Selbstständigkeit anmelden: So gehen Sie vor
Die Entscheidung ist gefallen: Ich mache mich selbstständig. Doch bevor die eigenbestimmte Tätigkeit ohne Vorgesetzte und die Zwänge einer Festanstellung beginnt, sind einige Dinge zu beachten und in die Wege zu leiten. Natürlich müssen auch Selbstständige ihre Abgaben an den Fiskus entrichten. Deshalb ist das Finanzamt zunächst einmal über den Einstieg in die Selbstständigkeit zu informieren. Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um eine freiberufliche oder um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Wichtige Unterscheidung: Freiberuflich oder gewerblich?
Laut § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das Merkmal der Freiberuflichkeit
„… die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“
Wer zu diesen Berufsgruppen gehört, der zeigt seine Existenzgründung mittels eines formlosen Schreibens beim Finanzamt an. Dem Finanzamt sind Name, Anschrift und Kontaktdaten mitzuteilen. Auch über das Datum, an dem die selbstständige Tätigkeit beginnen soll, und über die Art der Tätigkeit ist das Finanzamt zu informieren. Die Steuer-Identifikationsnummer ist ebenfalls gefragt. Bis zu einem Monat kann eine bereits begonnene Freiberuflichkeit dem Finanzamt nachträglich mitgeteilt werden.
Selbstständigkeit: Größerer Aufwand für Gewerbetreibende
Wer eindeutig ein Gewerbe betreibt, für den reicht die formlose Anmeldung beim Finanzamt nicht aus. Er muss seine Selbstständigkeit beim Gewerbeamt seiner Stadt oder seines Kreises anmelden und sich eventuell auch im Handelsregister eintragen lassen. Ähnlich wie bei der Freiberuflichkeit gibt das EstG in § 15, Abs. 2, Auskunft darüber, was unter einer gewerblichen Tätigkeit verstanden wird:
„Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.“
Danach ist alles, was nicht freiberuflich ausgeübt wird und nicht der Land- oder Forstwirtschaft zuzuordnen ist, eine gewerbliche Tätigkeit. Manchmal ist die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeiten nicht so einfach. Im Zweifelsfall helfen Steuerberater oder das Finanzamt weiter.
Auch IHK und Handwerkskammer beraten Existenzgründer
Wer zweifelsfrei eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sollte Kontakt zur örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) aufnehmen. Die IHK informiert darüber, ob für das neue Gewerbe eine besondere Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist oder ob eine spezielle Fachkundeprüfung abgelegt werden muss.
Handwerker müssen ebenfalls weitere Schritte einleiten. Handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten müssen in der sogenannten Handwerksrolle eingetragen werden. Auch die Handwerkskammer gibt Auskünfte darüber, welche Schritte beim Start in die Selbstständigkeit nötig sind. Manche Tätigkeiten müssen auch der Berufsgenossenschaft angezeigt werden.
Auf keinen Fall Krankenversicherung und Altersvorsorge vergessen
Viele Städte und Kreise unterstützen Existenzgründer bei ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Sie wissen genau, wie im Einzelfall vorzugehen ist, informieren persönlich und halten oft praktische Checklisten parat. Existenzgründer sollten sich auch Gedanken über ihre Krankenversicherung und ihre Altersvorsorge machen. Im Gegensatz zu den „Festangestellten“ müssen sich Selbstständige selbst um ihre soziale Absicherung kümmern und sollten sich auch hierzu frühzeitig Gedanken mache