Jobkiller oder Konjunkturprogramm?

Mindestlohn-Debatte

Die Gewerkschaften ver.di und NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) halten die Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht nur für sozialpolitisch, sondern auch für wirtschaftlich begründbar. Laut einer von den Gewerkschaften beim Pestel-Institut in Hannover in Auftrag gegebenen Studie steigt die Kaufkraft mit der Einführung des Mindestlohns bundesweit um 19,155 Milliarden Euro.

Insgesamt würden mehr als neun Millionen Beschäftigte unmittelbar von dem Mindestlohn profitieren. Auf Westdeutschland entfielen demnach 13,55 Milliarden Euro zusätzlicher Kaufkraft. In Ostdeutschland brächte der Mindestlohn einen Kaufkraftschub von 5,605 Milliarden Euro. Vor dem Hintergrund der Eurokrise und des schwächelnden Exports stärkt der Mindestlohn die Binnennachfrage, was zu mehr Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen führt, argumentieren die Gewerkschaften.

Unternehmen fehlen Mittel für Investitionen

Ganz anderer Meinung ist das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Demnach sinken nach Einführung des geforderten Mindestlohns nicht nur die Gewinne der Unternehmen, sondern auch deren Kaufkraft und damit fehlen Mittel für Investitionen. Außerdem würden gegebenenfalls Arbeitsplätze für weniger qualifizierte Beschäftigte wegfallen oder ins Ausland verlagert. Beides hätte am Ende empfindliche Wachstumseinbußen zur Folge.

Nach Angaben der IW-Experten haben sie schon im Jahr 2011 in einer Studie darauf hingewiesen, dass die Erwerbseinkommen nur dann um gut 19 Milliarden Euro ansteigen, wenn ein Mindestlohn keinerlei negative Beschäftigungswirkungen nach sich zieht. Falls Arbeitsplätze wegfallen, bleiben nach IW-Berechnungen nur 15,6 Milliarden Euro an zusätzlichem Einkommen übrig.

Zwar bringe diese Summe zusätzliche Kaufkraft, doch die würde dann auf Unternehmensseite fehlen. Letztlich wird das Geld also kurzfristig nur von einer Tasche in die andere verschoben, so das IW. Langfristig drohen jedoch erhebliche negative Folgen für die Wirtschaft.

Arbeitsplätze von Geringqualifizierten in Gefahr

Doch wer hat nun Recht? Nach Einschätzung des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) könnte ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn vor allem Arbeitsplätze in Branchen mit einem hohen Anteil an Geringverdienern in Gefahr bringen. Dies gilt insbesondere für gering qualifizierte Erwerbstätige, wenn der Mindestlohn nicht durch ihre Produktivität gedeckt wird.

Den Ergebnissen der IWH-Forscher zufolge könnten die Unternehmen auf die Einführung eines Mindestlohns auch mit einer Ausweitung der unbezahlten Überstunden reagieren. Dies könnte dazu führen, dass die effektiven Bruttostundenlöhne sinken und ein Teil der Beschäftigten nicht mehr benötigt wird.

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