Gericht: „Verfassungswidrige Überprivilegierung“
Peer Steinbrück, der damalige Bundesfinanzminister, hatte schon vor drei Jahren bei der Verabschiedung der Gesetzesreform geahnt, dass viele Bürger klagen würden – und es kam so. Nun hat auch noch der Bundesfinanzhof dagegen entschieden: Er sieht in der derzeitigen Regelung eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“ und „Fehlbesteuerung“ zum Nachteil der übrigen „Steuerpflichtigen, die die Begünstigungen nicht beanspruchen können“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Erhebliche Mehrbelastung der Wirtschaft
Der Argumentation, dass eine stärkere Besteuerung von Betriebsvermögen die Fortführung des Unternehmens und damit Arbeitsplätze gefährdet, wollten oder konnten die Richter nicht folgen. Dabei übersehen sie aber, dass mit ihrer Entscheidung eine Kostenlawine losgetreten wird, mit heute unabsehbaren Folgen für eine durch die Euro-Schuldenkrise bereits gebeutelte Wirtschaft. Der bayrische Finanzminister Markus Söder äußerte in einem Zeitungsinterview die Befürchtung einer erheblichen Mehrbelastung vor allem bei Mittelstand und Landwirtschaft.
Gesetz landet wieder in Karlsruhe
Jetzt landet das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz wieder dort, wo es bereits 2006 verhandelt und gekippt wurde – in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesfinanzministerium geht indes laut einer Mitteilung davon aus, dass das geltende Erbschaftsteuerrecht dieses Mal vor den Karlsruher Richtern bestehen wird. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht schon bei früheren Entscheidungen eine ähnliche Bewertung abgegeben, heißt es. Bleibt zu hoffen, dass die Finanzbeamten, die das Gesetz geschrieben hatten, Recht behalten.