Antrag auf Restschuldbefreiung: Das müssen Sie beachten

Wann ist ein Antrag auf Restschuldbefreiung möglich?

Eine Restschuldbefreiung ist frühestens drei Jahre nach der Insolvenzeröffnung möglich. Voraussetzungen hierfür sind zum einen, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens begleicht, zum anderen müssen die Forderungen der Gläubiger zu mindestens 35% beglichen sein. Sollte nur der erste Punkt zutreffen, ist die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich. Dies trifft für Insolvenzverfahren nach dem 1. Juli 2014 zu. Laut Insolvenzordnung soll der Antrag auf Restschuldbefreiung zusammen mit der Insolvenzeröffnung erfolgen. 

Wie läuft der Antrag auf Restschuldbefreiung ab? 

Erste Voraussetzung für einen zulässigen Antrag auf Restschuldbefreiung ist ein zulässiger Eigeninsolvenzantrag. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist kein zulässiger Antrag auf Restschuldbefreiung mehr möglich. Den Antrag auf Restschuldbefreiung sollte man zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens spätestens zwei Wochen nach dem insolvenzgerichtlichen Hinweis einreichen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Antrag auf Restschuldbefreiung als unzulässig zurückgewiesen wird. Die Antragsformulare sollten gewissenhaft ausgefüllt und beim Insolvenzgericht eingereicht werden.

Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung wird vom Betroffenen erklärt, dass er sein pfändbares Einkommen für den Zeitraum von sechs Jahren ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen Treuhänder abtritt. Dieser wird vom Gericht bestimmt. Ist der Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig, stellt das zuständige Gericht durch Beschluss fest, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn Folgendes gegeben ist: Der Schuldner kommt seiner Erwerbsobliegenheit nach und es liegen keine Voraussetzungen für eine Versagung vor.

In der Wohlverhaltensperiode sollte der Betroffene eine angemessene Erwerbstätigkeit haben, aktiv am Verfahren mitwirken und jederzeit zu Auskünften der Vermögensverhältnisse sowie zu Wohnungs- oder Arbeitswechsel bereit sein. Weiterhin muss Einkommen, welches die Pfändungsgrenze übersteigt, zu 100% sowie neu erlangtes Vermögen wie etwa eine Erbschaft zu 50% an den jeweiligen Treuhänder abgeführt werden. Sollte der Schuldner eine dieser Obliegenheiten schuldhaft verletzen, besteht die Gefahr, dass das verantwortliche Gericht den Antrag auf Restschuldbefreiung nicht bewilligen kann. Am Ende des Verfahrens wird vom Gericht überprüft, ob der Schuldner alle auferlegten Verpflichtungen während der Wohlverhaltensphase gewissenhaft erfüllt hat. Ist dies der Fall, werden alle noch ausstehenden Schulden gegenüber den Gläubigern erlassen. Aber Achtung, sollten sich später noch Unregelmäßigkeiten zeigen, kann die Restschuldbefreiung vom Gericht auch widerrufen werden.

Tags
Nach themenverwandten Beiträgen filtern

Arbeitswelt

Immer die beste Lösung

Interview mit Thomas Poandl, Regional Sales Manager, Marketing & PR der ULBRICHTS GmbH

Immer die beste Lösung

„Bei ULBRICHTS wird immer weiter geforscht,“ ist Thomas Poandl überzeugt. „Auch in Krisenzeiten werden hier Produkte entwickelt, wird weiter investiert. Dahinter steht der unternehmerische Mut und die Weitsicht unseres Inhabers…

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Interview mit Thilo Fitzner Geschäftsführer der Fitzner GmbH & Co. KG

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Bereits in 3. Generation steht die Fitzner GmbH & Co. KG aus Preußisch Oldendorf für die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger und professioneller Artikel für den Arbeitsschutz. Gestartet als Hersteller…

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Interview mit Johann Schmidhofer, Inhaber und Unternehmensleitung der Goldhauben-Webe e.U.

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Seit über 100 Jahren geht der österreichische Textilhersteller Goldhauben-Webe e.U. erfolgreich seinen eigenen Weg. Der Spezialist für die industrielle Fertigung von Objekttextilien, OP-Textilien und Berufskleidung punktet bei den überwiegend aus…

Finanzen

„Es gibt fast nichts, wofür es kein Förderprogramm gibt!“

Interview mit Doris Woll, Vorstandsvorsitzende und Michael Schmidt, Prokurist Vertriebsmanagement sowie Markus Allgayer, Abteilungsleiter Vertriebsmanagement Wohnbau der Saarländischen Investitionskreditbank AG

„Es gibt fast nichts, wofür es kein Förderprogramm gibt!“

Das veränderte Zinsumfeld stellt viele Kapitalnachfrager vor lange nicht gekannte Herausforderungen – im Wohnungsbausegment wie in der Privatwirtschaft. Die Saarländische Investitionskreditbank hat sich eine konsequente Unterstützung der Marktteilnehmer im kleinsten…

Klein und fein

Interview mit Bernd Hoffmann, Geschäftsführer der RSB Retail + Service Bank GmbH

Klein und fein

Die Zentralregulierung ist ein Abrechnungssystem für den Zahlungsverkehr zwischen Lieferanten und Mitgliedern von Einkaufsverbänden – im Idealfall eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die RSB Retail + Service Bank GmbH aus…

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Interview mit Thomas Jansen, Vorstand der SUBITO AG

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Unternehmen steigern ihre Effizienz, indem Abläufe so weit wie möglich automatisiert werden. Mitarbeitende können dann dort eingesetzt werden, wo es den Menschen wirklich braucht. In der Finanzindustrie sind es vor…

Genusswelten

Einsatz für eine zukunfts-fähige Landwirtschaft

Interview mit Stephan Paulke, Geschäftsführer der EgeSun GmbH

Einsatz für eine zukunfts-fähige Landwirtschaft

Nachhaltige Biolebensmittel spielen eine immer wichtigere Rolle in unserer Gesellschaft. Im Zeitalter, in dem Umweltbewusstsein und Gesundheit einen zentralen Stellenwert einnehmen, gewinnen biologisch angebaute Lebensmittel zunehmend an Bedeutung. Die EgeSun…

Freche Freunde: Leckere Bioprodukte mit Obst und Gemüse

Interview mit Caspar Hoffmann, Geschäftsführer der erdbär GmbH

Freche Freunde: Leckere Bioprodukte mit Obst und Gemüse

Nur das Beste für unseren Nachwuchs: Das ist der Anspruch aller Eltern. Insbesondere rund um das Thema Ernährung für Babys und Kleinkinder ist das Qualitätsbewusstsein der Verbraucher in den vergangenen…

Groß mit Süßem

Interview mit Dipl.-Ing. Volker Günnel, Direktor Vertrieb und Marketing der CHOCOTECH GmbH

Groß mit Süßem

Gummibärchen, Kaubonbons, Müsliriegel, Schaumküsse: Viele Verbraucher können dem Reiz des Süßen nur schwer widerstehen – und geben ihm regelmäßig nach. Laut Statistik sogar mehrmals in der Woche. Eine anhaltend positive…

TOP