Geldwäscheprävention: Was plant die EU?

Geldwäsche

Was plant die EU?

An und für sich hat die Europäische Kommission ein umfassendes Programm zusammengestellt, wenngleich hierzulande überwiegend über ein einziges Detail gesprochen wird. Dabei zeigen zahlreiche Vorfälle, wie wichtig es ist, die Geldwäsche zu bekämpfen. Allein der Danske-Bank-Skandal mit einem Umfang von mehr als zwei Milliarden Euro offenbart das gewaltige Ausmaß. Zumal Geldwäsche auch zur Terrorfinanzierung genutzt wird. Aber was plant die EU? Ein Überblick:


- Anti-Geldwäschebehörde - um Geldwäsche zu bekämpfen, müssen alle Entscheidungen und Ermittlungen an einem Ort gebündelt werden. Dies soll die Anti-Geldwäschebehörde sein. Sie soll europaweit koordinieren und überwachen.


- Bargeldzahlung - dieser Punkt wird in Deutschland auch unter Bürgern diskutiert. Es ist vorgesehen, dass nur noch bis höchstens 10.000 Euro in bar gezahlt werden kann.


- Kryptowährungen - hier soll der Umgang strenger werden.


- Einheitliche Regeln - bislang darf jeder EU-Staat quasi sein eigenes Süppchen kochen. Mit einer neuen Verordnung wird jedoch ein Gesetz geschaffen, welches für alle EU-Staaten gleichermaßen gültig ist. Es gibt somit keinen Spielraum mehr, die EU-Verordnung bei der Aufnahme ins Landesgesetz aufzuweichen. Gerade Deutschland wurde angemahnt, da der Umgang mit Geldwäsche hierzulande oft nachlässig ist.

Was in Deutschland kontrovers diskutiert wird, ist in vielen anderen EU-Staaten längst Realität. In Griechenland kann bereits heute nur bis maximal 500,00 Euro in bar gezahlt werden.

Was sagen Experten dazu?

Auch unter Experten ist das Limit bei Barzahlungen eher ein kontroverser Diskussionspunkt, eigentlich sogar ein ablehnender. Denn was bringt es, zu sagen, dass man bis zu 10.000 Euro auf die Hand überreichen darf, aber nicht 10.001 Euro? Solche Limits wirken stets aus der Luft gegriffen. Fairerweise muss ein Limit immer an irgendeinem Punkt gesetzt werden und je nach Blickwinkel wird dieser Punkt stets ausgedacht wirken. Dennoch meint selbst der Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann, dass es keinerlei konkrete Indizien gibt, warum eine Bargeldobergrenze tatsächlich Geldwäsche bekämpfen sollte. Die Probleme im Überblick:


- Vorherrschende Gesetze - sie sind längst vorhanden, wenn sie auch nicht abschließend angewendet werden.


- Keine Ausschließlichkeit - Geldwäsche wird nicht rein mit Bargeld betrieben. Kein Krimineller wäscht hohe sechs- oder siebenstellige Summen mit Bargeld. Geldwäsche im Bargeldbereich kommt eher bei Dealern vor, die bei einem beispielsweise Spielhallenbesitzer angestellt sind und die Einnahmen aus den Drogenverkäufen in den Spielautomaten ›verspielen‹. Das Drogengeld ist im Automaten und schließlich sauber. Dies ist jedoch mit Geldmengen im unteren fünfstelligen Bereich möglich, nicht aber mit Millionengewinnen. Eher werden diese mittels Briefkastenfirmen in Steueroasen gewaschen. Oder aber dazu genutzt, eine Immobilie zu erwerben und später wieder zu verkaufen.


- Bürgereinschränkung - das Limit des Bargeldtransfers trifft im großen Maße einfache Bürger. Diese müssen ohnehin schon heute der Bank melden, wenn sie größere Bargeldmengen benötigen und hierfür einen Grund angeben. Eine Kontrolle ist somit da.

