Steuern sparen durch die Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Gesellschaftsrecht

In Deutschland entstehen jedes Jahr hunderttausende neuer Unternehmen. Einige werden schnell zu Sternen am Start Up Himmel, von anderen erfährt die breite Masse der Verbraucher nicht. Laut Quellen wie dem IfM Bonn wurden 2017 381.000 Gründungen (in Vollzeit) verzeichnet. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein leichter Anstieg, 2016 lag die Zahl der Neugründungen bei 378.000. Gegenüber 2013 ist die Zahl der Gründungen zwar gesunken. Allerdings hat dies nicht mit weniger Ideen für ein Start-Up zu tun. Vielmehr hält die stabile Konjunktur viele Beschäftigte in ihren Jobs. Wer sich trotzdem für eine Neugründung entscheidet, geht ein Risiko ein – genießt aber auch viele Freiheiten.

Dazu gehört auch, das Einkommen steuern zu können. Wesentlichen Einfluss hat die Entscheidung für die Gesellschaftsform, welche das Start Up haben soll. Hintergrund: In Deutschland können Personen- und Kapitalgesellschaften gegründet werden. Einzelunternehmer werden letztlich steuerrechtlich anders behandelt als eine GmbH. Damit taucht natürlich eine Frage auf: Können mit der Wahl einer geeigneten Unternehmensform am Ende sogar Steuern gespart werden? Für Gründer, die aus einem Job kommen, ist diese Frage immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.

Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft

Ein Unternehmen gründen kann ganz einfach sein. Einzelunternehmer melden ihr Gewerbe an, erhalten den Gewerbeschein und können quasi loslegen. Die Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Kommune ist aber nur ein Schritt von vielen. Und Erfolg ist nicht garantiert. Im Gegenteil: Wird die Gründung des Unternehmens nicht bis ins Detail vorbereitet, drohen herbe Rückschläge. Gründern muss klar sein, was zum Beispiel der Unterschied zwischen einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft ist.

Was ist eine Personengesellschaft?

Personengesellschaft sind Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen. Der Zusammenschluss erfolgt mit einer konkreten gemeinsamen Zielstellung. Konkrete Beispiele für die Personengesellschaft sind die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder die Kommanditgesellschaft – kurz KG. Eine Personengesellschaft kann aber auch entstehen, wenn sich Angehörige der freien Berufe (zum Beispiel Steuerberater oder Anwälte) zusammenschließen, etwa mit dem Zweck einer Kanzleigründung. Hierbei handelt es sich um eine Partnerschaftsgesellschaft.

Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Der Begriff Kapitalgesellschaft wird für bestimmte Unternehmen benutzt, die einen Zusammenschluss mehrerer Mitglieder darstellen und auf einem Gesellschaftsvertrag beruhen. Allgemein gelten Kapitalgesellschaften als Körperschaften privaten Rechts und unterliegen im Wesentlichen den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft braucht es im Regelfall einen Gesellschaftervertrag, die Satzung und den Eintrag ins Handelsregister. Damit die Gesellschaft erreichtet werden kann, ist im Regelfall eine vorgeschriebene Kapitaleinlage (Stamm-/Grundkapital) zu leisten. Gängige Varianten der Kapitalgesellschaft sind:

  • GmbH
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Wie unterscheiden sich die Gesellschaftsformen nun im Hinblick auf die Besteuerung?

Einzelunternehmen – eine der gängigen Formen für viele Gründer – zahlen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer und sofern Arbeitnehmer beschäftigt werden auch Lohnsteuer. Der Unternehmer/Gewerbetreibende hat zudem Einkommenssteuer zu entrichten. Diese bemisst sich nach den erzielten Umsätzen – von denen:

  • Betriebsausgaben
  • Sonderausgaben usw.

abgezogen werden. Einen Sonderfall stellen in diesem Zusammenhang die freien Berufe dar. Letztere müssen in Deutschland keine Gewerbesteuer entrichten. Teils kann sogar der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für einige freiberufliche Leistungen angesetzt werden. Freie Berufe sind unter anderem Schmuckdesigner oder Autoren, die auf eigene Rechnung arbeiten. Allerdings können die Grenzen nicht immer sehr leicht auszumachen sein. So besteht beim Gold- oder Silberschmied durchaus die Option, dass dieser als Handwerksbetrieb gilt.

Für Personengesellschaften fallen ebenfalls aus den Umsätzen ermittelte Steuern an. Hierzu gehören die:

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Gewerbesteuer.

Nach welchen Grundsätzen die Steuern der einzelnen Gesellschafter bemessen wird, richtet sich nach deren Stellung. Natürliche Personen haben Einkommensteuer zu entrichten. Für Kapitalgesellschaften, die ebenfalls Gesellschafter euner Personengesellschaft sein können, gelten andere Regelungen.

GmbH bietet viele Möglichkeiten

Die GmbH ist Teil der Kapitalgesellschaften und unterliegt damit auch den hierfür geltenden Regelungen zur Besteuerung. Was bedeutet dies für die Praxis? Grundsätzlich hat eine GmbH folgende Steuerarten zu entrichten:

  • Umsatzsteuer auf die erzielten Einnahmen
  • Lohnsteuer für die gezahlten Gehalter der Beschäftigten
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer.

