Weiterarbeiten oder Elternzeit
Die Freude ist groß – Sie als Paar sind schwanger. Für Sie als Vater stellt sich die Frage: Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, und wenn ja, wann? Natürlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, wenn die Partnerin schwanger ist – wenn Sie keine Elternzeit planen oder sich an Ihrer Arbeitszeit nichts ändern soll. Generell sollten Sie die Schwangerschaft der Partnerin dem Arbeitgeber möglichst frühzeitig mitteilen, wenn Sie ebenfalls Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Denn das beeinflusst auch Ihre Arbeit im Unternehmen, und die sollte möglichst früh geplant werden, damit beim Arbeitgeber keine Irritationen entstehen.
Fristen im Blick behalten
Mit der Mitteilung der Schwangerschaft beim Arbeitgeber können Sie sich als Vater Zeit lassen, bis die kritischen zwölf Wochen um sind. Für Schwangere gilt ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft der Kündigungsschutz, für Sie als Vater jedoch nicht. Sie sind erst dann vorübergehend unkündbar, wenn Sie Ihre Elternzeit beantragen – und das geht frühestens acht Wochen vor deren Beginn.
Es ist immer empfehlenswert, den Arbeitgeber früh zu informieren, damit er sich während Ihrer Abwesenheit um eine Vertretung kümmern kann. Mutter und Vater haben gesetzlich einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Sie müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Darin müssen Sie festlegen, wann Sie in den nächsten zwei Jahren in Elternzeit gehen. Nur mit dem dritten Jahr können Sie sich noch Zeit lassen, denn das kann noch später mit einer Frist von ebenfalls sieben Wochen angemeldet werden.
Wenn es im Unternehmen familienorientierte Leistungen gibt, die Sie als Arbeitnehmer abrufen können, dann sollten Sie ebenfalls nicht zu lange warten, denn dafür ist oft eine gewisse Vorlaufzeit nötig.
Elternzeit gut vorbereiten
Besprechen Sie mit dem Arbeitgeber und / oder Ihrem Vorgesetzten, wie Sie Ihre Elternzeit gestalten wollen. Vielleicht möchten Sie einige Monate ganz aufhören zu arbeiten oder aber mit reduzierter Stundenzahl weiterarbeiten. Wenn Sie direkt nach der Geburt Ihre Elternzeit antreten möchten, dann teilen Sie zur besseren Planung dem Unternehmen den errechneten Entbindungstermin mit. Und sprechen Sie sich mit Kollegen ab, die Sie vertreten sollen. Je nachdem, wie lange Sie fehlen werden, muss eventuell eine Einarbeitungszeit eingeplant werden.
Sie müssen spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber abgeben. Das geschieht am besten schriftlich als Einschreiben. Endgültig können Sie die Elternzeit erst anmelden, wenn das Kind geboren ist. Sie können jedoch alle nötigen Unterlagen vorbereiten. Die Elternzeit ist beantragt – nun beginnt auch Ihr Kündigungsschutz. Wenn Sie alle Fristen eingehalten haben, kann Ihnen der Arbeitgeber die Elternzeit nicht verweigern.
Fazit
Sie können als Vater weiterarbeiten, wenn das Kind da ist – dann ist das für Ihren Arbeitgeber irrelevant, doch inzwischen entscheiden sich die meisten Väter für eine Elternzeit – mal länger, mal kürzer. In dem Fall sollte der Arbeitnehmer direkt von Beginn an informiert werden. Denn schließlich möchten Sie nach Ihrer Elternzeit wieder reibungslos in den Job einsteigen.