Auf die Verpackung kommt es an – das müssen Shopbetreiber bezüglich der Verpackungsgesetze beachten

Allerdings wurde dieses Verpackungsgesetz im Jahr 2021 noch einmal novelliert, sodass es nun nicht mehr nur die Einwegkunststoffrichtlinie, sondern auch die Abfallrahmenrichtlinie enthält.

Dieses Verpackungsgesetz stellt dabei eine Antwort auf die großen Mengen Verpackungsmüll dar, die durch das viele Online-Shopping und den damit Hand in Hand gehenden Online-Versand entsteht. Denn, zwar ist die Verpackung ein wichtiger Bestandteil des Produktes, doch sie stellt nun einmal Abfall dar.

Wer einen Onlineshop betreibt und in diesem Zusammenhang Ware an die Kunden versendet, muss sich also an die Inhalte des Verpackungsgesetzes halten und sicherstellen, dass die Verpackungen den Richtlinien entsprechen.

Halten sich Betreiber von Onlineshops nicht an die Richtlinien des Verpackungsgesetzes, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit:
• Bußgeldern in Höhe von bis zu 200.000 Euro
• Vertriebsverboten
bestraft werden kann.

Umso wichtiger ist es also, sich mit dem Verpackungsgesetz auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass die Verpackungen im Onlineshop den entsprechenden Richtlinien entsprechen.

Gilt das Verpackungsgesetz für alle Onlineshops?

Onlineshops gibt es in unterschiedlichen Größen und Ausführungen. Jeder Onlineshop hat einen anderen Kundenstamm, ein anderes Sortiment und greift somit auch auf eine jeweils andere Art der Verpackung zurück. Aus diesem Grund stellen sich manche kleinere Onlineshops, die nur einige Kartons versenden möglicherweise die Frage danach, ob sie das Verpackungsgesetz genauso betrifft wie größere Onlineshops, die täglich zahlreiche Kartons versenden, oder, ob sie von dem Gesetz ausgenommen sind.

Das Verpackungsgesetz betrifft all diejenigen, die verpackte Ware gewerbsmäßig versendet. Somit trifft das auf alle Onlineshops – egal wie klein oder wie groß sie sind – zu. Neben den Onlineshops betrifft dieses Gesetz aber auch gewerbliche Verkäufer, die zwar keinen Onlineshop betreiben, aber über andere Plattformen Ware gewerblich verkaufen.

Was besagt das Verpackungsgesetz?

Die zentrale Frage, die sich nun stellt, ist die Frage danach, was das Verpackungsgesetz für Onlineshops nun bedeutet und, welche Pflichten sie durch das Gesetz haben.

Bei den beiden zentralen Inhalten des Verpackungsgesetzes handelt es sich um die Folgenden:
• Registrierung in einem dualen System für die Entsorgung und das Recycling der Verpackungsmengen – diese Registrierung erfolgt immer dann, wenn ein Onlineshop erstmalig die Verpackungen in Umlauf bringt. Wie hoch die Kosten für die Lizenz ausfallen, kommt ganz auf die Verpackungsmengen an, die in Verkehr gebracht werden.
• Registrierung bei der sogenannten LUCID. Bei LUCID handelt es sich um die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Es handelt sich um eine Kontrollinstanz und stellt ein Register über alle registrierten Unternehmen dar. Es existiert, um transparente und faire Marktbedingungen zu schaffen.

Doch, was bedeuten die Inhalte des Verpackungsgesetzes nun genauer?

Die Inhalte des Verpackungsgesetzes

Wer sich genauer mit dem Verpackungsgesetz auseinandersetzt, stellt in diesem Zusammenhang fest, dass dieses unterschiedliche Punkte beinhaltet, mit denen sich Betreiber eines Onlineshops genauer auseinandersetzen sollten.

Die Registrierungspflicht
Seit Juli 2022 müssen sich Onlineshops bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registrieren.

Die Beteiligungspflicht
Onlineshops müssen sich an einem sogenannten dualen System beteiligen und sich lizenzieren lassen (wie beispielsweise durch den „Grünen Punkt“.

Die Einrichtung einer Marktüberwachung
Die bereits erwähnte „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ überwacht den Verpackungsmarkt, indem sie sich nicht nur um die Registrierung von Herstellern und Vertreibern kümmert, sondern auch:
• Branchenlösungen überwacht.
• Mengenmeldungen entgegennimmt.
• die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften prüft.
• Im Einzelfall entscheidet, ob eine Verpackungsart zulässig ist oder nicht.
• Mit Landesvollzugsbehörden zusammenarbeitet.
• Verdächtige Sachverhalte meldet.
• Verstöße gegen das Verpackungsgesetz anzeigt.

