Sicherheit im Unternehmen: worauf der Arbeitgeber achten sollte

Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze und zur Dokumentation entsprechender Maßnahmen. Seit dem 1. Januar 2025 vereinfacht das Anliegen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) bestimmte Nachweise, ohne die Schutzanforderungen zu reduzieren. Zusätzliche Anforderungen ergeben sich durch branchenspezifische Verordnungen wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Baustellenverordnung (BaustellV). In den DGUV-Regeln sind technische Mindeststandards festgelegt, beispielsweise zum Einbau von Schutzvorrichtungen an Maschinen, die auch Gefahrenstellen entschärfen helfen.
Gefahrenstellen erkennen
Eine sorgfältige Erfassung aller Gefahrenquellen bildet die Basis für jede Absicherung. Mechanische Risiken durch rotierende oder bewegliche Maschinenteile gelten nach wie vor als Hauptursache für Arbeitsunfälle. Physikalische Einflüsse wie Lärm und Vibration führen langfristig zu Hörschäden und Rückenproblemen. Chemische Gefährdungen durch Stäube, Dämpfe oder Lösemittel erfordern entsprechende Lüftungssysteme und persönliche Schutzausrüstung. Auch psychosoziale Belastungsfaktoren wie hoher Termindruck, Mobbing oder Schichtarbeit sind als unsichtbare Gefahrenstellen anzuerkennen. In der Metall- und Elektroindustrie lag die Unfallrate 2024 bei 22 meldepflichtigen Ereignissen je 1.000 Beschäftigte, im Baugewerbe sogar bei 25 je 1.000. Begehungen mit standardisierten Checklisten der DGUV oder TÜV-Organisationen helfen, Risiken systematisch zu identifizieren. Ergänzend liefern externe Sicherheitstechnik-Dienstleister Expertise, wenn es darum geht, bestehende Gefahrenstellen etwa mit Lichtschranken, RFID-Lösungen oder videobasierter Assistenz zusätzlich abzusichern.
Technische Absicherung
Berührungsempfindliche Leisten sind unverzichtbare Sicherheitskomponenten, die mechanische Gefahren aktiv abwenden. Sobald sie mit einem Körperteil in Kontakt kommen, unterbrechen sie unmittelbar den Antrieb von Maschinen oder Toren. Ein Druck auf die Gummiprofile mit integrierten Kontakten unterbricht umgehend den Antrieb, beispielsweise an Karusselldrehtüren, Hubtischen oder Toren. Die Installation und Wartung dieser Leisten erfolgt nach den Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere in Bestandsanlagen kann eine nachträgliche Montage einer Schaltleiste, Sicherheitsleiste oder Sicherheitsschaltleiste eine kosteneffiziente und wirksame Maßnahme sein, um bisher unzureichend gesicherte Gefahrenstellen zuverlässig abzusichern. Regelmäßige Sichtprüfungen und Funktionstests sind dabei wichtig, um Ausfälle oder Fehlfunktionen frühzeitig zu erkennen.
Organisatorische Maßnahmen
Technische Lösungen entfalten nur in Kombination mit soliden Abläufen ihre volle Wirkung. Gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen müssen mindestens jährlich stattfinden und bei wesentlichen Änderungen in Arbeitsabläufen oder bei Einführung neuer Geräte wiederholt werden. Laut DEKRA halten 40 % der KMU diese Anforderungen jedoch nicht zuverlässig ein. Digitale Dokumentationssysteme können helfen, Unterweisungen zu planen und die Teilnahmen automatisiert zu erfassen. Notfall- und Evakuierungspläne sollten regelmäßig geprobt werden und Fluchtwege lassen sich mit reflektierenden Sicherheitsleisten markieren, um auch in verrauchten Bereichen sichtbar zu bleiben. Betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen, etwa für Tätigkeiten mit hoher Lärmexposition oder Bildschirmarbeit, sind verpflichtend. Eine gelebte Sicherheitskultur erkennt man daran, dass Mitarbeitende ermutigt werden, Beinahe-Unfälle ohne Sanktionen zu melden. Dies erhöht die Transparenz, reduziert Unfälle und schafft Vertrauen, was sich direkt in höherer Mitarbeiterzufriedenheit und niedrigeren Fehlzeiten niederschlägt.
Fünf Tipps für Arbeitgeber
- Gefährdungsbeurteilungen konsequent durchführen, mit DGUV- oder TÜV-Checklisten, und alle Gefahrenstellen gründlich dokumentieren.
- Technische Absicherung wie Sicherheitsschaltleisten regelmäßig warten und bei Bedarf nachrüsten.
- Schulungen verbindlich planen, jährliche Unterweisungen plus Ad-hoc-Trainings bei Änderungen oder neuen Anlagen.
- Sicherheitskultur fördern: Anonyme Meldesysteme für Beinahe-Unfälle einrichten und Sicherheitsbeauftragte im Betrieb ausbilden.
- Redaktionelle Publikationen wie DGUV Kompakt und den DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 nutzen, um neue Trends (z. B. KI-gestützte Gefahrenanalyse, Digitalisierung der Arbeitsschutzprozesse) frühzeitig zu erkennen.
Wirtschaftliche Aspekte
Arbeitsunfälle verursachen in Deutschland erhebliche Kosten. Pro Jahr gehen durch Unfälle rund 57 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage verloren, was einem Produktionsausfall von etwa 5,2 Milliarden Euro entspricht. Investitionen in Arbeitssicherheit zahlen sich daher aus: Studien zeigen, dass Betriebe nach Inspektionen im Rahmen eines Sicherheitsprogramms eine Reduktion der Verletzungsansprüche um 9,4 % und eine durchschnittliche Einsparung von 26 % bei den Aufwendungen für Versicherungsfälle erzielten.
Die Kosten für Anschaffung und Wartung von Sicherheitsleisten amortisieren sich in der Regel rasch. Werden etwa Ausfalltage durch Not-Halt-Leisten an Toren oder Maschinen reduziert, sinken zugleich Versicherungsprämien und Ausfallkosten. Zusätzlich steigert eine geringere Fehlerquote die Produktivität, da Mitarbeitende seltener ausfallen und länger einsatzfähig bleiben. Durch diese Faktoren lassen sich Ausgaben für technische Absicherung und Schulungen in der Regel schon nach wenigen Jahren vollständig decken und langfristig sogar Profitsteigerungen realisieren.