Die Bekämpfung der Geldwäsche durch Bargeldlimits ist unwahrscheinlich, zudem wäre das genannte Limit ohnehin zu hoch. Geldwäsche würde nun mit 9.999 Euro durchgeführt. Unternehmen sollten jedoch trotzdem überlegen, selbst im Feld Geldwäscheprävention aktiv zu werden. Experten helfen dabei, entsprechende Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, um damit nicht irrtümlich oder unwissentlich in Verbindung gebracht zu werden.

Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf Verbraucher?

Bei der Schlagzeile in den Medien werden die meisten zuerst wohl gesagt oder gedacht haben: »Wann habe ich mal mehr 10.000 Euro in der Tasche?«

Die Reaktion ist absolut verständlich, zudem trifft sie auf die meisten BürgerInnen des Landes zu. Jedoch gibt es gute Gründe, warum doch einmal mit Geldern jenseits der Grenze bezahlt wird:


- Autokauf - im Autohaus oder beim Autohändler wird eine Überweisung oder Lastschrift getätigt. Hier spielt das Limit keine Rolle. Aber wie sieht es beim privaten Autokauf aus? Die wenigsten, die ihre Fahrzeuge über die gängigen Portale verkaufen, sind bereit, einem absolut fremden Autokäufer das Auto mitzugeben, ohne das Geld in der Hand zu halten. Autokäufer wären auch nicht bereit, eine Überweisung zu tätigen, bevor der Wagen mit allem Drumherum ausgehändigt wurde. Sicherlich könnte man dieses Problem mit Sofortüberweisungen oder anderen direkten Zahlungsarten lösen, doch ist das überall möglich? Nicht jede Bank erlaubt Echtzeitüberweisungen.


- Privater Bau – nicht selten möchten Hauseigentümer beispielsweise ihren Garten neu gestalten. Befindet sich im Bekanntenkreis eine Firma aus diesem Bereich, so wird über diese das benötigte Equipment gekauft. Es gilt: Barzahlung bei Lieferung. Es wäre durchaus möglich, dass die Regelung auch dazu genutzt wird, Schwarzarbeit zu verhindern. Nur: Es handelt sich nicht um Schwarzarbeit oder eine verbotene Handlung, Materialien über eine Fachfirma zu bestellen, diese aber selbst zu verbauen.


- Schenkungen – in der Tat, auch sie fallen darunter. Möchten Großeltern dem Enkel zu seinem 18. nicht ein bloßes Sparbuch aushändigen, sondern das Geld, ist die Grenze oft schon überschritten. Immerhin sparen viele Großeltern über achtzehn Jahre auf das erste Auto des Enkelkinds oder dessen erste Wohnungsausstattung und lehnen es bis heute ab, Geld nur in binären Zahlen zu verschenken.

Natürlich stimmt es, dass die wenigstens Transfers in dieser Höhe in bar abgewickelt werden. Den meisten Menschen ist unwohl dabei, so viel Geld in der Tasche zu haben, zumal die Überweisung so viel einfacher und bequemer ist. Dennoch gibt es Situationen, in denen Bargeld tatsächlich das Mittel der Wahl ist: Tierkäufe beispielsweise. Koikarpfen oder Pferde kosten schnell jenseits der 10.000 Euro und auch dort gilt, dass der Züchter oder Verkäufer selten dazu bereit ist, das Tier herauszugeben, bevor auch der letzte Cent bezahlt wurde. Stirbt der Koi auf dem Heimweg oder bricht sich das Pferd im Hänger das Bein, könnte der Händler das Geld niemals sehen.

Fazit – gut gemeint, doch es sind Gesetze da

Rein aus deutscher Sicht ist die EU-Verordnung sicherlich positiv, doch hat Deutschland schon die entsprechenden Gesetze, die aber nicht vollends angewendet werden. Ermittlungen in dem Bereich sind aufwendig und kompliziert, zugleich fehlen entsprechende Ermittler. Daran wird auch das das Bargeldlimit nichts ändern. Wer heute weiß, dass er nächsten Sommer ein Auto von privat kauft, der holt halt monatlich eine kleinere Summe ab. Echte Betrüger werden nicht anders vorgehen und Barzahlungen wahlweise auf dubiose Onlinewege verlegen oder aber, schlichtweg knapp unter der Grenze bleiben.

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