Wann ist ein Antrag auf Restschuldbefreiung möglich?
Eine Restschuldbefreiung ist frühestens drei Jahre nach der Insolvenzeröffnung möglich. Voraussetzungen hierfür sind zum einen, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens begleicht, zum anderen müssen die Forderungen der Gläubiger zu mindestens 35% beglichen sein. Sollte nur der erste Punkt zutreffen, ist die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich. Dies trifft für Insolvenzverfahren nach dem 1. Juli 2014 zu. Laut Insolvenzordnung soll der Antrag auf Restschuldbefreiung zusammen mit der Insolvenzeröffnung erfolgen.
Wie läuft der Antrag auf Restschuldbefreiung ab?
Erste Voraussetzung für einen zulässigen Antrag auf Restschuldbefreiung ist ein zulässiger Eigeninsolvenzantrag. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist kein zulässiger Antrag auf Restschuldbefreiung mehr möglich. Den Antrag auf Restschuldbefreiung sollte man zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens spätestens zwei Wochen nach dem insolvenzgerichtlichen Hinweis einreichen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Antrag auf Restschuldbefreiung als unzulässig zurückgewiesen wird. Die Antragsformulare sollten gewissenhaft ausgefüllt und beim Insolvenzgericht eingereicht werden.
Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung wird vom Betroffenen erklärt, dass er sein pfändbares Einkommen für den Zeitraum von sechs Jahren ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen Treuhänder abtritt. Dieser wird vom Gericht bestimmt. Ist der Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig, stellt das zuständige Gericht durch Beschluss fest, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn Folgendes gegeben ist: Der Schuldner kommt seiner Erwerbsobliegenheit nach und es liegen keine Voraussetzungen für eine Versagung vor.
In der Wohlverhaltensperiode sollte der Betroffene eine angemessene Erwerbstätigkeit haben, aktiv am Verfahren mitwirken und jederzeit zu Auskünften der Vermögensverhältnisse sowie zu Wohnungs- oder Arbeitswechsel bereit sein. Weiterhin muss Einkommen, welches die Pfändungsgrenze übersteigt, zu 100% sowie neu erlangtes Vermögen wie etwa eine Erbschaft zu 50% an den jeweiligen Treuhänder abgeführt werden. Sollte der Schuldner eine dieser Obliegenheiten schuldhaft verletzen, besteht die Gefahr, dass das verantwortliche Gericht den Antrag auf Restschuldbefreiung nicht bewilligen kann. Am Ende des Verfahrens wird vom Gericht überprüft, ob der Schuldner alle auferlegten Verpflichtungen während der Wohlverhaltensphase gewissenhaft erfüllt hat. Ist dies der Fall, werden alle noch ausstehenden Schulden gegenüber den Gläubigern erlassen. Aber Achtung, sollten sich später noch Unregelmäßigkeiten zeigen, kann die Restschuldbefreiung vom Gericht auch widerrufen werden.