Mütterrente: Wer sie bekommt und wie hoch sie ausfällt
Eine Rente wird erst nach „Abschluss“ des aktiven Berufslebens ausbezahlt – oder tritt sie auch schon früher in Kraft? Der Begriff „Mütterrente“ sorgt bei vielen Arbeitnehmerinnen zu Recht für Verwirrung. Welche Vorteile und Voraussetzungen sich hinter diesem Begriff verstecken und was es bei der Mütterrente zu beachten gibt, darüber informieren wir Sie in diesem Artikel.
Definition: Das versteht man unter der Mütterrente
Auch wenn der Begriff „Mütterrente“ heißt: Diese Art von Rente erhalten Mütter nicht nach der Geburt ihres Kindes, sondern wenn sie nach ihrem Arbeitsleben in Rente gehen. Die Idee dahinter: Wer ein oder mehrere Kinder gebärt und erzieht, kann in der Zeit nicht arbeiten und somit nicht in die Rentenkasse einzahlen. Doch auch Erziehungszeit ist Arbeitszeit. Daher soll die Mütterrente für genau eben jene Zeit die entsprechenden Zahlungen gewährleisten. Allerdings ist die Mütterrente keine gesonderte Rentenzahlung, sondern quasi die Anerkennung der Kindererziehungszeit in der regulären Rentenzahlung.
Wann haben Sie Anspruch auf die Mütterrente?
Grundsätzlich haben alle Mütter einen Anspruch auf die Mütterrente. Hierbei ist es egal, in welchem Alter die Mutter das Kind beziehungsweise die Kinder bekommen hat. Wichtig: Auch Väter haben Anspruch auf die Mütterrente – wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Hier ist die Anrechnung der Kindererziehungszeit entscheidend. Außerdem muss für die Zeit ein eigenes Rentenkonto geführt werden, in dem eben jene Zeiten erfasst werden. Demnach erwirbt eben jener Elternteil das Recht auf Mütterrente, der die vorwiegende Zeit der Erziehung übernommen hat. Hierbei werden nur Erziehungszeiten innerhalb von Deutschland berücksichtigt. Es ist natürlich auch eine Option, die Erziehungszeit untereinander aufzuteilen, was sich auf die Mütterrente auswirkt. Auslandsaufenthalte werden nicht in die Rechnung mit einbezogen. Außerdem haben nicht nur leibliche Elternteile, sondern auch Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern Anspruch auf Mütterrente, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wie hoch fällt die Mütterrente aus?
Die Höhe beziehungsweise Auswirkung der Mütterrente bezieht sich auf die jeweilige Anzahl der Kinder und nicht auf die Zeit, die man tatsächlich für die Erziehung aufgebracht hat. Dabei wird nicht in Geld, sondern zunächst in sogenannte Rentenpunkte umgerechnet. Rentenpunkte sind die Einheit, mit welcher die gesetzliche Rentenkasse Ihre späteren Bezüge berechnen kann und festsetzt. Die genaue Berechnung bemisst sich immer an den Leistungen beziehungsweise der Einzahlungs- und Arbeitszeit des jeweiligen Rentners.
Eine gute Nachricht für alle, die die Mütterrente in Anspruch nehmen können: 2019 wurden die Bezüge mit dem sogenannten Rentenpakt I erhöht. Bei der Berechnung wird dabei ein Unterschied zwischen Kindern gemacht, die vor 1992 beziehungsweise danach geboren wurden. Für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, erhalten die Erziehungspersonen 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben. Für alle Kinder, die in oder nach 1992 geboren wurden, gibt es sogar 3 Rentenpunkte. Bei der konkreten Auszahlung kommt es nicht nur auf Faktoren wie die Arbeitsdauer an, sondern auch auf das Bundesland: Es gibt immer noch Unterschiede zwischen den Bezügen in West- und Ostdeutschland. Durchschnittlich erhalten Rentner im Westen 70 Ct pro Kind pro Monat mehr Rente, als Rentner im Osten.