mivolta Erfahrungen - schnelle Abhilfe bei hoher Stromrechnung

Stromrechnung

Warum wird Strom stetig teurer?

Mit dieser Frage befassen sich nicht nur Verbraucher, sondern auch Wissenschaftler, Ökonomen und Verbraucherschützer. Es wurden bisher mehrere Ursachen für den Preisanstieg im Energiebereich ausgemacht, dazu zählen vor allem:

• Energiewende (kostenintensive Errichtung von Solar-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen)
• Ausbau & Erneuerung des Stromnetzes (etwa 80 Milliarden Euro für 6.000 km Hochspannungsleitungen)
• Gesamtkosten der Energiewende zwischen 500 Milliarden und 3 Billionen Euro bis 2050
• EEG-Umlage (dient der Finanzierung der Energiewende, 2021 beträgt sie 6,50 ct/kWh)

All diese Kosten wirken sich natürlich auf den Strompreis aus, den der Verbraucher letztlich zahlen muss. Auch wenn er sich gegen die staatlichen Maßnahmen wie Steuern oder EEG-Umlage hinsichtlich der Energiewende nicht wehren kann, so hat er doch die Möglichkeit, sich durch einen Strompreisvergleich einen günstigeren Anbieter zu suchen, seinen alten Stromvertrag zu kündigen und zum preisgünstigen Anbieter zu wechseln.

Ein solcher Tarifvergleich sowie der Anbieterwechsel lassen sich in der Regel sehr schnell realisieren. Dazu muss man lediglich bei einem Vergleichsportal oder direkt beim ausgewählten Anbieter einen solchen Vergleich durchführen.

Wie läuft ein Stromvergleich ab?

Das Verfahren ist, unabhängig von Anbieter des Vergleichs, eigentlich immer identisch. Der Verbraucher gibt die Postleitzahl, an der die Versorgung stattfinden soll ein, dazu kommt die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der jährliche Stromverbrauch ist in kWh einzutragen. Hier wählt man im Idealfall den Verbrauch des letzten Jahres. Als Ergebnis listen Vergleichsportale alle Anbieter auf, bei denen der Verbraucher (immer mit Blick auf die bisherigen Kosten) den Strom kostengünstiger beziehen könnte. Es besteht bei einem solchen Vergleich sehr oft die Möglichkeit, zu entscheiden, ob nur lokale oder bundesweit verfügbare Versorger angezeigt werden sollen.

Bei Versorgern mit der nötigen Erfahrung, wie z.B. mivolta erhält der Verbraucher eine etwas andere Ergebnisseite. Als Vergleich dient der örtliche Grundversorger, mit dem dann der eigene Tarif hinsichtlich der Konditionen und des Preises verglichen wird. Stellt man die Strompreise hier gegenüber, so ist sogar der angebotene Öko-Tarif noch deutlich günstiger, als der Tarif des örtlichen Anbieters. Bei mivolta werden übrigens Vertragslaufzeiten von 24 Monaten angeboten, die Kündigungsfrist beträgt gut überschaubare sechs Wochen.

Wie kommt man am schnellsten vom Vergleich zum neuen Anbieter?

Für viele Verbraucher ist es wichtig, möglichst schnell und unkompliziert von einem Stromanbieter zum anderen zu wechseln. Wer einen Stromtarifvergleich, etwa bei Wechselpiraten, durchführt, der kann den ausgewählten Versorger durch einfaches Weiterklicken (meist mit einem Button „weiter“ oder „zum Anbieter“) auf eine Zwischenseite gelangen, auf der die nächsten Schritte kurz und prägnant beschrieben sind. Die Neuanmeldung bzw. der Anbieterwechsel funktionieren ganz einfach online.

Hier ähneln sich Vergleichsportal und Versorger, denn auch beim Stromversorger muss man nur auf den Button „weiter“ klicken und kann auf der nächsten Seite ein Online-Formular ausfüllen, mit dem man sich als Kunde anmeldet und die Stromversorgung beantragt. Auch beim Versorger funktioniert das Ausfüllen der Bewerbungs- bzw. Vertragsunterlagen innerhalb weniger Minuten und der Wechsel kann in wenigen Tagen vonstatten gehen. Gemäß der mivolta Erfahrungen dauert dies etwa 10 Tage.

