Mit der ´Blauen Karte` sollen besonders hoch qualifizierte Kräfte die Lücken in deutschen Unternehmen füllen. Neben einem Hochschulabschluss muss der Bewerber jedoch ein Arbeitsverhältnis vorweisen können, bei dem er jährlich mindestens 44.800 Euro brutto verdient. Für Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachleute liegt die Grenze sogar noch niedriger, nämlich bei 35.000 Euro.
Wer diese Anforderungen erfüllt und nach drei Jahren immer noch ein Arbeitsverhältnis vorweisen kann, der wird mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis belohnt. Sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden, gibt es diesen Status sogar schon nach zwei Jahren.
Wer einen Hochschulabschluss hat und seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann, der bekommt zur Jobsuche neuerdings ein halbjährliches Bleiberecht eingeräumt. Weiterhin wird Unternehmensgründern aus dem Ausland der Aufenthalt in der Bundesrepublik erleichtert. Ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen erhöht das neue Gesetz die Zeitspanne zur Arbeitsplatzsuche von zwölf auf 18 Monate. Während der Suche dürfen sie aber schon uneingeschränkt Geld verdienen.
Den Mangel an Facharbeitern wird dieses Gesetz jedoch nicht lindern. Schließlich richtet es sich ausschließlich an solche Ausländer, die einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen können. Zudem sind bestimmte akademische Berufe in Deutschland wegen des vergleichsweise geringen Lohnniveaus nicht gerade attraktiv. So zieht es zum Beispiel viele Ärzte – sogar aus Deutschland - in skandinavische Länder, in die Schweiz oder nach Großbritannien, weil sie dort besser bezahlt werden. Außerdem gehen Analysen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sogar davon aus, dass durch die rasant steigenden Zahlen deutscher Studienabgänger in den nächsten Jahren sogar mit einer Fachkräfteschwemme zu rechnen ist.