Vom Flächenpotenzial zum Netzanschluss: Was Unternehmer vor einem eigenen Solar-oder Windprojekt klären müssen

Der Blick auf das Luftbild macht Hoffnung. Auf dem Dach einer Produktionshalle ließe sich rechnerisch eine Photovoltaikanlage mit mehreren Hundert Kilowattpeak Leistung installieren. Auch das angrenzende Grundstück sieht vielversprechend aus, wird es doch seit Jahren nur von Wiese bedeckt, deren Pflege unnötiges Geld kostet.

Ein erstes Angebot für Module ist schnell eingeholt. Dann aber kommt die Frage nach der zulässigen Dachlast. Wenig später stellt sich heraus, dass auch der Netzanschluss noch offen ist. Schon hat ein Projekt begonnen, ohne dass zwei seiner wichtigsten Voraussetzungen geklärt wären.

Bei Solar- und Windvorhaben entscheidet deshalb nicht die Größe der verfügbaren Fläche darüber, wie schnell der Bau starten kann. Ausschlaggebend ist, ob Standort und Stromnetz sowie Baurecht und Zeitplan zusammenpassen. Unternehmer sollten diese Fragen prüfen, bevor sie die konkrete Anlagentechnik bestellen.

Eigene Energieerzeugung scheitert oft nicht an der Technik, sondern an Netzanschluss, Genehmigung und Vergabe. Wer diese Punkte früh prüft und seine Interessen als Bauherr professionell vertreten lässt, vermeidet teure Verzögerungen und Fehlentscheidungen. Konkret sollten Unternehmer vor einem eigenen Solar- oder Windprojekt fünf Punkte klären: Fläche und Rechte, Netzanschluss, Genehmigung, Wirtschaftlichkeit sowie Vergabe und Bauherrenvertretung.

Eine freie Fläche ist nicht automatisch ein geeigneter Standort

Bei einer Dachanlage beginnt die Prüfung mit der klassischen Statiker-Frage: Trägt die Konstruktion die zusätzlichen Lasten überhaupt? Wie alt ist die Dacheindeckung, und wann steht die nächste Sanierung an? Eine Photovoltaikanlage auf ein sanierungsbedürftiges Dach zu setzen, kann später eine erneute Demontage und Montage erforderlich machen. Auch Verschattungen und notwendige Zugangswege beeinflussen die Planung.

Bei Freiflächen entfällt zwar das Statikproblem, dafür geht es zunächst um Nutzungsrechte und mögliche Einschränkungen. Eigentum allein garantiert noch kein Baurecht. Ebenso können Schutzgebiete oder eine ungeeignete Zufahrt gegen den Standort sprechen. Für ein Windprojekt kommen andere Fragen hinzu: Wo darf überhaupt eine Anlage errichtet werden? Gelangen die großen Bauteile über die vorhandenen Wege zur Baustelle?

Vor der vertieften Planung sollte deshalb eine Bestandsaufnahme stehen:

Das Ergebnis muss noch keine fertige Planung sein. Es soll vor allem zeigen, welche offenen Fragen ein Projekt früh stoppen könnten.

Wirtschaftlichkeit früh prüfen

Bei der Projektentwicklung von Photovoltaik- und Windvorhaben gehört neben Fläche und Recht eine erste Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Frühprüfung. Sie muss noch nicht exakt sein, sollte aber diese Fragen beantworten:

  • Ertrag: Welche Stromerzeugung ist am Standort realistisch, und auf welcher Datengrundlage?
  • Kosten: Was kosten Anlage, Netzanschluss, Tiefbau, Gutachten und Betrieb?
  • Stromnutzung: Wird der Strom im Unternehmen verbraucht, eingespeist oder beides?
  • Rahmenbedingungen: Welche Vergütungs-, Förder- und Vertragsbedingungen gelten?


Für Flächeneigentümer und Investoren zählt vor allem, wie belastbar diese Annahmen sind. Ändern sich Netzanschluss oder Genehmigungslage, muss die Rechnung neu aufgestellt werden.

Wer hält die Fäden zwischen den Beteiligten zusammen?

