Dreijähriger Ausbildungsberuf
Arzthelfer/in, oder wie es heute korrekt heißt Medizinische Fachangestellte/ Medizinischer Fachangestellter ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf. Angeboten wird er im dualen System, das heißt, das Wissen wird zum Teil in der Arztpraxis vermittelt und zum Teil an einer Berufsfachschule. Die Vergütung während der Ausbildung liegt im ersten Lehrjahr bei 865 EUR brutto, im zweiten Jahr bei 910 EUR und im dritten Jahr bei 960 EUR. Die Ausbildungsvergütung ist nicht einheitlich und schwankt je nach Arbeitgeber. Unsere Zahlen basieren auf dem Tarifvertrag des Verbandes medizinischer Fachkräfte.
Arzthelfer/innen in Bayern verdienen am besten
Haben der Arzthelfer oder die Arzthelferin ihre Ausbildung abgeschlossen, so hängen ihre Anfangsgehälter davon ab, ob sie nach Tarif bezahlt werden und ob der Arbeitgeber Teil einer Tarifgemeinschaft ist. Einen Unterschied macht es auch aus, ob der Beruf im Westen oder im Osten ausgeübt wird. Nach der Entgelttabelle der Arbeitsagentur verdient ein ausgelernter Arzthelfer in Deutschland im Schnitt rund 2.240 EUR pro Monat. Dabei reicht das regionale Spektrum von 1.842 EUR in Sachsen-Anhalt bis zu 2.353 EUR in Bayern.
Mit Tarifvertrag wird besser bezahlt
Ähnlich wie bei der Ausbildungsvergütung können sich nach Tarif bezahlte Arzthelfer/innen über eine höhere Vergütung freuen als ihre Berufskollegen und -kolleginnen ohne Tarifvertrag. Wer als medizinischer Fachangestellter im öffentlichen Dienst arbeitet, zum Beispiel im Gesundheitsamt, darf sich laut Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in der gängigen Entgeltgruppe 5 über ein Einstiegsgehalt von 2.445,99 EUR (Stufe 1) freuen. Dabei steigt dieses Gehalt im Laufe der Jahre – abhängig von Berufserfahrung und Dauer der Beschäftigung – von Stufe 1 bis hin zur Stufe 6 nach 15 Jahren der Berufszugehörigkeit auf bis zu 3.045,87 EUR stetig weiter an. Wer besonders anspruchsvolle Tätigkeiten ausübt, kann sogar in die Entgeltgruppe 6 eingestuft werden. Hier liegt das Einstiegsgehalt in der Stufe 1 bei 2.549,58 EUR und steigt bis zu Stufe 6 schrittweise auf 3.173 EUR an.
Weiterbildung als Arzthelferin zahlt sich aus
Noch differenzierter ist der Tarifvertrag des Verbandes medizinischer Fachberufe. Hier wird – je nach Qualifikation – zwischen sechs Tätigkeitsgruppen unterschieden. Dabei reicht die Bandbreite von Tätigkeitsgruppe I (Ausführung von Tätigkeiten nach Weisung) über Tätigkeitsgruppe III (weitestgehend selbstständiges Arbeiten nach Fortbildungsmaßnahmen von 80 Stunden und entsprechender Berufserfahrung) bis zur Spitzengruppe VI (Leitungs- und Führungsaufgaben nach Fortbildungsmaßnahmen von 600 Stunden und entsprechender Berufserfahrung). Ein weiteres Merkmal der tariflichen Einstufung ist die Anzahl der Berufsjahre. Sie geht von der ersten Stufe (erstes bis viertes Berufsjahr) bis hin zur fünften Stufe (ab dem 17. Berufsjahr). Wer als Berufsanfänger in der Tätigkeitsgruppe I beginnt, startet mit einem Gehalt von 1.931,56 EUR. Wer sich nach 17 Jahren in eine hochqualifizierte Führungsposition der Tätigkeitsgruppe VI hochgearbeitet hat, bekommt monatlich 3.806,49 EUR überwiesen.