Welche Zuschüsse gibt es für Auszubildende vom Arbeitsamt

Welche Zuschüsse gibt es für Auszubildende vom Arbeitsamt?

Wer eine Ausbildung startet, beginnt den Weg ins Berufsleben. Oftmals ist jedoch die Vergütung, gerade im ersten Lehrjahr, noch recht gering. Trotzdem müssen bereits Kosten wie Miete, Versicherungen et cetera vom Auszubildenden getragen werden. Daher kann man als Auszubildender unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse beim Arbeitsamt beantragen.

Zuschüsse vom Arbeitsamt: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Auszubildende mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe. Gerade wenn junge Menschen für die Berufsausbildung von zu Hause ausziehen müssen, reicht die Ausbildungsvergütung oft nicht aus, um neben Miete und Unterhalt etwa auch noch die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Daher kann man monatliche Zuschüsse vom Arbeitsamt erhalten. Die Berufsausbildungsbeihilfe können Auszubildende einfach online beantragen. Sowohl der Erstantrag als auch der Weiterbewilligungsantrag können online gestellt werden.

Voraussetzungen für Zuschüsse vom Arbeitsamt

Um als Auszubildender Anspruch auf Zuschüsse vom Arbeitsamt zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Einer der folgenden Punkte sollte gegeben sein, damit ein Antrag erfolgreich ist und vom Arbeitsamt bewilligt wird:

  • Der Auszubildende nimmt an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil.
  • Der Auszubildende absolviert eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der Ausbildungsbetrieb ist jedoch zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt, um zu Hause wohnen zu bleiben.
  • Der Auszubildende ist über 18 Jahre alt oder verheiratet oder er lebt mit einem Partner zusammen.
  • Der Auszubildende hat mindestens ein Kind und lebt nicht in der Wohnung oder im Haus seiner Eltern.

Für Auszubildende mit Behinderung gelten besondere Regeln beim Anspruch auf Zuschüsse vom Arbeitsamt.

Ausschluss-Kriterien für Zuschüsse vom Arbeitsamt

Trifft einer der folgenden Fälle auf den Auszubildenden zu, werden leider keine Zuschüsse vom Arbeitsamt gewährt:

  • Der Auszubildende absolviert eine schulische Ausbildung, zum Beispiel zum Physiotherapeuten.
  • Der Auszubildende erhält bereits Zuschüsse von einer anderen Behörde, die mit der Berufsausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt vergleichbar sind.

Wie werden die Zuschüsse für Auszubildende vom Arbeitsamt berechnet?

Die Ausbildungsvergütung wird auf die Berufsausbildungsbeihilfe angerechnet. Das Einkommen der Eltern wird nur dann angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Dasselbe gilt auch für das Einkommen des Partners. Nimmt der Auszubildende an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil, wird in der Regel kein Einkommen angerechnet.

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