Entscheidend ist weniger ein zusätzliches Gutachten als die Abstimmung der Beteiligten. Für ein investierbares Vorhaben müssen Netzplanung und Ertragsannahmen denselben Ausbaustand abbilden. Ändert sich etwa die mögliche Einspeiseleistung, kann das Auswirkungen auf die technische Auslegung und die Ausschreibung haben. Diese Abstimmung leistet eine Bauherrenvertretung: Sie vertritt die Interessen des Auftraggebers gegenüber Planern und Errichtern.

Stephan Fred Pietsch, Geschäftsführer von SolarCoach & Fuels, mit über 40 Jahren Erfahrung in Bau, Handel und Projektentwicklung und über zehn Jahren in Energieprojekten, ordnet ein:

„Bei Photovoltaik- und Windvorhaben fehlt selten ein einzelnes Gutachten. Es fehlt meist jemand, der die Ergebnisse zusammenführt. Deshalb sollten Entscheidungen und offene Annahmen in einer gemeinsamen Projektakte stehen, die alle Beteiligten kennen. Die fachliche Verantwortung bleibt dabei bei den jeweiligen Spezialisten.“

Am Anfang steht der Netzanschluss

Die schönste Ertragsprognose hilft wenig, wenn sich der erzeugte Strom nicht wie vorgesehen abführen lässt. Deshalb sollte der Kontakt zum zuständigen Netzbetreiber nicht erst erfolgen, wenn die Anlagenleistung feststeht und die Lieferverträge unterschrieben sind.

Für ein Netzanschlussbegehren braucht der Netzbetreiber projektspezifische Informationen, darunter zum Standort und der vorgesehenen Leistung. Er prüft die Netzverträglichkeit und ermittelt einen geeigneten Verknüpfungspunkt. Und: Dieser muss nicht dort liegen, wo Unternehmer ihn aufgrund der Entfernung zunächst vermuten.

Das kann durchaus einen erheblichen Unterschied ausmachen. Eine längere Kabelverbindung benötigt gegebenenfalls weitere Wegerechte und kann zusätzliche Tiefbauarbeiten verursachen. Bei größeren Vorhaben kommen zudem Anforderungen an Übergabestationen und Schutztechnik hinzu. Solange diese Punkte offen sind, ist auch ein vermeintlich genauer Bauzeitenplan nur vorläufig.

Zur Frühprüfung gehört auch die Netzanschlusskapazität: Ob am Verknüpfungspunkt ausreichend Leistung frei ist und ob ein Netzausbau nötig wäre, klärt der Netzbetreiber. Davon können sowohl die Kosten als auch der Zeitplan abhängen.

Solar und Wind durchlaufen nicht denselben Genehmigungsweg

Dachanlagen

Eine Solaranlage auf einem vorhandenen Gewerbedach unterscheidet sich rechtlich erheblich von einem Solarpark im Außenbereich. Für Dachanlagen gelten je nach Bundesland vielfach vereinfachte bauordnungsrechtliche Regeln. Fachliche Anforderungen etwa an Statik und Brandschutz entfallen dadurch jedoch nicht.

Freiflächen-Photovoltaik

Bei Freiflächen-Photovoltaik muss zunächst geklärt werden, ob das Vorhaben planungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Wer einen Solarpark bauen will, kommt häufig an der kommunalen Bauleitplanung nicht vorbei. Das Baugesetzbuch sieht zwar unter anderem für bestimmte Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen Privilegierungen vor. Daraus folgt aber keine pauschale Baugenehmigung für jedes passende Grundstück.

Windenergie

Auch Windenergie verlangt eine eigene Prüfung. Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern unterliegen grundsätzlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Je nach Standort gehören Untersuchungen zu Schall und Schatten sowie Natur- und Artenschutz zum Verfahren. Wer diese Gutachten zu spät beauftragt, riskiert vermeidbare Terminverschiebungen.

Nicht nur den Anlagenpreis ausschreiben

Wenn die Genehmigungs- und Anschlussfragen ausreichend weit geklärt sind, beginnt die Vorbereitung der Vergabe – allerdings ebenfalls mit Augenmaß. Denn ein scheinbar günstiges Angebot kann teuer werden, wenn wesentliche Arbeiten darin fehlen. Unternehmer sollten deshalb sicherstellen, dass alle Bieter dieselbe Leistung kalkulieren.

