Wenn Sie bisher mit größeren Summen Bargeld Ihren Einkauf beglichen haben, werden Sie ab Januar 2020 umdenken müssen. Die Anzahlung des neuen Autos oder eine größere Anschaffung – wenn Sie hier Bargeld in die Hand nehmen, sollten Sie an die neuen Regelungen denken, um nicht in den Verdacht zu geraten, in kriminelle Machenschaften verstrickt zu sein.
Gerade vor dem Hintergrund von Terror, Geldwäsche und einem Vormarsch von Krypto-Währungen zeigt sich deutlich: Die Europäische Union möchte nicht länger tatenlos zusehen, wie Kriminelle hohe Bargeldzahlungen für ihre Zwecke nutzen, und hat einen Maßnahmenkatalog, auch als Geldwäschegesetz bekannt, verabschiedet, um Geldwäsche und Terrorismus zu bekämpfen. Damit sind auch die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Richtlinie 2018/843 in nationales Recht umzusetzen.
Umsetzung von EU-Recht
Und genau das tut die Bundesrepublik zum 1. Januar 2020: Fortan gilt nicht mehr die bisherige Höhe von 10.000 EUR, bis zu der Bargeld ohne Nachweis den Besitzer wechseln konnte, sondern die Obergrenze wird auf 2.000 EUR gesenkt. Damit steht Deutschland übrigens nicht allein da, denn die Bargeldobergrenze wird damit nur europäischen Standards angepasst. In Frankreich existiert bereits eine Grenze von 1.000 EUR, in Italien sind 2.999 EUR Bargeld ohne Nachweis möglich und in Spanien liegt die Höhe bei nunmehr 2.500 EUR.
Der Bundestag verabschiedete die neue Obergrenze am 14. November 2019 und der Bundesrat beschloss zwei Wochen später, diesem Gesetz zuzustimmen. Gleichwohl regte er an, den Schwellenwert auf 1.000 EUR zu senken, um das europäische Geldwäschegesetz noch strikter umzusetzen.
Reaktionen auf neue Obergrenze
Das heißt, dass Händler ab Januar 2020 ihre Käufer bitten müssen, sich auszuweisen, und zu ermitteln haben, ob Hinweise auf einen kriminellen Hintergrund vorliegen. Es können fortan keine anonymen Bargeldgeschäfte mehr abgewickelt werden, wenn sie 2.000 EUR überschreiten. Bei Verdacht müssen Verkäufer den Namen des Käufers an die Behörden melden. Ein großer Aufschrei ging vor allem durch die Reihen der Edelmetallverkäufer, doch auch Branchen, in denen immer wieder Geldwäschegeschäfte zu beobachten sind, wie beispielsweise Immobilien, Glücksspiel, Kunst und Auktionen, müssen sich darauf einstellen, zukünftig die Ausweisdaten der Käufer festzuhalten und diese unter Umständen über einen längeren Zeitraum aufzubewahren.
Der Edelmetallhandel klagt über die Änderungen, da auch der Verkauf von Goldbarren unmittelbar betroffen ist. Bisher war es möglich, einen 250-g-Barren oder umgerechnet sieben oz Gold anonym zu erwerben. Künftig wird das anders aussehen: Praktisch kann nicht mehr als eine oz Gold ohne Aufnahme der Personalien mit bis zu 2.000 EUR Bargeld gekauft werden. Das betrifft auch die beliebten Krüger-Rand-Goldmünzen.
Die bevorstehende Senkung des Oberbetrages im Bargeldverkauf hat nicht nur Befürworter, sondern auch Kritiker, die dies als finanzielle Bevormundung sehen. Das mag sich in einigen Fällen so anfühlen, doch der Ausgangssituation – die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus – kommt man mit diesem neuen Gesetz einen Schritt näher.