Unlängst hat die Bundesregierung ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Bürokratieabbau weiter vorangetrieben werden soll. Damit sollen die Unternehmen 1,6 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Dieses Paket ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum 2006 formulierten Ziel, die Unternehmen um insgesamt 12,5 Milliarden Euro zu entlasten und den bürokratischen Aufwand zu senken.
2006 belasteten 9.200 Informationspflichten die Betriebe mit bis zu 50 Milliarden Euro jährlich. Seitdem hat die Politik rund 450 Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Dabei ergeben sich große Einsparpotenziale durch die konsequente Nutzung moderner Informationstechnologie, zum Beispiel durch die mittlerweile steuerrechtlich anerkannte elektronische Archivierung von Rechnungen und Belegen. Gleiches gilt für die Anhebung von Schwellenwerten, ab denen Unternehmen zur Bilanzierung oder Stichtagsinventur verpflichtet sind.
Den weitaus größten Anteil der Sparmaßnahmen haben jedoch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege von zehn auf fünf Jahre. Hier rechnet die Bundesregierung mit Sparmöglichkeiten von bis zu 800 Millionen Euro pro Jahr. Deutliche Entlastungen soll auch das geplante E-Government-Gesetz bringen. Damit sollen bislang an die Schriftform gebundene Prozesse, unter anderem Meldeverfahren zur sozialen Sicherung, künftig elektronisch übermittelt werden können.
Weitere Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen sollen, sind die bevorzugte Verwendung von bereits veröffentlichten Unternehmensdaten, die Einführung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur für Unternehmen sowie das Maßnahmenpaket Bürokratieabbau Gesundheit und Pflege.