Neben den eigentlichen Anlagenkomponenten müssen die Unterlagen beispielsweise regeln, wer notwendige Tiefbauarbeiten übernimmt und wer den Anschluss bis zum vereinbarten Übergabepunkt herstellt. Ebenso gehören Fristen und Qualitätsnachweise sowie Dokumentationspflichten und Abnahmekriterien in die Vertragsunterlagen.

Auch während der Bauphase braucht der Auftraggeber jemanden, der Änderungen bewertet und den Fortschritt mit den vereinbarten Meilensteinen abgleicht. Eine Bauherrenvertretung kann diese Interessen wahrnehmen. Sie ersetzt allerdings weder den zuständigen Fachplaner noch gesetzlich vorgesehene Prüfungen.

Vor dem Start sollte außerdem feststehen, wer Messkonzept und Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber abstimmt und wer die Anlage im Marktstammdatenregister registriert. Stromerzeugungsanlagen müssen dort nach den geltenden Vorgaben gemeldet werden. Ohne Registrierung ist die technische Fertigstellung noch kein sauberer Projektabschluss.

Repowering: Wann sich die Erneuerung von Bestandsanlagen lohnt

Auch Betreiber von Bestandsanlagen stehen vor ähnlichen Fragen. Beim Repowering werden ältere Anlagen durch neuere, leistungsfähigere ersetzt oder erweitert. Ob sich das lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind vor allem diese Punkte:

  • Zustand und Restlaufzeit: Wie lange läuft die Bestandsanlage noch wirtschaftlich, und was kostet der Weiterbetrieb?
  • Mögliche Mehrleistung: Wie viel zusätzliche Leistung ist am Standort mit neuer Technik realistisch?
  • Anschlussgrenzen: Der vorhandene Netzanschluss ist auf die bisherige Leistung ausgelegt. Eine höhere Leistung kann eine neue Anfrage beim Netzbetreiber und gegebenenfalls zusätzliche Netzverstärkung erfordern.
  • Genehmigung: Ein Austausch kann erneute Prüfungen auslösen. Welche, hängt von Technik und Standort ab.
  • Wirtschaftlichkeit: Erneuerung und Weiterbetrieb sollten gegeneinander gerechnet werden, einschließlich der aktuellen Vergütungs- und Fördersituation.


Der Netzanschluss kann dem Repowering die engste Grenze setzen. Wer ihn früh mit dem Netzbetreiber klärt, weiß, ob sich die höhere Leistung überhaupt einspeisen lässt.

Checkliste: Fünf Fragen vor der ersten Projektentscheidung

  1. Fläche und Rechte: Sind Eigentum oder Nutzungsrechte geklärt, und sind Dach oder Baugrund geeignet?
  2. Netzanschluss: Ist der Netzbetreiber angefragt, und ist klar, wo und mit welcher Leistung angeschlossen werden kann?
  3. Genehmigung: Welcher Genehmigungsweg gilt, und welche Gutachten werden dafür gebraucht?
  4. Wirtschaftlichkeit: Tragen die Ertrags- und Kostenannahmen auch dann, wenn sich Anschlussleistung oder Termine ändern?
  5. Vergabe und Vertretung: Sind die Leistungen so beschrieben, dass alle Bieter dasselbe kalkulieren, und wer vertritt die Interessen des Bauherrn?


Besser eine Entscheidung mehr als ein Baustopp

Nicht jede Fläche wird zum Energieprojekt. Das ist kein Scheitern, wenn sich entscheidende Hindernisse früh erkennen lassen. Ein Unternehmer kann dann eine andere Fläche prüfen oder den Anlagenumfang ändern, bevor verbindliche Bauaufträge entstehen und echtes Geld „versenkt" wird.

Wer erst die Machbarkeit belastbar klärt und dann mit eindeutig beschriebenen Leistungen in die Vergabe geht, schafft bessere Voraussetzungen für einen kontrollierten Bauablauf. So wird aus einer guten Idee ein Projekt, bei dem nicht erst auf der Baustelle auffällt, was in der Planung gefehlt hat.

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