Steigende Zinsniveaus machen einen Teilverkauf attraktiv
Gerade in Hochzinsphasen suchen Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt nach Alternativen und stoßen dabei auf die Möglichkeit eines Teilverkaufs ihrer Immobilie. Derzeit steigen die Zinsen für Bankdarlehen weiter an - und damit auch finanzielle Belastung bei der Aufnahme eines Darlehens. Immobilien waren hier schon immer ein wirksames Instrument zur Kostenreduzierung, da sie in vielerlei Hinsicht als Sicherheit dienen können.
Als solche Sicherheit dient die Immobilie auch im Rahmen einer Teilveräußerung. Bei einer Teilungsversteigerung wird nicht die gesamte Immobilie verkauft, sondern nur ein Teil. Dazu erstellen Unternehmen wie REALWERTPARTNER entsprechende Kaufangebote für bis zu 50 Prozent des aktuellen Verkehrswertes der Immobilie. Der Verkäufer erhält die vertraglich festgelegte Kaufsumme und behält nicht nur die volle Kontrolle über das Objekt, sondern kann auch weiterhin in der Immobilie wohnen. Dieses ausschließliche Nutzungsrecht wird als sogenanntes vorrangiges Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen.
Im Gegenzug zahlt der Verkäufer ein Nutzungsentgelt. Die Höhe des Entgelts wird vom Ankaufsunternehmen auf der Grundlage des gewünschten Auszahlungsbetrags berechnet und hängt vom Finanzierungsstand zum Zeitpunkt des endgültigen Angebots ab. Dieses basiert auf einer Objektbesichtigung und einem Verkehrswertgutachten.
Möchte der Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt auch den Rest seiner Immobilie veräußern, ermöglichen auf Teil- und Gesamtverkäufe spezialisierte Unternehmen eine solche Transaktion. Der Zeitpunkt des Verkaufs, die vom Eigentümer erwartete Wertentwicklung der Immobilie sowie die Höhe, der vom Eigentümer nach dem ersten Teilverkauf gezahlten monatlichen Nutzungsgebühr sind für die Berechnung der dann fälligen Ratenzahlung ausschlaggebend.
Mit dem Teilverkauf zu mehr finanzieller Flexibilität
Der Ablauf ist effizient und damit zeitsparend gestaltet. Kann das Teilkaufangebot überzeugen, wird der Wert der Immobilie im Auftrag des Teilkaufunternehmens von einem neutralen und zertifizierten Immobiliengutachter ermittelt. Diesen aktuellen Verkehrswert des Gutachters betrachtet das Unternehmen als verbindlich und legt diesen Sachwert seinem endgültigen Angebot zugrunde. Entsprechen der Verkehrswert, der gewünschte Auszahlungsbetrag sowie die sich daraus ergebende Verkaufsquote den Vorstellungen des Kunden/der Kundin, erstellt das Unternehmen einen entsprechenden Kaufvertragsentwurf. Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsfrist von mindestens 14 Tagen ab Erhalt des Kaufvertragsentwurfs kann ein Notartermin vereinbart werden, bei dem der Kaufvertrag beurkundet und das Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen wird. Danach erfolgt zeitnah die Überweisung der gewünschten Auszahlung direkt auf das Konto des Verkäufers.
Unabhängiges Verkehrswertgutachten gewährleistet objektive Bewertung
Ein wesentlicher Faktor für korrekt ermittelte Beträge ist das Wertgutachten. Um hier keine Zweifel aufkommen zu lassen, schlagen Unternehmen wie REALWERTPARTNER in ihren Angeboten zwei zertifizierte Gutachter vor, akzeptieren aber auch vom Eigentümer vorgeschlagene Gutachter. Da sich ein zertifizierter Gutachter ein umfassendes Bild von der zu bewertenden Immobilie macht, in der Regel durch eine Besichtigung und Einsichtnahme in alle relevanten Unterlagen, ist er in der Lage, einen realistischen Verkehrswert zu ermitteln.
Teilverkauf – Auf den richtigen Zeitpunkt & die wichtigsten Informationen kommt es an
Natürlich ist es sinnvoll zu prüfen, ob man mit einem klassischen Darlehen finanziell nicht besser fährt als mit einem Teilverkauf. Wer jedoch von hohen Darlehenszinsen abgeschreckt wird und schnell finanzielle Mittel benötigt, für den kann ein Teilverkauf seiner Immobilie viele Vorteile bringen. Wann sich ein solcher Verkauf der eigenen Immobilie lohnt, lässt sich schnell durch eine einfache Berechnung der zu erwartenden Kosten beider Varianten klären. Auf der Website von REALWERTPARTNER finden Interessierte einen praktischen Rechner, mit dem sich auf Basis des Immobilienwertes der gewünschte Auszahlungsbetrag sowie die Höhe der Nutzungsgebühr einfach ermitteln lassen.
In einem zweiten Teil des Rechners können verkaufswillige Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer zudem den Verkaufserlös bei einem späteren Gesamtverkauf der Immobilie berechnen. Dazu muss lediglich angegeben werden, in wie vielen Jahren der Verkauf geplant ist und mit welcher Wertsteigerung gerechnet wird. Der Mehrwert des zweiten Rechners für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer besteht darin, Informationen über den zukünftigen Gesamtwert der Immobilie zu erhalten. Darüber hinaus wird Interessenten eine Gesamterfolgsrechnung zur Verfügung gestellt, die in die Bereiche Teilverkauf und Komplettverkauf unterteilt ist.