Vertrauen zerstört: Wie der Wirecard-Skandal die deutsche Finanzaufsicht verändert hat

Wirecard-Skandal: Chronik eines Wirtschaftsbetrugs in Deutschland
Wirecard galt lange als deutsches Vorzeigeunternehmen. Der Aschheimer Zahlungsabwickler stieg im September 2018 in den DAX auf und verdrängte ausgerechnet die Commerzbank aus dem Leitindex. Doch hinter der Wachstumsstory wuchsen die Zweifel. Schon ab 2015 berichtete die Financial Times über Ungereimtheiten in der Bilanz, später warnten Leerverkäufer und Investoren immer offener vor erfundenen Umsätzen über sogenannte Drittpartner in Asien. Der Konzern wies die Vorwürfe stets als Attacke von Spekulanten zurück und ging juristisch gegen seine Kritiker vor.
Die Reaktion der Aufsicht geriet später selbst zum Politikum. Statt dem Verdacht nachzugehen, verhängte die BaFin im Februar 2019 ein zweimonatiges Leerverkaufsverbot auf die Wirecard-Aktie und erstattete Anzeige gegen Journalisten der Financial Times. Faktisch schützte die Behörde damit das Unternehmen, das sie hätte kontrollieren müssen. Erst die im Oktober 2019 in Auftrag gegebene Sonderprüfung durch KPMG brachte die Wende: Im April 2020 konnten die Prüfer zentrale Umsätze nicht bestätigen, am 18. Juni 2020 verweigerte EY das Testat, und kurz darauf räumte Wirecard ein, dass die 1,9 Milliarden Euro auf den Treuhandkonten nie existierten. Am 25. Juni 2020 meldete der Konzern Insolvenz an. Der Schaden für Gläubiger und Aktionäre summiert sich auf rund 3,1 Milliarden Euro.
Ex-Vorstandschef Markus Braun sitzt seit Juli 2020 in Untersuchungshaft und bestreitet die Vorwürfe. Der mutmaßliche Drahtzieher, der frühere Vertriebsvorstand Jan Marsalek, tauchte unmittelbar nach dem Zusammenbruch unter und lebt nach Erkenntnissen der Ermittler unter falschem Namen in Moskau, vermutlich unter dem Schutz russischer Geheimdienste. Der frühere Statthalter in Dubai, Oliver Bellenhaus, stellte sich den Behörden und wurde zum Kronzeugen, der Braun schwer belastet.
Der Fall hatte auch eine politische Dimension. Im Bundestag arbeitete ein eigener Untersuchungsausschuss die Rolle von Ministerien und Aufsicht auf; der damalige Finanzminister Olaf Scholz und weitere Spitzenbeamte mussten aussagen. Die Frage, warum Hinweise auf Unregelmäßigkeiten über Jahre folgenlos blieben und wer wen wann informiert hatte, beschäftigte die Politik bis in die Spitze der Bundesregierung. Der FDP-Obmann im Ausschuss, Florian Toncar, fasste das Ergebnis später als „Staatsversagen“ zusammen und sah die Verantwortung vor allem bei den Behörden.
Wie konnte der Wirecard-Betrug so lange unentdeckt bleiben?
Der Wirecard-Betrug in Deutschland war kein plötzlicher Kollaps, sondern ein über Jahre aufgebautes System aus fingierten Drittpartnergeschäften, manipulierten Saldenbestätigungen und einer Unternehmenskultur, in der kritische Nachfragen abgewürgt wurden. Das angeblich lukrative Geschäft mit Zahlungsabwicklern in Dubai, auf den Philippinen und in Singapur lieferte den Großteil des ausgewiesenen Gewinns, ließ sich aber nie unabhängig nachprüfen. Wer die juristische Anatomie des Falls nachvollzieht, von der unrichtigen Darstellung der Bilanz bis zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug, versteht, wie es zum Wirecard-Betrug kam und warum die Kontrollmechanismen über so lange Zeit versagten.