Das Ausschreibungsverfahren der dualen Systeme
Duale Systeme (wie unter anderem der „Grüne Punkt“ müssen – laut Vorgaben des Verpackungsgesetzes, Aufsichtsbehörden Meldungen erteilen, um so den Markt besser kontrollieren und überwachsen zu können. Die Eingliederung von Sachverständigen Durch das Verpackungsgesetz müssen sogenannte „Prüfaufgaben“ durchgeführt werden, die vor allem:
• Wirtschaftsprüfer
• Steuerberater
• Buchprüfer
übernehmen, sofern sie registriert sind.

Die Letztnutzung von Verpackungen
Durch das Verpackungsgesetz müssen Letztvertreiber von Getränkeverpackungen darauf hinweisen, dass es sich um die Letztnutzung der Verpackung handelt, sodass sich die Käufer – sofern sie wollen – für eine Verpackung entscheiden können, die aus ökologischer Sicht gesehen vorteilhafter ist.

Die Ausweitung der Pfandflicht
Um Onlineshops dazu zu animieren, sich für Mehrwegverpackungen zu entscheiden, müssen Getränke, die einen Molkeanteil von über 50 Prozent aufweisen, Pfand in der Höhe von 25 Cent erhalten.

Die Zurücknahme der Verpackungsabfälle
Das Verpackungsgesetz verpflichtet sowohl Hersteller als auch Importeure dazu, Verpackungsabfälle zurückzunehmen und sie selbst zu finanzieren. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich in diesem Fall, die Lizenzkosten aufheben zu lassen.

Welche Verpackungen müssen Onlineshops lizenzieren?
Es gibt keine Verpackung, die Onlineshops nicht lizenzieren müssen. Das bedeutet, dass alle Verpackungsarten und Formen lizenziert werden müssen.

So funktionier die Lizenzierung der Verpackungen
Bevor Onlineshops ihre erste Verpackung in Umlauf bringen, müssen sie ihre Verpackung lizenzieren. Die Lizenzierung erfolgt dabei in verschiedenen Schritten, die Betreiber von Onlineshops ganz einfach befolgen können.

Lizenzieren
Der erste Schritt stellt die Lizenzierung der individuellen Verpackungsmenge dar. Wichtig ist dabei, dass die Lizenzierung über ein duales System erfolgt. In der Regel verwenden die dualen Systeme eine Berechnungshilfe, die es den Betreibern der Onlineshops erleichtert, die korrekte Kilogramm-Anzahl zu berechnen. Die Aufgabe der Betreiber der Onlineshops besteht dabei darin, die richtige Anzahl der verwendeten Verpackungen anzugeben. Es handelt sich dabei natürlich um Schätzungen für das kommende Jahr, weshalb es im dritten Schritt wichtig ist, noch einmal gegenzuprüfen, ob die zuvor lizenzierten Mengen tatsächlich verwendet oder überschritten wurden.

Registrieren
Sobald Betreiber von Onlineshops ihre Verpackungen lizenziert haben, ist es wichtig, dass sie sich im zweiten Schrittbei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ registrieren. Bei dieser „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) geben Betreiber des Onlineshops die zuvor lizenzierte Verpackungsmenge an. Daraufhin erteilt die ZSVR eine Registrierungsnummer. Diese Registrierungsnummer geben Betreiber des Onlineshops dann bei dem zuvor verwendeten dualen System für die Lizenzierung der Verpackungsmengen ein. Auf diese Weise verknüpfen sich die beiden Stellen – das duale System und die ZSVR - miteinander.

Gegenprüfen
Im Folgejahr nach der Lizenzierung der Verpackungsmengen ist es für den Betreiber des Onlineshops wichtig zu prüfen, wie viele Verpackungen er in Umlauf gebracht hat und, ob diese Mengen mit den zuvor gemeldeten Mengen übereinstimmen. Den finalen Wert müssen die Betreiber des Onlineshops bei den beiden Stellen – dem dualen System und bei der ZSVR – melden.

Wer sich an die Richtlinien des Verpackungsgesetzes hält, kann die Verpackungen ohne Probleme in Umlauf bringen und muss sich keine Sorgen darum machen, ein hohes Bußgeld oder ein Vertriebsverbot erteilt zu bekommen.

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