Wann gibt es bei der Arbeit hitzefrei? Das sind die gesetzlichen Regelungen

Hitzefrei – das sagt das Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz besagt generell, dass Arbeit und Arbeitsplätze so gestaltet sein müssen, dass eine gesundheitliche Gefährdung der Arbeitnehmer bei der Arbeit vermieden wird. Auch Hitze und zu hohe UV-Strahlung sind hierbei ein Thema. Tatsächlich geben die “Technischen Regeln für Arbeitsstätten” (ASR) vor, wann eine Arbeitsstätte nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum anzusehen ist. Ab einer Raumtemperatur von über 26°C sollen “zusätzliche Maßnahmen” ergriffen werden, um die Raumtemperatur zu senken, ab 30°C müssen wirksame Maßnahmen eingeführt werden. Wenn die Raumtemperatur 35°C übersteigt, kann diese Arbeitsstätte eigentlich nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum angesehen werden.

Was müssen Arbeitgeber tun, um die Raumtemperatur niedrig zu halten?

Um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen, hat der Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten, um die Temperatur im Arbeitsraum zu senken oder die Wärmebelastung für die Arbeitnehmer anderweitig zu verringern. Beispielsweise möglich sind

ab 26°C

  • Anbringen von Sonnenschutz (Jalousien, Markisen, Plissees, o.ä.)


ab 30°C

  • Entwärmungsperioden (in der Früh oder spät abends wird der Raum gelüftet, damit kühlere Luft hineinströmen kann)
  • Vorübergehende Gleitzeitregelungen, Arbeitszeitverlagerung in die kühleren Stunden des Tages
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen (kurze Hemden, kurze Hosen o.ä. erlauben)
  • Bereitstellung von gekühlten Getränken
  • Vorübergehende Verlagerung des Arbeitsplatzes in kühlere Räume


ab 35°C

  • Luftduschen
  • Hitzeschutzkleidung


Die Temperatur liegt über 35°C – zu heiß zum Arbeiten?

Generell gilt, dass die Lufttemperatur im Raum die Grenze von 35°C nicht überschreiten darf. Geschieht dies doch, darf der Mitarbeiter bei gesundheitlichen Problemen aufgrund der Temperaturen die Arbeit verweigern, wenn der Arbeitgeber die Maßnahmen zur Abkühlung bei Hitzearbeit nicht ergreift. Allerdings muss der Arbeitnehmer beweisen, dass ihn die Temperaturen gesundheitlich eingeschränkt haben. So kann der Arbeitgeber zum Beispiel ein Attest verlangen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit aufgrund von Hitze verlässt. Legt der Arbeitnehmer die Arbeit ohne entsprechenden Nachweis nieder, kann das zu einer Abmahnung oder sogar einer fristlosen Kündigung führen.

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