Ein Grund war die zersplitterte Zuständigkeit. Die BaFin betrachtete nur die kleine Wirecard Bank AG als beaufsichtigtes Institut, während die börsennotierte Holding als reines Technologieunternehmen galt und damit weitgehend außerhalb der laufenden Finanzaufsicht lag. Die Bilanzkontrolle wiederum lag in erster Stufe bei der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die nur stichprobenhaft und ohne Eingriffsbefugnisse prüfte. Hinzu kam, dass die jahrelang erteilten Testate den Eindruck von Seriosität verstärkten und Warnungen von Journalisten und Leerverkäufern als interessengeleitet abgetan wurden. So fügte niemand das Gesamtbild zusammen. Das Versagen lag an den Schnittstellen zwischen den Behörden.
Welche Rolle die Wirtschaftsprüfer spielten
Eine Schlüsselrolle spielten die Abschlussprüfer. EY testierte die Wirecard-Bilanzen über Jahre ohne Beanstandung, obwohl die Prüfer die Bankguthaben auf den Treuhandkonten nicht direkt bei den kontoführenden Instituten bestätigen ließen, sondern sich auf Unterlagen von Mittelsmännern verließen. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS sah darin Berufspflichtverletzungen bei den Prüfungen der Jahre 2016 bis 2018. Im Jahr 2023 verhängte sie gegen EY eine Geldbuße und ein zweijähriges Mandatsverbot: 500.000 Euro Strafe und das Verbot, für zwei Jahre neue Mandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse anzunehmen. Fünf verantwortliche Prüfer wurden zusätzlich mit Bußgeldern zwischen 23.000 und 300.000 Euro belegt. Für die gesamte Branche war das ein deutliches Signal, dass ein Testat kein Persilschein ist.
Was sich bei der BaFin nach Wirecard verändert hat
Der politische Druck nach dem Wirecard-Skandal war enorm. Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG), das zum 1. Juli 2021 in Kraft trat, zog der Gesetzgeber weitreichende Konsequenzen. Die zweistufige Bilanzkontrolle wurde abgeschafft: Die privatrechtliche Prüfstelle DPR ist seit dem 1. Januar 2022 Geschichte, die BaFin trägt die alleinige Verantwortung für die Bilanzkontrolle. Sie darf nun bei Verdacht direkt und ohne Vorankündigung gegen kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgehen, deren Bücher mit forensischen Mitteln untersuchen sowie Geschäftsräume durchsuchen und Unterlagen beschlagnahmen.
Parallel verschärfte das FISG die Pflichten der Abschlussprüfer durch kürzere Rotationsfristen, eine strengere Trennung von Prüfung und Beratung sowie eine höhere Haftung. Auch personell zog die Behörde Konsequenzen. Behördenchef Felix Hufeld trat ab; seit dem 1. August 2021 führt der frühere Finma-Chef Mark Branson die BaFin und treibt einen Kulturwandel voran. Mit der neuen Fokusaufsicht schaut die Behörde gezielt hinter die Fassade von Unternehmen mit komplexen oder auffällig innovativen Geschäftsmodellen und setzt dafür forensische Spezialisten ein. Branson zog selbst Bilanz: Die Aufsicht handle heute „schneller, vorausschauender, mutiger, vernetzter und transparenter“, sagte er in einem dpa-Interview. Dass die europäische Wertpapieraufsicht ESMA der BaFin schon kurz nach dem Fall Versäumnisse und mangelnde Unabhängigkeit bei der Bilanzkontrolle bescheinigt hatte, hatte den Reformdruck zusätzlich erhöht. Der über 2.000 Seiten starke Schlussbericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses des Bundestags dokumentierte das Versagen von Aufsicht, Prüfern und Ministerien im Detail.
