Gewerbe abmelden: So funktioniert es
Oftmals sind es familiäre oder Altersgründe, die finanzielle Situation des Betriebs oder berufliche Alternativen, die Gewerbetreibende dazu bringen, ihr Geschäft aufzugeben. Dann sollte nicht vergessen werden, das Gewerbeamt rechtzeitig darüber zu informieren. Eine Abmeldung ist aber nicht nur erforderlich, wenn Sie vorhaben, Ihren Gewerbebetrieb komplett einzustellen. Wir haben für Sie zusammengefasst, in welchen Fällen sie außerdem notwendig ist und was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden wollen.
Wann muss ein Gewerbe abgemeldet werden?
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind Gewerbetreibende verpflichtet, jede Änderung, die das Gewerbe betrifft, beim Gewerbeamt anzuzeigen. Dazu zählt natürlich auch die Aufgabe des Betriebs. Abmelden müssen Sie Ihr Gewerbe
- wenn Sie den Betrieb aufgeben
- wenn Sie ihn an einen anderen Ort verlegen, der außerhalb der Zuständigkeit des betreffenden Gewerbeamts liegt
- wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert (In diesem Fall wird das Gewerbe im gleichen Zug unter der neuen Rechtsform angemeldet)
Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen, also sobald Sie das Gewerbe nicht mehr (oder nicht mehr an dem bisherigen Ort) ausüben.
Was Sie tun müssen, um Ihr Gewerbe abzumelden
Die Abmeldung ist einfacher als die Anmeldung. Sie benötigen dazu das entsprechende Formular, das Sie direkt beim Gewerbeamt bekommen oder auf dessen Internetseite abrufen können. Teilweise ist eine Abmeldung auch elektronisch per Internet möglich.
Auch hier gilt, wie bei der Anmeldung: Um die Information weiterer zuständiger Behörden wie Finanzamt, Arbeitsamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Berufsgenossenschaft brauchen Sie sich nicht zu kümmern, dies übernimmt das Gewerbeamt. Denken Sie aber daran, dass Sie selbst tätig werden müssen, um Ihr Gewerbe gegebenenfalls im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister zu löschen. Auch für die Abmeldung können übrigens Gebühren anfallen. Informationen darüber finden Sie in der Regel auf den einschlägigen Internetseiten.
Welche Unterlagen benötigen Sie, um Ihr Gewerbe abzumelden?
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie dem Gewerbeamt die notwendigen Unterlagen vollständig vorlegen. Zur Abmeldung des Gewerbes benötigen Sie
- das Formular zur Gewerbeabmeldung, sofern Sie es schon ausgefüllt haben
- einen gültigen Personal- oder Reisepass
- möglichst Ihren Gewerbeschein
- Gegebenenfalls eine Kopie des Auszugs aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
Je nach Art des Gewerbes können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich darüber am besten vorab auf der Internetseite der Behörde.
Eine Hintertür offen halten: Die Ruhendmeldung
Bevor Sie Ihr Gewerbe abmelden, sollten Sie darüber nachdenken, ob dies wirklich eine endgültige Entscheidung ist. Sind Sie sich nicht zu 100% sicher, dass Sie Ihr Gewerbe für immer aufgeben wollen, haben Sie die Möglichkeit, sich eine Hintertür offen zu halten: Anstatt das Gewerbe beim Gewerbeamt abzumelden, können Sie eine Ruhendmeldung machen. Zuständig ist dafür das Finanzamt. Durch die Ruhendmeldung ändert sich Ihr steuerlicher Status.
Der Vorteil für Sie ist, dass Sie, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Betrieb Ihres Gewerbeunternehmens wieder aufnehmen wollen, nicht alle Konzessionen neu beantragen müssen. Sie sparen sich also eine Menge Aufwand und Papierkram.
Eine zeitliche Beschränkung für das Ruhenlassen des Gewerbes besteht nicht. Sie können Ihr ruhendes Gewerbe jederzeit wieder aufnehmen. Dies müssen Sie lediglich dem Finanzamt mitteilen.
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