Noch in diesem Jahr will die deutsche Kultusministerkonferenz den so genannten Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) verabschieden. Darauf haben sich Bund, Länder, Hochschulen und Sozialpartner kürzlich geeinigt. Mit der Einstufung von Meister- und Technikerabschlüssen auf Niveau sechs des DQR bekommen diese den gleichen Stellenwert wie der Grad des Bachelors.
Neben der deutlichen Aufwertung von beruflicher Bildung geht es bei der Angleichung auch darum, Transparenz und Mobilität innerhalb von Europa zu erhöhen. Außerhalb sollen die beruflichen und akademischen Ausbildungen in den einzelnen Ländern der Europäischen Union besser miteinander zu vergleichen sein. Zu diesem Zweck hat der DQR ein Raster entwickelt, um diese Vergleichbarkeit unterschiedlicher Abschlüsse zu gewährleisten. Geprüft werden Wissen und Fertigkeiten fachlicher Kompetenzen sowie soziale Kompetenz und Selbstständigkeit bei den persönlichen Fähigkeiten.
Die Ergebnisse dieser Überprüfung finden sich auf einer Skala von 1 bis 8 wieder. Dabei steht zum Beispiel Niveau 1 für „Kompetenzen zur Erfüllung einfacher Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich“, Niveau 4 für „Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen“. Niveau 6 entspricht der Bachelorebene, Niveau 7 dem Masterabschluss und Niveau 8 der Promotion.
Die Gleichstellung von Meisterprüfung und Bachelor unterstreicht den hohen Stellenwert der dualen deutschen Berufsausbildung und erhöht die Attraktivität eines nicht-akademischen Abschlusses deutlich.