3G am Arbeitsplatz - Dies sollten Arbeitgeber beim Schnelltest Kauf beachten

Betriebe sollten Antigen-Schnelltests auf Vorrat kaufen

Die Nachfrage nach Corona-Tests hält stetig an. Da der Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine fünfte Corona-Welle nicht ausschließt, sollten sich auch Unternehmen mit der richtigen Corona-Schutzausrüstung ausstatten.

Hochwertige Antigen-Schnelltests werden auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgewiesen. Auch eine Freigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) spricht für die hohe Qualität eines Antigen-Schnelltests.

Arbeitgeber müssen sämtliche 3G-Nachweise von den Mitarbeitern einfordern

Die 3G-Regel wirft viele Fragen für Arbeitgeber auf, denen wir uns im Folgenden widmen möchten. Im Fokus des 3G-Modells steht der G-Status aller Beschäftigten eines Unternehmens. Dies bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch die Mitarbeiter entweder genesen, geimpft oder negativ getestet sein müssen. Der Arbeitgeber muss demnach aktiv werden und von jedem Mitarbeiter einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Die Regelungen für das 3G-Modell am Arbeitsplatz sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG), Paragraph 28b Absatz 1 verankert. Sowohl bei Geimpften als auch bei Genesenen genügt es, wenn der G-Status einmalig geprüft wird. Alle Beschäftigten, die keinen Impf- und Genesenen-Nachweis besitzen, müssen dem Arbeitgeber täglich einen negativen Corona-Test vorzeigen. An dieser Stelle greift das Auskunftsrecht für den Arbeitgeber sowie auch die Pflicht, alle Nachweise sauber zu verwahren. Die Kontrolle muss noch vor der Betriebsstätte erfolgen. Viele Unternehmen setzen mittlerweile auf erfahrenes Sicherheitspersonal, um die eigenen Kapazitäten zu schonen.

Quelle: https://source-medical.de/collections/covid-19-schnelltests

Unternehmen müssen zwei Testungen pro Woche anbieten

Damit der Arbeitnehmer seiner Testpflicht vollends nachkommen kann, gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Während ein PCR-Test ganze 48 Stunden alt sein darf, gilt für einen Corona-Schnell-Test eine verkürzte Zeitspanne von 24 Stunden. Zusätzlich sieht die Arbeitsschutzverordnung, Paragraph 4 SARS-CoV-2 vor, dass pro Woche zwei Testungen kostenfrei von dem Arbeitgeber gestellt werden müssen. Die Mitarbeiter können dieses Angebot nach eigenem Bedarf wahrnehmen. Sofern die Testung in dem Betrieb erfolgt, muss eine weitere Aufsichtsperson anwesend sein. Alternativ können die Testungen auch beim Arzt oder in einem Testzentrum vorgenommen werden.

Diese Rechte haben Arbeitgeber bei einem fehlenden 3G-Nachweis

Grundsätzlich wird die Zeit für die Testung nicht als Arbeitszeit gewertet und muss daher nicht von dem Arbeitgeber vergütet werden. Auch die Kontrollen der G-Nachweise gehören nicht zur Arbeitszeit. Sofern ein Mitarbeiter einen Impf- oder Genesenen-Nachweis beschaffen muss, fällt dies ebenfalls nicht in die Arbeitszeit.

Weiterhin ist die Nachweis- und Testpflicht gesetzlich vorgeschrieben, sodass eine Zuwiderhandlung arbeitsrechtliche Folgen für den Beschäftigten hat. Sofern der Arbeitnehmer die Testung verweigert oder keine Nachweise vorlegen möchte, darf er ohne Vergütung freigestellt werden. Schließlich ist ein Zutritt zu den Arbeitsstätten ohne G-Nachweis nicht zulässig. Natürlich muss außerdem geprüft werden, ob die Tätigkeit nicht auch im Homeoffice ausgeübt werden kann. Im Zweifel hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer abzumahnen sowie sogar eine Kündigung auszusprechen.

Fazit: Regelmäßige Testungen spielen auch künftig eine wichtige Rolle

Die 3G-Regel spielt eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung der Corona-Pandemie und sollte dementsprechend auch korrekt umgesetzt werden. Damit sowohl Mitarbeitern als auch Kunden ausreichend Tests bereitgestellt werden können, sollten Unternehmen keine Zeit verstreichen lassen. Schließlich sollten Betriebe auch während der Pandemie so gut wie möglich wirtschaften können.

Tags
Nach themenverwandten Beiträgen filtern

Aktuellste news

Das wird das Jahr 2026: Resilience in Zeiten von KI, Cloud, Datensouveränität und Cyberbedrohung

Das wird das Jahr 2026: Resilience in Zeiten von KI, Cloud, Datensouveränität und Cyberbedrohung

Empalis Life Extern Talk am 03.02.2026, 14-15 Uhr online: In der Panel-Diskussion unserer Fachexperten greifen wir die Megatrends auf, um Ihnen unsere Einschätzung im Blick auf die aktuellen Entwicklungen in…

Einführung von HR-Software in KMUs: Wie lange dauert sie?

Einführung von HR-Software in KMUs: Wie lange dauert sie?

Digitale HR-Lösungen gelten im Mittelstand längst als wichtiger Baustein für effiziente Prozesse und verlässliche Personalstrukturen. Gleichzeitig stellt sich in vielen Unternehmen die Frage, wie schnell sich eine solche Software tatsächlich…

Verantwortung als Antrieb – Lösungen für Fördertechnik

Interview mit Stefan Keil, Mitglied der Geschäftsleitung der LINDIG Fördertechnik GmbH

Verantwortung als Antrieb – Lösungen für Fördertechnik

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, gestörter Lieferketten und wachsender Komplexität zählt für Unternehmen vor allem eines: verlässliche Partner, die Probleme lösen, statt sie weiterzureichen. Gerade der Mittelstand braucht Anbieter mit Entscheidungsfreiheit,…

Aktuellste Interviews

„Der Solarindustrie gehört die Zukunft!“

Interview mit Philipp Schäfer, Geschäftsführer der fri GmbH & Co. KG und Clemens Östreich, Geschäftsführer der Sonnenexpert GmbH und fri GmbH & Co. KG

„Der Solarindustrie gehört die Zukunft!“

Der Strombedarf wird perspektivisch noch deutlich zunehmen, während der Netzausbau nicht so schnell vonstattengeht, wie man es sich wünschen würde. Trotzdem blicken Clemens Östreich, Geschäftsführer der Sonnenexpert GmbH und der…

E-Rechnungspflicht: Wie Unternehmen ihre Prozesse digitalisieren können

Interview mit Nicolas de Beco, CEO der Banqup Group

E-Rechnungspflicht: Wie Unternehmen ihre Prozesse digitalisieren können

Lang angekündigt, kommt sie doch schneller als gedacht – die E-Rechnungspflicht. Damit stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, schnellstmöglich ihre Prozesse zu digitalisieren und zu optimieren. Die Banqup Group bietet…

Vom Tüftlertraum zur Poolrevolution

Interview mit Dipl.-Ing. Torsten Reuß, Geschäftsführer der TOSSTEC GmbH

Vom Tüftlertraum zur Poolrevolution

Immer mehr Hausbesitzer wünschen sich einen Pool im eigenen Garten – aber bitte ohne Chlorgeruch, rote Augen und dauerhaft hohe Betriebskosten. Naturpools und Schwimmteiche sind hier eine attraktive Alternative. Die…

TOP