Sie hat es voll erwischt und Sie müssen sich krankmelden? Leichter gesagt als getan. Denn: Zwischen Krankmeldung und Krankschreibung gibt es Unterschiede. Und wie ist die Bezahlung bei Krankheit geregelt? Wann haben Sie Anspruch auf Krankengeld? Wir klären Sie auf, sodass Sie im Krankheitsfall über jeden nötigen Schritt Bescheid wissen.
Tipps zum Thema Krankmeldung
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Wenn Erkältung, Grippe & Co. zuschlagen, gilt die Grundregel: Bleiben Sie Zuhause und kurieren Sie sich aus. Aber welche offiziellen Regelungen gibt es, um eine Krankschreibung zu bekommen und auf was müssen Sie im Speziellen achten? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.
Wer vom Arzt eine Krankschreibung, oder korrekt ausgedrückt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den berühmten „gelben Schein“), bekommen hat, sollte diese so schnell wie möglich an seine Krankenkasse schicken. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt zwingend. Dabei ist zu beachten, dass die Bescheinigung „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“ verschickt wird, denn es gibt auch eine „Zur Vorlage beim Arbeitgeber“ und eine „Ausfertigung für Versicherte“.
Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Und wer deshalb nicht arbeiten kann, sollte sich schleunigst beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also einen Krankenschein ausstellen lassen. Ist vor dem Arztbesuch bereits klar, dass der Patient nicht zur Arbeit erscheinen kann, sollte der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Gegenüber dem Arbeitgeber hat der Erkrankte laut § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EGFZG) nämlich eine Anzeige- und eine Nachweispflicht. Damit es nicht allzu schwer fällt, haben wir einige Tipps, wie die Krankmeldung ausfallen sollte.
Krankmeldung: Das sind passende Formulierungen
Wer krank ist, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Dann spielt es natürlich eine Rolle, ob es sich um eine Erkrankung mit oder ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt. Üblicherweise ist ein Krankenschein erst ab dem dritten Krankheitstag erforderlich. Manche Betriebe verlangen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch bereits am ersten Tag der Krankmeldung.