Wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen möchte, muss er sich an bestimmte Regeln halten. So ist es notwendig, dass er unter Angabe des Grundes für die Kündigung, sich an die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist hält. Zudem muss die Kündigung schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Dabei ist es wichtig, dass der Grund für die Kündigung explizit genannt wird. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht ausreichend und somit ungültig.
Wenn der Arbeitgeber Sie fristlos entlassen möchte, muss er dafür einen triftigen Grund haben. Auch wenn er nicht verpflichtet ist, den Grund für die fristlose Kündigung anzugeben, haben Sie das Recht, ihn dazu aufzufordern, den Grund schriftlich und umgehend mitzuteilen.
Neben Arbeitgebern haben auch Arbeitnehmer das Recht, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Diese Möglichkeit besteht, wenn das Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Eine individuelle Abwägung beider Parteien ist dabei stets erforderlich. Anerkannte Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sind beispielsweise: Mobbing, Straftaten, Arbeitsverweigerung oder sexuelle Belästigung
Wann gibt es einen Kündigungsschutz?
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Kündigungen rechtmäßig sind. Das Kündigungsschutzgesetz bietet Arbeitnehmern eine Möglichkeit, sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zu verteidigen. Es ist ein wichtiges Instrument, das Arbeitnehmern Sicherheit gibt und sie vor willkürlichen Entscheidungen seitens des Arbeitgebers schützt. Es ist daher ratsam, sich über die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes zu informieren und im Falle einer Kündigung rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitnehmer unter den Kündigungsschutz fällt:
• Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten
• Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer, wobei Teilzeitbeschäftigte anteilig berechnet werden.
Es existiert zudem ein spezieller Schutz vor Kündigung, der für Arbeitnehmer mit besonderem Schutzbedarf gilt. Hierunter fallen beispielsweise schwangere Mitarbeiterinnen, Beschäftigte in Elternzeit, Mitglieder des Betriebsrats oder Personen mit schwerer Behinderung.
Was ist bei der Kündigungsfrist zu beachten?
Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Für ArbeitnehmerInnen besteht die Möglichkeit, ihr Arbeitsverhältnis ordentlich und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Allerdings müssen auch Sie sich an die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten. Diese Fristen dienen nicht nur dem Schutz des Arbeitnehmers vor plötzlicher Arbeitslosigkeit, sondern auch dem Schutz des Arbeitgebers vor unvorhergesehenen Ausfällen im Personalbestand. Es ist daher von großer Bedeutung, dass beide Parteien die Kündigungsfristen einhalten, um ein reibungsloses und faires Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.
Was ist bei der Formulierung eines Kündigungsschreibens zu befolgen?
Bei einer Kündigung sind bestimmte Formalitäten zu beachten, die im Kündigungsschreiben eingehalten werden müssen. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht zulässig, es muss ein schriftliches Schreiben im Original vorliegen. Dabei sollte das Kündigungsschreiben in der Form eines klassischen Briefes verfasst werden. Dies bedeutet, dass bestimmte Gepflogenheiten wie Anrede, Betreff und Grußformel eingehalten werden sollten. Es ist ratsam, das Schreiben in einem sachlichen und höflichen Ton zu formulieren, um im besten Falle einen angemessenen Rückzug aus dem Unternehmen zu erreichen.
• Im Kopfteil des Briefes steht der Absender mit vollständigen Namen und Adresse
• Im Empfängerfeld steht der Arbeitgeber/das Unternehmen mit kompletter Adresse
• Das korrekte Datum ist unerlässlich. Entnehmen Sie dabei die Kündigungsfrist aus Ihrem Arbeitsvertrag.
Um eine rechtskräftige Kündigung einzureichen, ist es notwendig, ein Datum zu wählen, das mindestens den Zeitraum der Kündigungsfrist vom gegenwärtigen Datum entfernt liegt. Bitte beachten Sie diese Vorgabe, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung wirksam ist. In der Regel beläuft sie sich laut gesetzlicher Mindestfrist auf 28 Tage.
• Ein Betreff wird empfohlen, ist aber keine Pflicht. Dieser sollte das Wort "Kündigung" beinhalten.
• Es wird angeraten, sich für die Zusammenarbeit zu bedanken und um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bitten. Dieses steht Ihnen zu!
• Zuletzt ist eine handschriftliche Unterschrift anzubringen.
Als Hilfestellung finden Sie im Internet viele Musterformate für die Kündigung.
Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz
Ein kompetenter Anwalt für Arbeitsrecht wird Sie im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung unterstützen und Ihnen das Verfahren in aller Ruhe erläutern. Er wird Ihnen Schritt für Schritt erklären, was Sie gegen die erhaltene Kündigung unternehmen können, ob diese wirksam ist und ob eine Abfindung in Betracht kommt. Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein unbegründet schlechtes Arbeitszeugnis erhalten haben, wird ein Anwalt Ihnen die entsprechenden Rechte aufzeigen und Ihnen helfen, das Zeugnis anzufechten. Vertrauen Sie auf die Expertise eines erfahrenen Anwalts und lassen Sie sich von ihm unterstützen.