Welche Lehren Aufsichtsräte und Mittelstand aus dem Fall ziehen
So spektakulär der Fall ist, für Entscheider liegt die wichtigere Lehre jenseits der Schlagzeilen. Wirecard war auch ein Governance-Versagen. Der Aufsichtsrat war zu dünn besetzt, um die rasante Wachstumsstory kritisch zu hinterfragen, und interne Warnsignale verpufften. Das FISG hat deshalb auch die Aufsichtsräte in die Pflicht genommen: Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen seither einen Prüfungsausschuss bilden, und im Gremium muss je ein Mitglied über Sachverstand in der Rechnungslegung und in der Abschlussprüfung verfügen. Für Geschäftsführer und Aufsichtsräte mittelständischer Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Konsequenzen, die unabhängig von der Unternehmensgröße gelten.
Erstens braucht das Kontrollgremium echte Finanzexpertise und die Bereitschaft, unbequeme Fragen zu stellen, statt dem Vorstand blind zu vertrauen. Zweitens gehören ein belastbares internes Kontrollsystem und geschützte Hinweisgeberkanäle, die seit dem Hinweisgeberschutzgesetz ohnehin Pflicht sind, in jede Organisation. Drittens lohnt es sich, Wachstumsversprechen auf ihre Plausibilität zu prüfen: Margen und Cashflows, die zu schön wirken, um wahr zu sein, sind es oft auch. Nicht zuletzt zeigt der Fall, warum Compliance heute Chefsache ist und nicht an die Rechtsabteilung delegiert werden darf. Dass der Schutz vor Compliance-Risiken in der Unternehmensführung inzwischen oben auf der Agenda steht, gehört zu den wichtigsten Lehren aus dem Skandal.
Aus Sicht innovativer Unternehmen hat der Fall eine zweite Seite. Die schärfere Aufsicht trifft gerade Geschäftsmodelle, die schwer zu durchschauen sind, also Fintechs, Plattformen und stark wachsende Technologiefirmen. Wer heute mit komplexen internationalen Strukturen oder außergewöhnlich hohen Margen auffällt, muss damit rechnen, dass die Aufseher genauer hinsehen und mehr Nachweise verlangen. Das ist kein Misstrauen gegen Innovation, sondern der Preis dafür, dass ein einzelner Betrugsfall das Vertrauen in einen ganzen Finanzstandort beschädigt hat. Unternehmen, die Transparenz von sich aus zur Routine machen und ihre Zahlen nachvollziehbar belegen, verschaffen sich in diesem Klima einen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern, die Kontrolle weiter als lästige Pflicht behandeln.
Wo der Wirecard-Prozess 2026 steht
Die juristische Aufarbeitung dauert bis heute an. Vor dem Landgericht München I läuft seit Dezember 2022 einer der aufwendigsten Wirtschaftsstrafprozesse der Republik: über 200 Verhandlungstage, rund 700 Aktenbände und 42 Terabyte an Daten. Im Dezember 2024 stimmte die Staatsanwaltschaft einer Verkürzung zu, sodass sich das Verfahren auf die zehn wichtigsten Anklagepunkte konzentriert.
Im August 2025 erklärte der Vorsitzende Richter den Prozess für in der „Endphase“; Sitzungstermine sind bis zum 29. Juni 2026 angesetzt, ein Urteil wird im ersten Halbjahr 2026 erwartet. Markus Braun, der zentrale Vorwürfe wie gewerbsmäßigen Bandenbetrug nach § 263 StGB und die unrichtige Darstellung der Bilanz nach § 331 HGB bestreitet und die Verantwortung dem flüchtigen Jan Marsalek zuschiebt, muss nach Einschätzung von Prozessbeobachtern mit einer Haftstrafe von mehr als zehn Jahren rechnen.
Wenig tröstlich ist die Lage für geschädigte Anleger. Im Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wies der Senat am 28. Februar 2025 mit einem Teil-Musterentscheid die meisten Feststellungsziele zurück und erklärte Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer EY im Musterverfahren für nicht statthaft; über 2.000 weitere Anträge sind noch offen. Ob das wiedergewonnene Vertrauen in die deutsche Finanzaufsicht Bestand hat, wird sich weniger am Strafmaß entscheiden als daran, ob die reformierte BaFin den nächsten Fall früher erkennt, bevor aus Zweifeln erneut ein Milliardenschaden wird.





