Abschluss einer Kfz-Versicherung - das gilt es zu beachten

Versicherungen

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Versicherungsanbietern. Der Fahrzeugbesitzer hat die freie Wahl und kann sich einen Versicherer und einen Tarif aussuchen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber grundlegende Leistungen vorschreibt. Somit soll sichergestellt werden, dass der unschuldige Unfallgegner in Bezug auf seine berechtigten Forderungen abgesichert ist. Einige Versicherungsanbieter bieten verschiedene Verträge mit Leistungen an, die über den grundlegenden Schutz hinausgehen. So haben Kunden bei AdmiralDirekt die Wahl aus verschiedenen Tarifen, die sie an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Somit ergeben sich aus dem Versicherungspaket nicht nur Leistungen für einen eventuellen Unfallgegner, sondern auch Vorteile für den Versicherungsnehmer. So bieten einige Versicherer einen Schaden im Jahr ohne Hochstufung der Schadenfreiheitsprämie an. Auch eine Mobilitätsgarantie mit kostenloser Hilfe, wenn das Fahrzeug liegenbleibt, und verschiedene Rabatte können in Anspruch genommen werden. Somit lohnt es sich in jedem Fall, nicht nur die Preise für die Versicherungsprämien, sondern auch die Leistungen miteinander zu vergleichen.

Versicherungspakete und ihre Vorteile für den Kunden

Neben der Haftpflichtversicherung können Kunden weitere Optionen wählen. Dazu gehört die Kaskoversicherung. Diese wird von vielen Kunden in Anspruch genommen, weil sie sehr gute Leistungen bietet. Die Wahl besteht zwischen einer Vollkasko- und einer Teilkaskoversicherung.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung kostet in der Regel deutlich weniger als 50 EUR im Monat. Es kommt auf den Fahrzeugtyp und das Alter des Autos an. Sie ersetzt Schäden, die bei Einbruch und Diebstahl des Fahrzeugs, aber auch durch Vandalismus, Wildunfälle und Naturkatastrophen entstehen.

Vollkaskoversicherung

Mit der Vollkaskoversicherung entscheidet sich der Kunde für einen umfassenden Versicherungsschutz für den Fall, dass das Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. Alle Leistungen der Teilkaskoversicherung sind in der Vollkasko enthalten. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass der Versicherte bei einem selbstverschuldeten Unfall die Kosten für die Reparatur seines eigenen Fahrzeugs erstattet bekommt. Voraussetzung ist, dass der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde, die Fahrlässigkeit muss gegeben sein.

Die Vollkaskoversicherung ist deutlich teurer als die Teilkasko. Außerdem hat sie keinen Festpreis: Sie unterliegt ebenso wie die Haftpflichtversicherung dem Schadenfreiheitsrabatt. Mit jedem schadenfreien Jahr wird die Versicherung etwas günstiger. Zu beachten ist weiterhin, dass viele Versicherer eine Selbstbeteiligung anbieten oder sogar fordern. Der Kunde muss bei jedem Schaden je nach Vertragsvereinbarung zwischen 300 und 1.000 EUR selbst tragen. Nicht alle Versicherer bieten eine Police ohne Selbstbeteiligung an.

Ist das Fahrzeug über einen Kredit finanziert, können Banken und Sparkassen in den Bedingungen für die Vergabe der Finanzierung den Nachweis einer Vollkaskoversicherung verlangen. Auf diese Weise wird der Wert des Fahrzeugs gesichert. Kunden sollten aber im eigenen Interesse bei einer Finanzierung eine Vollkasko abschließen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall Schaden nehmen, wird ausgeschlossen, dass der Kunde für ein Auto einen Kredit abzahlt, das er gar nicht mehr besitzt.

Der Abschluss der Vollkaskoversicherung ist nur für Fahrzeuge sinnvoll, die noch einen höheren Wert haben. Dies ist in der Regel bis zu einem Alter von sieben Jahren nach der Neuzulassung der Fall. Die Vollkaskoversicherung erstattet Reparaturen nur bis zu dem Zeitwert des Autos. Ist dieser mit wenigen tausend Euro sehr gering, lohnt sich der Abschluss der Vollkasko nicht mehr.

Weitere Leistungen sind möglich

Zu den weiteren Leistungen der Versicherer gehören die Insassenversicherung und die Mobilitätsgarantie. Eine Insassenversicherung wird nur selten benötigt, da die meisten Leistungen durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Die Mobilitätsgarantie ist für Fahrzeughalter von Vorteil, die nicht durch einen Automobilclub abgesichert sind. Sollte dort eine Mitgliedschaft bestehen, kann die Mobilitätsgarantie ausgeschlossen und die Prämie auf diese Weise gesenkt werden.

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