Hauptkritikpunkt am geplanten Leistungsschutzrecht: Der Gesetzestext ist unklar formuliert und gefährdet damit die Rechtssicherheit der gesamten deutschen Internetbranche, wie der Provider-Verband eco deutlich macht. Demnach wird weder die geschützte Leistung noch die Höhe der Zahlung, noch der Kreis der Zahlungsverpflichteten eindeutig beschrieben.
Jahrelange und zähe Gerichtsverfahren drohen
So kann mit dem Leistungsschutzrecht fast jedes inhaltliche Angebot betroffen sein: von Portalen, die Suchmaschinentechnik von Drittanbietern oder Fremdtexte automatisch über RSS-Feeds einbinden, bis hin zu sozialen Netzwerken wie Xing, in denen User eigene Inhalte einstellen können.
Selbst die Bundesregierung gibt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu, dass der genaue Kreis der Betroffenen wohl erst vor Gericht geklärt werden wird. Es drohen also jahrelange und zähe Prozesse, um zu klären, wer überhaupt zahlungspflichtig ist.
Viele Angebote werden unrentabel
Vor diesem Hintergrund befürchtet eco, dass viele deutsche Internetunternehmen ihre Services einstellen oder zumindest einschränken werden. Viele Angebote werden schlicht unrentabel, wenn Portalbetreiber nun zusätzlich zu den Lizenzen für Suchmaschinentechnik auch noch Lizenzen für die Suchergebnisse in bisher unbekannter Höhe zahlen sollen.
Experten haben daher verfassungs- und europarechtliche Bedenken geäußert, so der IT-Verband Bitkom. Das Leistungsschutzrecht sei weder rechtlich noch ökonomisch sinnvoll und laufe Gefahr, vom Bundesverfassungsgericht gekippt zu werden - genauso wie das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Das Aus für jede Form von Suchfunktion oder Interaktivität
Auch bei anderen netzpolitischen Entscheidungen hatte diese Bundesregierung kein glückliches Händchen: Man erinnere sich nur an das Gesetz für Internetsperren, das zwar verabschiedet wurde, aber nie in Kraft trat und inzwischen schon wieder aufgehoben wurde. Oder das ursprünglich unterstützte internationale Abkommen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (ACTA), das nach massiven Protesten auf Eis gelegt wurde.
Mit dem Leistungsschutzrecht folgt nun eine weitere Fehlentscheidung, die die deutsche Internetwirtschaft teuer zu stehen kommen könnte. Um wirtschaftliche Schäden in unbekannter Höhe zu vermeiden, bleibt vielen Unternehmen wohl nichts anderes übrig, als jede Form von Suchfunktion oder Interaktivität abzuschalten. Die Folge: Das Ende vom Web 2.0 und ein Internet auf dem technischen Stand von 1996.