Mit kleinen Präsenten drücken Unternehmen ihre Wertschätzung aus – für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Stammkunden

Hier ein kurzer Überblick, was Geschenke für Vorteile bieten und welche Regelungen aus steuerlicher Sicht zu beachten sind.
Es gibt viele Anlässe für Geschenke
Mit kleinen, aber gut ausgewählten Aufmerksamkeiten drücken Unternehmen ihre Anerkennung und Wertschätzung aus. Ziel: Mitarbeiter und Geschäftspartner bleiben motiviert, wichtige (Stamm-)kunden lassen sich damit im besten Fall langfristig binden.
Ob einmal im Jahr kleine Werbegeschenke für Weihnachten, ein aufgefallenes Präsent zum runden Geburtstag oder ein Geschenk zum Jahreswechsel – als Unternehmen bieten sich zahlreiche Gelegenheiten jemandem zwischendurch mal eine Freude zu machen und damit zu zeigen, dass er für den Betrieb wichtig und wertvoll ist.
Mögliche Anlässe, die sich gut für Geschenke eignen:
● Feste (Weihnachten, Ostern, Silvester)
● Runde Geburtstage
● Hochzeit
● Geburt
● wichtige (Firmen-)Jubiläen
● Weihnachtsfeiern
● zum Abschied
● und viele weitere Anlässe
Die Beziehung mit den richtigen Geschenken stärken
"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft" – das gilt auch für Unternehmen, die das Verhältnis vom Chef zum Mitarbeiter (Stichwort Betriebsklima), die Beziehung zu den Geschäftspartnern oder die Kundenbindung stärken wollen. Statt langweiliger Einheitspräsente, die sich alljährlich wiederholen, kommen individuelle und persönliche Geschenke oft besser an. Das verfügbare Budget und die Corporate Identity spielen bei der Auswahl natürlich ebenfalls eine Rolle.
Hier ein paar kreative Geschenkideen:
● individuell zusammengestellte Geschenkbox je nach Persönlichkeit
● Zubehör für bestimmte Vorlieben und Hobbys
● hochwertige Pflegeprodukte
● personalisierte Geschenke (z. B. mit Namen bedruckte Büroartikel, Stifte, Notizbücher oder Mousepads)
● ausgefallene Brillen
● Erlebnisgeschenke, für eine Person oder das ganze Team (fördert das Team-Building), z. B. Kletterausflüge, Kanufahrten oder Wanderungen
● Gutscheine für Fitness und Erholung (z. B. Wellnessanwendungen, Yoga-Kurse, Mitgliedschaft im Fitnessstudio)
● personalisierte Spirituosen mit individueller Gravur
● ein Korb mit einem Mix aus Feinkostprodukten
● ergonomische Büroausstattung (z. B. ergonomische Tastaturen oder Mäuse)
● Fitnessgeräte (z. B. Hanteln oder Fitnesstracker)
Geschenke steuerlich geltend machen
Geschenke können Unternehmen in bestimmten Fällen sogar steuerlich geltend machen. Geschenke für Mitarbeiter sind als Sachleistungen (alles, was nicht zu den Geldleistungen zählt) steuerlich zu berücksichtigen. Erlaubt sind Sachgeschenke verschiedenster Art. Ob echte Präsente, Gutscheine oder Mitgliedschaften ist dabei egal, solange dafür keine Gegenleistung erwartet wird.
Achtung: Sachleistungen dürfen einen Wert von maximal 50 Euro monatlich nicht überschreiten. Für das Einlösen von Gutscheinen gelten zudem besondere Vorgaben. Gutscheine sind nur dann abgabenfrei, wenn Mitarbeiter sie zusätzlich zum Lohn erhalten und an eine Ware oder Dienstleistung gebunden sind.
Für Präsente an Geschäftskunden gelten abweichende Vorgaben: Das Geschenk muss betrieblich veranlasst sein und darf einen Wert von 35 Euro pro Person und Jahr nicht überschreiten. Nur wenn diese Vorgaben erfüllt sind, dürfen Unternehmen die Kosten als Betriebsausgabe buchen.
Tipp: Zu besonderen Anlässen wie einer Geburt, Hochzeit oder zum Geburtstag sind Extrageschenke möglich und ebenfalls steuerlich absetzbar. Diese müssen anlassbezogen sein dürfen einen Wert von bis zu 60 Euro pro Geschenk nicht überschreiten.