Kündigung durch den neuen Versorger?

Die Kündigung eines Vertrages ist immer mit zeitlichem Aufwand verbunden, weshalb viele Verbraucher den Kündigungsservice des neuen Stromanbieters gerne in Anspruch nehmen. Auch mivolta gehört beispielsweise zu den Unternehmen, die die Kündigung des Stromvertrages für ihre Kunden übernehmen.

Die Frage, die sich der Verbraucher stellen muss, lautet, ob er bei diesem Service die Kündigungsfrist einhalten kann. Weil eine Kündigung bürokratischen Aufwand bedeutet, benötigt der neue Stromversorger bis zu 14 Tage für eine solche Kündigung. Wurde der Verbraucher bisher über einen Grundversorger mit Strom versorgt, beträgt die Kündigungsfrist für einen solchen Vertrag lediglich 14 Tage.

Dadurch kann es passieren, dass die Kündigung zu spät kommt und sich der Vertrag ungewollt verlängert. Ein Kündigungsservice durch den neuen Anbieter lohnt sich also nur, wenn der Verbraucher eine längere Kündigungsfrist bei seinem bisherigen Anbieter hat. Eine schnelle Abhilfe bei einer hohen Stromrechnung gibt es also nur, wenn man die Kündigungsfristen einhält und nicht durch Fristversäumnis doppelt zahlen muss.

Regelmäßiger Preis- und Tarifvergleich reduziert die Stromkosten

Zugegeben, man kann nicht jeden Tag die Preise verschiedener Stromanbieter miteinander vergleichen. Sinnvoll ist es aber, einen solchen Stromanbietervergleich vorzunehmen, wenn die Vertragslaufzeit bald endet, wenn man umzieht oder der aktuelle Versorger eine Strompreiserhöhung ankündigt. Auf diese Weise findet man sehr schnell heraus, ob der augenblickliche Tarif günstig oder zu teuer ist. Ist Letzteres der Fall, braucht man einfach nur wechseln und schafft einfach Abhilfe bei hoher Stromrechnung.

Um im Bedarfsfall möglichst schnell den Stromanbieter wechseln zu können, wird empfohlen, Verträge mit möglichst kurzer Vertragslaufzeit abzuschließen. Solle man dann die Kündigungsfrist „verschlafen“, verlängert sich der Vertrag nur um die ursprüngliche Laufzeit. Nach der neuen Gesetzeslage darf sich die Vertragslaufzeit automatisch zwar auf unbestimmte Zeit verlängern, gleichzeitig wird dem Verbraucher aber das Recht eingeräumt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu kündigen.

Spart das Sonderkündigungsrecht Stromkosten?

Das tut das Sonderkündigungsrecht in der Tat. Sobald man umzieht und der bisherige Versorger einen am neuen Wohnort nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen mit Strom versorgen kann, hat man als Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht und kommt schneller aus dem Vertrag.

Kündigt der Versorger eine Preiserhöhung an, die ihre Ursachen nicht in staatlichen Maßnahmen wie etwa einer Steuererhöhung hat, gibt es für den Verbraucher ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Ab dem Erhalt der Nachricht über die bevorstehende Preiserhöhung bleibt dem Kunden eine Frist von 2 Wochen, um von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

In beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Auch wenn Unternehmen wie mivolta Erfahrungen in dem Segment gesammelt hat und gerne bereit sind, die Kündigung eines alten Stromvertrages zu übernehmen, muss eine Kündigung gemäß Sonderkündigungsrecht immer vom Verbraucher selbst vorgenommen werden. Sie sollte immer in Textform verfasst und zugestellt werden, also per Brief, Fax oder E-Mail. Damit der Verbraucher sichergehen kann, dass der Versorger die Kündigung erhalten hat, wird empfohlen, die Kündigung per Einschreiben (im Idealfall mit Rückschein) zustellen zu lassen. So kommt es nicht zu Rechtsstreitigkeiten und für den Verbraucher oft teuren Verzögerungen.

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