Ist Radio hören am Arbeitsplatz erlaubt?

Radio hören am Arbeitsplatz: Das sagt das Gesetz

Grundsätzlich gesprochen, dürfen Sie aufatmen: Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das Hören von Musik am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt. Einzige Bedingung: Die Musik darf das Arbeiten, die Konzentration und die Leistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht beeinträchtigen. Möchte Ihr Arbeitgeber nun das Hören von Musik am Arbeitsplatz verbieten, so hat auch der Betriebsrat hier ein Mitspracherecht. Dieses Recht steht ihm nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (BAG, 1 ABR 75/83) zu. Gibt es in Ihrem Unternehmen keinen Betriebsrat, so kann der Arbeitgeber unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entscheiden, ob das Hören von Musik erlaubt wird, oder nicht. Unverhältnismäßig wäre es zum Beispiel, wenn das Hören von Musik verboten wird, obwohl alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzentriert arbeiten können. Somit gilt: Radio hören ist erlaubt, wenn es niemanden stört oder beeinträchtigt.

Radio hören am Arbeitsplatz: GEMA und Rundfunkgebühren

Wer ein Radio am Arbeitsplatz anschaltet, auch wenn es dort nur sporadisch zum Einsatz kommt, der muss die üblichen Rundfunkgebühren zahlen. Die Höhe des Betrags bemisst sich dabei nicht nach der Anzahl der Endgeräte, sondern nach der Größe des Betriebs. Bei maximal 8 Beschäftigten pro Betrieb fällt ein Beitrag in Höhe von 5,83 Euro im Monat an, bei 9 bis 19 Beschäftigten pro Betrieb liegt der Beitrag bei 17,50 Euro. Hier ist Ihr Arbeitgeber in der Pflicht, die entsprechenden Beträge zu leisten. Doch: Müssen Sie auch Gebühren an die GEMA zahlen, wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz Radio hören? Die Antwort: Nur dann, wenn es sich um eine öffentliche Vorführung handelt, wie beispielsweise bei einer Kundenpräsentation. Hören Sie in Ihrem Büro oder Großraumbüro Musik und Kunden nehmen diese beiläufig war, so fallen keine Kosten an.

Radio hören am Arbeitsplatz: Die Alternativen

Dank neuer Technologien ist es nicht mehr nur möglich, Radio offen zu hören, sodass alle hieran partizipieren können (oder müssen). Sie haben auch die Möglichkeit, durch Kopfhörer (mit Kabel oder wireless) Radio beziehungsweise Musik ganz persönlich und „störungsfrei“ zu hören. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass Sie dennoch weiterhin Ihrer Tätigkeit nachgehen können und beispielsweise durch die Kopfhörer keine Anrufe verpassen oder in sonstiger Form in Ihrer Arbeit eingeschränkt werden. Besprechen Sie im Zweifelsfall das Ganze vorher mit Ihrem Arbeitgeber.

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