Rentenpunkte: Wie wird die Rente eigentlich berechnet?

Rentenformel setzt sich aus vier Werten zusammen

Die Rentenformel für die Rente setzt sich aus vier Größen zusammen:

  • Entgeltpunkte (Rentenpunkte),
  • Zugangsfaktor,
  • aktueller Rentenwert und
  • Rentenfaktor.

Miteinander multipliziert ergeben diese vier Werte die Höhe der Rente.

Entgeltpunkte orientieren sich am Durchschnittseinkommen

Zur Berechnung der Entgeltpunkte wird das individuelle Jahreseinkommen des Rentenversicherten durch das durchschnittliche jährliche Einkommen aller Rentenversicherten geteilt. Aktuell liegt dieses Durchschnittseinkommen bei 37.873 Euro brutto. Wer im Schnitt liegt, bekommt dafür einen Rentenpunkt. Wer mit seinem Einkommen unterhalb oder oberhalb des jährlichen Durchschnittswertes liegt, bekommt entsprechend geringere oder höhere Rentenpunktanteile.

Wer früher in Rente geht, bekommt weniger Geld

Der Zugangsfaktor legt Zu- und Abschläge für die Höhe der Rente fest. Abschläge werden bei vorzeitigem Renteneintritt fällig, Zuschläge, wenn über das Renteneintrittsalter hinaus gearbeitet wird. Wer also aktuell mit 67 Jahren in Rente geht, bekommt den Zugangsfaktor 1,00. Wer seine Rente bereits sechs Monate vor dem offiziellen Renteneintrittsalter genießen möchte, bekommt den Faktor 0,98, bei zwölf Monaten früher sind es 0,96.

Rentenwert abhängig von allgemeiner Einkommensentwicklung

Der aktuelle Rentenwert beziffert die einem Entgeltpunkt entsprechende Summe in Euro. Dieser Rentenwert wird der allgemeinen Einkommensentwicklung entsprechend regelmäßig angepasst. Dabei werden auch Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland berücksichtigt. Im Osten liegt er zurzeit bei 31,89 Euro, im Westen bei 33,05 Euro.

Art der Rente bestimmt ihre Höhe

Last but not least fließt als vierter Wert der Rentenfaktor in die Rentenformel ein. Mit dem Rentenfaktor wird die Art der jeweiligen Rente beziffert. So haben Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten den Faktor 1,0. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung schlagen mit dem Rentenfaktor 0,5 zu Buche, Vollwaisenrenten mit 0,2, Halbwaisenrenten mit 0,1 und Witwenrenten mit dem Faktor 0,55 oder 0,6.

Rente ermitteln

Wer Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktuellen Rentenwert und Rentenfaktor ermittelt hat, kann durch Multiplikation der vier Größen seine aktuelle Rentenhöhe ausrechnen. 35 erworbene Entgeltpunkte und ein aktuelles Renteneintrittsalter von 67 Jahren fließen also mit den Werten 35 und 1,0 in die Berechnung ein. Der aktuelle Rentenwert für den Osten liegt bei 31,89. Handelt es sich um eine normale Altersrente, kommen 1,0 als Rentenfaktor hinzu:

35 x 1,0 x 31,89 x 1,0 = 1.116,15

Im vorliegenden Fall hätte der Rentenberechtigte aus den neuen Bundesländern demnach einen Anspruch auf ein Altersruhegeld von 1.116,15 Euro.

Hat ein Rentenberechtigter 30 Entgeltpunkte aufzuweisen, geht mit Erreichen des Renteneintrittsalters in den Ruhestand (Zugangsfaktor 1,0), kommt aus den alten Bundesländern (aktueller Rentenwert 33,05) und hat Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Rentenfaktor 0,5), berechnet sich seine Rente wie folgt:

30 x 1,0 x 33,05 x 0,5 = 495,75

Der Rentenspruch dieser fiktiven Person läge also aktuell bei 495,75 Euro.

Ein einfaches Instrument zum Berechnen der Rentenhöhe ist übrigens der Online-Rechner auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de

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