Bereits 1936 hatte der bekannte Ökonom John Maynard Keynes die Idee einer Finanztransaktionsteuer ins Spiel gebracht. Anlass war die gerade überstandene Weltwirtschaftskrise. Dadurch sollten kurzfristige Spekulationen zugunsten langfristiger und nachhaltiger Gewinne zurückgedrängt werden. Aufgegriffen wurde die Idee 1972 von Nobelpreisträger James Tobin, einem US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler.
Mittlerweile ist auch die Mehrheit der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien für die Einführung einer solchen Steuer. Lediglich die FDP lehnt sie ab. Im Herbst 2011 präsentierte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso einen Gesetzentwurf, um die Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union zu etablieren.
Die Finanztransaktionssteuer (FTS) ist als Umsatzsteuer für die Finanzmärkte gedacht. Sie bezieht sich auf Devisen, Aktien und Anleihen sowie Finanztermingeschäfte, bei denen auf die Preisentwicklung von Handelsgütern, zum Beispiel Rohstoffe oder Getreide spekuliert wird. Auf jedes dieser Geschäfte soll eine geringe Steuer – diskutiert werden Sätze von 0,01 bis zu 0,5 Prozent - der gehandelten Summe erhoben werden.
Diese vergleichsweise geringen Steuersätze bewirken, dass der ´kleine Mann`, der sich ein paar Aktien zur Altersvorsorge kauft, die Steuerlast kaum wahrnimmt. Wenn zum Beispiel Aktien im Wert von 10.000 Euro gekauft werden, müssten bei einem FTS-Steuersatz von 0,05 Prozent lediglich 2,50 Euro bezahlt werden, da sich Käufer und Verkäufer die Steuern in Höhe von 5,00 Euro teilen.
Angesichts der täglich an den internationalen Finanzmärkten gehandelten Milliardensummen kämen jedoch ganz andere Beträge zusammen. Besonders Käufe und Verkäufe innerhalb kürzester Zeiträume und mit großen Beträgen schlügen hier zu Buche. Hier würde die FTS einen nicht unerheblichen Teil der bis dato oft gigantischen Spekulationsgewinne ausmachen.