaltigkeit, Fremdsprachen oder Political Correctness am Arbeitsplatz.

Zeichnet sich ein Personalabbau ab, ist also viel zu organisieren. Die To-Do-Liste wächst und wächst, die Ratlosigkeit womöglich auch. Doch es gibt einen Lichtblick: die Vorlaufzeit. Umwälzende Änderungen in der Unternehmensstruktur kündigen sich meist im Voraus an. Es muss nicht zwangsläufig so lange gewartet werden, bis die betriebsbedingte Kündigung auf dem Tisch liegt. Wer wachsam ist und rechtzeitig reagiert, kann ein bitteres Ende doch noch vermeiden. Vielleicht findet sich schon während der Übergangszeit eine neue Stelle, sodass die arbeitslose Zeit reduziert oder sogar übersprungen wird.

Eine lohnenswerte Option bieten Transfergesellschaften. Laut Herrn Leibold von der Connect.QBV sind solche Organisationen vor allem bei insolventen Unternehmen die beste Möglichkeit, um die Mitarbeiter:innen schnell in neue Jobs zu bringen. „Insolvenz für den Betrieb bedeutet Arbeitslosigkeit für die Mitarbeiter:innen. Das ist für viele Menschen ein Schlag, der sich auch nicht kleinreden lässt.“, bringt es Herr Leibold auf den Punkt. Die Gesellschaften übernehmen Beschäftigte kurz vor der Kündigung für eine vorübergehende Zeit, in der ihnen staatliche Förderung zukommt. Genauer gesagt, setzt sich diese Förderung zusammen aus dem Transferkurzarbeitergeld, den üblichen übernommenen Sozialversicherungsbeiträgen und einem Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen. Letzteres stellt das Hauptziel einer Transfergesellschaft dar: Sozialverträglichkeit. Zugegeben, der Klang des Begriffs wirkt etwas bürokratisch. Die Intention dahinter ist durchaus wohlwollend. Das zu verabschiedende Personal soll so angenehm wie möglich hinaus aus dem alten Angestelltenverhältnis geleitet werden, und dann schnell zu neuer Motivation und Wiedereingliederung in den Beruf finden. „Das Matching von Freigesetzten und neuen Betrieben ist kein Selbstläufer. Transfergesellschaften, im Idealfall aus der Region, lösen diese Aufgabe am besten.“, berichtet Herr Leibold. Obwohl eine Art befristeter Arbeitsvertrag mit der Auffangorganisation geschlossen wird, werden die Arbeitnehmer:innen nicht zum Arbeiten übernommen, sondern um sich fort- und weiterzubilden. Aus diesem Grund kooperieren die Gesellschaften meist mit der Agentur für Arbeit.

Sowohl für den ehemaligen Arbeitgeber als auch für die übernommenen Beschäftigten hat ein solcher Übergang mehr Vorteile als Nachteile. Die Unternehmen zahlen zwar einen gewissen Betrag für die Transfergesellschaft, haben im Gegenzug aber Kostenersparnis beim Verwaltungsaufwand sowie mehr Planungssicherheit und verabschieden sich auf einem freundlicheren Ton – Stichwort sozialverträglich. Auf Seiten der Arbeitnehmenden geht der erste Schritt nach Beschäftigungsende nicht in die Arbeitslosigkeit, sie erhalten weiterhin Gehalt und Sozialversicherung und haben direkten Zugang zu Qualifizierungsprogrammen. Selbst wenn daraus im vorgegebenen Zeitrahmen kein neuer Job resultiert, bekommen sie mit dem Gehalt aus der Transfergesellschaft nach wie vor mehr als bei direkter Arbeitslosigkeit. Einzig klar sollte sein, dass mit dem Übergang das vorherige Arbeitsverhältnis beendet wird und ein rechtliches Vorgehen gegen den Vertrag ausgeschlossen ist.

Sofern Beschäftigte bei ihrer Entlassung eine sehr hohe Abfindung erhalten, mit der sie zufrieden sind, gibt es weniger Vorteile zur Anstellung bei einer Transfergesellschaft.

Es bleibt ein bitteres Thema, doch die Situation für Betroffene ist keineswegs aussichtslos. „Niemand geht gern in die Insolvenz. Niemand wird gern arbeitslos. Wege aus dieser Situation hin zu neuer Arbeit für die Menschen ist wichtig.“ Es beginnt lediglich ein neues Kapitel, das nicht allein bestritten werden muss.

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