Abfindung und Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage: Was ist das und was bringt sie?

Wer die Vermutung hat, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist, kann sich mit einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG gerichtlich dagegen wehren. Arbeitgeber müssen nämlich nicht nur die Kündigungsfrist einhalten, sie sind auch verpflichtet, einen wirksamen Kündigungsgrund zu nennen: die wirtschaftliche Situation des Betriebes beispielsweise oder auch das individuelle Verhalten des Arbeitnehmers. Ausnahmen gelten nur für Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Hier darf auch grundlos, aber natürlich unter Wahrung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Ziel einer Kündigungsschutzklage ist es zwar theoretisch, den Arbeitsplatz zu erhalten. In den meisten Fällen enden die Klagen aber damit, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindung einigen und das Arbeitsverhältnis beenden. Zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte ist es wichtig, dass ein Anwalt hinzugezogen wird, der sich auf Kündigungsrecht spezialisiert hat. Verzichtet der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage, ist die Kündigung wirksam: auch dann, wenn sie eigentlich nicht gerechtfertigt war.

Diese Fristen müssen für eine Kündigungsschutzklage eingehalten werden

Auch wenn der Schreck im ersten Moment groß ist: Arbeitnehmer haben nach Erhalt der Kündigung nicht viel Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Die Frist beträgt genau drei Wochen. Wurde die Klage bis dahin noch nicht erhoben, wird die Kündigung wirksam. Zwar ist die Zulassung einer verspäteten Klage grundsätzlich möglich, dies gilt aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Ein Beispiel wäre eine schwere Erkrankung, so dass der Arbeitnehmer nicht in der Lage war, in Bezug auf seine Kündigung zu handeln.

So läuft die Kündigungsschutzklage ab

Hat der Anwalt des Arbeitnehmers Kündigungsschutzklage eingereicht, findet zunächst - und meist schon nach zwei bis vier Wochen - ein sogenannter Gütetermin statt, bei dem auch der vorsitzende Richter anwesend ist. Wie der Name schon andeutet, soll dabei eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommen. Außerdem kann auf diese Weise ein langwieriger Prozess vermieden werden. Die beiden Parteien haben beispielsweise die Möglichkeit, einen Vergleich zu schließen. Oft wird dabei zwar das Arbeitsverhältnis rechtswirksam beendet, im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer aber eine Abfindung. Manchmal kommt es im Rahmen des Gütetermins aber zu keiner Einigung. In diesem Fall folgt als nächster Schritt und oft Monate später eine mündliche Verhandlung. Bei diesem sogenannten Kammertermin sind neben dem vorsitzenden Richter auch zwei ehrenamtliche Richter anwesend. Ein Vergleich - beispielsweise mit einer Abfindung - kann jetzt immer noch geschlossen werden. Kommt es nicht zu einer Einigung, fällt das Gericht ein Urteil. Innerhalb eines Monats hat die unterlegene Partei dann die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

In erster Linie immer dann, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Weil sie beispielsweise nicht in schriftlicher Form erfolgte oder gegen Kündigungsverbote (zum Beispiel bei Schwangeren und Schwerbehinderten) verstoßen wurde. Oder es erfolgte vor der verhaltensbedingten Kündigung keine Abmahnung. Vielleicht ist die Entlassung auch sozial ungerechtfertigt, was unter anderem dann der Fall sein kann, wenn der Mitarbeiter durchaus in einem anderen Betriebsbereich weiterbeschäftigt werden könnte. Möglicherweise erfolgte die Kündigung auch nicht fristgerecht oder der Entlassungsgrund wiegt einfach nicht schwer genug.

Wie hoch ist die Abfindung üblicherweise?

Im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung ist es möglich, dank Kündigungsschutzklage Abfindung erhalten. Die Höhe der Abfindung kann von mehreren Faktoren abhängen: der Höhe des Gehalts, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Position, die der Arbeitnehmer innehatte. Es gibt aber eine Faustregel, und zwar ist pro Beschäftigungsjahr ein halbes Brutto-Monatsgehalt üblich. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 4000,- Euro und nach zehn Beschäftigungsjahren würde sich die Abfindung also durchschnittlich auf 20.000,- Euro belaufen. Sie kann aber auch niedriger oder höher ausfallen: je nach Einigung und Prozessverlauf. Ein guter Anwalt, der über Erfahrung und Expertise im Bereich Kündigungsschutz verfügt, holt für seine Mandanten das Maximum heraus.

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