Für die Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter gelten unterschiedliche Regeln. Auf die Ausschüttung fällt Kapitalertragssteuer an. Generell gilt die Unterscheidung zwischen dem Gesellschafter als natürliche oder juristische Person. Eine Auszahlung an natürlich Personen unterliegt bei einer Kapitalgesellschaft der Abgeltungssteuer. Aber: Es gibt einige Fallkonstellationen, in denen das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung kommt. Hier erfolgt eine Steuerfreistellung von 40 Prozent.

Geschäftsführergehalt absetzen

Wo können bei einer GmbH die Steuern gestaltet werden? Da für die Bemessung immer der erzielte Bilanzgewinn auschlaggebend ist, setzten die verschiedenen Möglichkeiten hier an. So kann im Fall einer gesellschaftergeführten GmbH das Gehalt über die Personalkosten abgerechnet werden, ist also eine Betriebsausgabe.

Diese Besonderheit sollte im Hinterkopf behalten werden – auch wenn ein Unternehmen bisher nicht als GmbH betrieben wird. Hintergrund: Unternehmer können für den Fall eines erheblichen Gewinnsprungs den Wechsel der Rechtsform in Erwägung ziehen. Generell besteht zwar ein Steuerprivileg für thesaurierte Gewinne auch bei Personengesellschaften. Allerdings kann in der GmbH das Geschäftsführergehalt ausgezahlt werden.

Ein unangemessen hohes Gehalt kann im Rahmen einer Betriebsprüfung wieder korrigiert werden. Damit wird ein Teil der Bezüge zu einer Ausschüttung. Dieser Aspekt ist unbedingt zu beachten.

Die atypische stille Gesellschaft

Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der stillen Gesellschaft. Letztere basiert im Wesentlichen darauf, dass sich stille Gesellschafter im Gegenzug für ihre Einlage ein Anrecht auf den Gewinn sichern. Grundsätzlich nimmt der stille Gesellschafter nicht an der Führung der Geschäfte teil. Die atypische stille Gesellschaft geht deutlich weiter. Gesellschafter erhalten hier weitreichende Kontroll- und Vermögensrechte – sie werden auf diese Weise zu Mitunternehmern. Durch die Beteiligung im Rahmen der atypischen stillen Gesellschaft genießen die Gesellschafter steuerliche Vorteile – etwa in Bezug auf die Gewerbesteuer.

Die steueroptimierte Holding

Der Begriff Holding taucht im Alltag immer wieder auf. Viele Gründer bringen das Ganze vorrangig mit größeren Unternehmen in Verbindung. Allerdings kann sich eine Holding auch für Start-Ups rechnen. Hierzu müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. Ein sehr wichtiger Punkt, warum Holdings interessant sind, betrifft die Besteuerung von Ausschüttungen der Tochtergesellschaften.

In Deutschland ist der geltende Steuersatz hierfür vergleichsweise gering. Damit kann die Konstruktion Holding und GmbH als Tochter zum Steuern sparen benutzt werden. Hierzu ist folgendes zu beachten: Der Geschäftsführer (Gesellschafter der GmbH) erhält ein Gehalt. Darüber hinaus gehende Gewinne werden in die Holding ausgeschüttet, die wiederum mit einem nur geringen Steuersatz belastet werden. In der Holding erfolgt eine Sammlung der Gewinne.

Weitere Tipps zur Steuerersparnis bestimmter Rechtsformen

Unternehmer und Gründer können noch mit ganz anderen legalen Tricks Steuern sparen. Beliebt ist beispielsweise das Vorziehen von Investitionen. Diese können teils Jahre vor der eigentlichen Anschaffung aktiviert werden und Steuern – durch höhere Betriebsausgaben – früher mindern. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Waren oder Rohstoffe im laufenden Geschäftsjahr (kurz vor Jahresende) neu zu bewerten.

Im Rahmen einer Inventur werden diese abgewertet, etwa aufgrund gesunkener Preise o. Ä. Dies mindert den Gewinn – und damit die Berechnungsgrundlage für Steuern. Was kann in der Praxis noch eingesetzt werden? Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

  • separate Afa auf Betriebsvorrichtungen
  • geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen
  • Sonderabschreibungen nutzen.

Fazit: GmbHs oder Holdings können Steuern sparen

Zur Gründung eines Unternehmens gehört auch die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform. Letztere hat nicht nur Bedeutung hinsichtlich der Rechte und Pflichten, die dem Unternehmer erwachsen. Die Gesellschaftsform beeinflusst auch die Besteuerung. Dies wird unter anderem im Zusammenhang mit der GmbH deutlich. Letztere kann dazu benutzt werden, um Steuern zu sparen. Aber auch eine Holding kann sich in diesem Zusammenhang bezahlt machen. Wichtig ist nur, dass Unternehmer nicht übereilt agieren, sondern sich im Hinblick auf die Wahl der Rechtsform umfassend beraten lassen.

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