Strommarkt und EEG-Umlage: Zusammensetzung und Entwicklung der Preise

Strommarkt und EEG-Umlage: Zusammensetzung und Entwicklung der Preise

Strompreise in Deutschland: Zusammensetzung und Entwicklung

Der Strompreis für Endkunden besteht im Wesentlichen aus den drei Hauptkomponenten staatlicher Steuern, Umlagen und Abgaben (54,3%), Stromnetz-Nutzung (24,7%) sowie Stromgewinnung und -vertrieb (21%). Der Anteil für die Nutzung der Stromnetze kommt den Stromnetzbetreibern zu, während der Anteil für Erzeugung und Vertrieb an die Stromanbieter fällt.

Aus diesen Komponenten ergibt sich für das frühe Jahr 2018 ein Strompreis von durchschnittlich 0,2942 EUR pro Kilowattstunde. Dies entspricht einem Anstieg um etwa 0,9% gegenüber dem Vorjahr. Hierbei sind die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,7% gesunken. Bezogen auf einen Zeitraum von 18 Jahren haben sie seit 2000 um 207% zugelegt. Der größte Anteil innerhalb des Teils der Steuern und Abgaben entfällt auf die EEG-Umlage (23,1%).

Historische Strompreisentwicklung in Deutschland

In Deutschland war die Energieversorgung früher staatliche Aufgabe. Die Preise auf den Rohstoffmärkten führten aufgrund der staatlichen Subventionen nur selten zu Schwankungen der Endverbraucherpreise. Aufgrund wachsender Staatsverschuldung und dem sich verbreitenden Credo der selbstregulierenden Kraft der Märkte wurde der Strommarkt liberalisiert. Gedanke war die Erhöhung des Wettbewerbs durch mehr Anbieter. Endkunden sollten durch den Konkurrenzkampf der Anbieter von günstigeren Strompreisen profitieren.

Entgegen diesem Glauben zeigte sich ein massiver Anstieg der Strompreise in den folgenden Jahren. Seit der Jahrtausendwende steigen die Strompreise für Verbraucher um durchschnittlich 6% pro Jahr. Aus durchschnittlich 13,94 Cent pro Kilowattstunde zur Zeit der Jahrtausendwende sind 29,42 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2018 geworden. Bereits in diesem Jahr haben die meisten Grundversorger ihre Strompreise nach oben angepasst (im Durchschnitt um 3,1%). Durch weitere Preiskorrekturen wird sich der Trend steigender Preise weiterhin fortsetzen.

EEG-Umlage und künftige Entwicklungen für Verbraucher

Die EEG-Umlage ist eine Finanzierungsmethode für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen des EEG. Für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien erhalten Betreiber bislang eine feste Einspeisevergütung. Förderungsfähige Energiequellen umfassen neben Windkraft, Solarkraft (Photovoltaik) und Wasserkraft auch Geothermie und Biomasse (darunter Biogas und Deponiegas). Gefördert nach EEG wird ebenso die Energieumwandlung aus biologisch abbaubaren Abfällen aus Industrie und Haushalten. Zur Finanzierung dieses Ausbaus regenerativer Energiequellen zahlen Stromverbraucher die Ökostromumlage.

Die Novellierung des EEG hatte zum Ziel, weitere Kostensteigerungen im Zuge der EEG-Umlage aufzuhalten. Im Jahr 2017 wurden Neuerungen beschlossen, die Strompreise für Industrie und Haushalte stabil halten sollen. Ein wichtiger Bestandteil der Novellierung ist ein Wechsel von der festgelegten Einspeisevergütung zu einer wettbewerbsbezogenen Vergütung. Bislang lässt sich nicht absehen, ob dieser systemische Wechsel mittelfristig zu sinkenden Strompreisen beiträgt. Der Wechsel zu Ausschreibungen gestaltet die Förderung des Ausbaus neuer Ökostrom-Anlagen günstiger. Bereits im Betrieb befindliche Anlagen erhalten indes weiterhin eine feste Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren. Da die Höhe der Förderungen für existierende Anlagen sich nicht verändern wird, ist nicht mit einer deutlichen Senkung der EEG-Umlage zu rechnen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass neben der EEG-Umlage auch weiterhin die Faktoren der Stromnetzkosten und nicht zuletzt der Preise auf den Rohstoffmärkten einen wichtigen Einfluss auf den Strompreis haben.

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